Rundfunkbeitrag in Zahlen
mitgeteilt oder leben in einer Wohnung, für die bereits ein Partner oder Mitbewohner den Rundfunkbeitrag zahlt. Deshalb müssen wir nachfragen, da aus den Meldedaten nicht ersichtlich ist, wer mit wem zusammenlebt.“Wolf schildert ein typisches Beispiel: „Zieht ein Beitragszahler aus einer gemeinsamen Wohnung aus und die verbleibenden Bewohner melden sich nicht aktiv bei uns, ist diese Wohnung für uns zunächst nicht mehr sichtbar. Durch den Meldedatenabgleich erhalten wir nun die Daten der verbliebenen Bewohner und können die Beitragspflicht klären.“
Deshalb glaubt Wolf auch nicht an einen überraschenden Geldsegen für die Öffentlich-Rechtlichen. Er geht davon aus, dass der „blinde Fleck“– die Anzahl jener Men- schen, die aufgrund des Meldedatenabgleichs zur Kasse gebeten werden können – „relativ klein ist“. Selbst die Verweigerer reagierten erfahrungsgemäß nüchtern und zahlten. Wenn auch vielleicht „mit der Faust in der Tasche“.
Davon abgesehen zieht Wolf aus den Zuschriften, die seine Einrichtung erhält, den Schluss, dass sich das Verständnis der Bürger für das Beitragsmodell in den vergangenen Jahren deutlich verbessert habe. Natürlich komme es vor, dass es in Telefonaten „auch ins Persönliche geht“, aber das sei seiner Meinung nach „kein spezifisches Problem des Beitragsservice, sondern eher ein gesamtgesellschaftliches“, wie die Hetze in den sozialen Netzwerken zeige.
Der Beitragsservice wird die vermeintlich säumigen Zahler nun erst einmal per Post anschreiben. Wie viele nicht angemeldete Wohnungen dabei schließlich identifiziert würden, lässt sich, so Wolf, derzeit nicht mit letzter Gewissheit sagen: „Wie hoch die Zahl derer sein wird, die wir neu zum Rundfunkbeitrag anmelden, wird sich Anfang kommenAdresse den Jahres absehen lassen.“Sei jemand zum Beispiel in eine Wohngemeinschaft gezogen, in der der Beitrag bereits entrichtet werde, habe sich die Sache erledigt. Wolf betont, es sei wichtig, seiner Einrichtung auch in solchen Fällen eine Rückmeldung zu schicken, am einfachsten per Mail.
Stellt sich heraus, dass man zahlen muss, werden die Beiträge ab dem Moment des Einzugs erhoben, eventuell also auch rückwirkend, allerdings nur bis Januar 2016. Diese Rückwirkung gilt bis zu drei Jahre auch für etwaige Befreiungen oder Ermäßigungen aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen. Wer auf das Schreiben nicht reagiert, bekommt erst eine Erinnerung und wird dann zur Kasse gebeten. Bleiben weitere Bescheide und Mahnungen ebenfalls unbeantwortet, hat dies ein Vollstreckungs-Ersuchen zur Folge. Wolf versichert jedoch, solche Fälle seien die Ausnahme. Über 90 Prozent der Beitragszahler entrichteten ihren Rundfunkbeitrag fristgerecht. Er hat sogar festgestellt, dass die Zahlungsmoral offenbar steigt. ● Die Gesamtzahl aller potenziellen Beitragszahler, zu denen auch Firmen und Institutionen gehören, liegt bei 45 Millionen; mit 90 Pro zent stammt allerdings der weitaus größte Teil der Erträge von Privat haushalten. Vom Rundfunkbeitrag befreit sind Menschen, die Sozial geld oder Arbeitslosengeld II bezie hen, Studierende mit Ausbildungs förderung, Empfänger von Berufs ausbildungsbeihilfe sowie Bewoh ner von Alten und Pflegeheimen. Menschen mit schwerer Behinde rung müssen „im Sinne der Solidar finanzierung“, wie es in den Regu larien heißt, einen ermäßigten Bei trag von monatlich 5,83 Euro zah len. Das gilt auch für Einrichtungen des Gemeinwohls.
● Insgesamt hat der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“bis zum 31. Dezember 2017 Ge samterträge in Höhe von knapp acht Milliarden Euro aus dem Rund funkbeitrag erzielt. Weitere Infos: www.rundfunkbeitrag.de (tpg)
„Durch Meldedatenabgleich können wir die Beitragspflicht klären“Stefan Wolf, Beitragsservice Geschäftsführer