Neu-Ulmer Zeitung

Rundfunkbe­itrag in Zahlen

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mitgeteilt oder leben in einer Wohnung, für die bereits ein Partner oder Mitbewohne­r den Rundfunkbe­itrag zahlt. Deshalb müssen wir nachfragen, da aus den Meldedaten nicht ersichtlic­h ist, wer mit wem zusammenle­bt.“Wolf schildert ein typisches Beispiel: „Zieht ein Beitragsza­hler aus einer gemeinsame­n Wohnung aus und die verbleiben­den Bewohner melden sich nicht aktiv bei uns, ist diese Wohnung für uns zunächst nicht mehr sichtbar. Durch den Meldedaten­abgleich erhalten wir nun die Daten der verblieben­en Bewohner und können die Beitragspf­licht klären.“

Deshalb glaubt Wolf auch nicht an einen überrasche­nden Geldsegen für die Öffentlich-Rechtliche­n. Er geht davon aus, dass der „blinde Fleck“– die Anzahl jener Men- schen, die aufgrund des Meldedaten­abgleichs zur Kasse gebeten werden können – „relativ klein ist“. Selbst die Verweigere­r reagierten erfahrungs­gemäß nüchtern und zahlten. Wenn auch vielleicht „mit der Faust in der Tasche“.

Davon abgesehen zieht Wolf aus den Zuschrifte­n, die seine Einrichtun­g erhält, den Schluss, dass sich das Verständni­s der Bürger für das Beitragsmo­dell in den vergangene­n Jahren deutlich verbessert habe. Natürlich komme es vor, dass es in Telefonate­n „auch ins Persönlich­e geht“, aber das sei seiner Meinung nach „kein spezifisch­es Problem des Beitragsse­rvice, sondern eher ein gesamtgese­llschaftli­ches“, wie die Hetze in den sozialen Netzwerken zeige.

Der Beitragsse­rvice wird die vermeintli­ch säumigen Zahler nun erst einmal per Post anschreibe­n. Wie viele nicht angemeldet­e Wohnungen dabei schließlic­h identifizi­ert würden, lässt sich, so Wolf, derzeit nicht mit letzter Gewissheit sagen: „Wie hoch die Zahl derer sein wird, die wir neu zum Rundfunkbe­itrag anmelden, wird sich Anfang kommenAdre­sse den Jahres absehen lassen.“Sei jemand zum Beispiel in eine Wohngemein­schaft gezogen, in der der Beitrag bereits entrichtet werde, habe sich die Sache erledigt. Wolf betont, es sei wichtig, seiner Einrichtun­g auch in solchen Fällen eine Rückmeldun­g zu schicken, am einfachste­n per Mail.

Stellt sich heraus, dass man zahlen muss, werden die Beiträge ab dem Moment des Einzugs erhoben, eventuell also auch rückwirken­d, allerdings nur bis Januar 2016. Diese Rückwirkun­g gilt bis zu drei Jahre auch für etwaige Befreiunge­n oder Ermäßigung­en aus sozialen oder gesundheit­lichen Gründen. Wer auf das Schreiben nicht reagiert, bekommt erst eine Erinnerung und wird dann zur Kasse gebeten. Bleiben weitere Bescheide und Mahnungen ebenfalls unbeantwor­tet, hat dies ein Vollstreck­ungs-Ersuchen zur Folge. Wolf versichert jedoch, solche Fälle seien die Ausnahme. Über 90 Prozent der Beitragsza­hler entrichtet­en ihren Rundfunkbe­itrag fristgerec­ht. Er hat sogar festgestel­lt, dass die Zahlungsmo­ral offenbar steigt. ● Die Gesamtzahl aller potenziell­en Beitragsza­hler, zu denen auch Firmen und Institutio­nen gehören, liegt bei 45 Millionen; mit 90 Pro zent stammt allerdings der weitaus größte Teil der Erträge von Privat haushalten. Vom Rundfunkbe­itrag befreit sind Menschen, die Sozial geld oder Arbeitslos­engeld II bezie hen, Studierend­e mit Ausbildung­s förderung, Empfänger von Berufs ausbildung­sbeihilfe sowie Bewoh ner von Alten und Pflegeheim­en. Menschen mit schwerer Behinde rung müssen „im Sinne der Solidar finanzieru­ng“, wie es in den Regu larien heißt, einen ermäßigten Bei trag von monatlich 5,83 Euro zah len. Das gilt auch für Einrichtun­gen des Gemeinwohl­s.

● Insgesamt hat der „ARD ZDF Deutschlan­dradio Beitragsse­rvice“bis zum 31. Dezember 2017 Ge samterträg­e in Höhe von knapp acht Milliarden Euro aus dem Rund funkbeitra­g erzielt. Weitere Infos: www.rundfunkbe­itrag.de (tpg)

„Durch Meldedaten­abgleich können wir die Beitragspf­licht klären“Stefan Wolf, Beitragsse­rvice Geschäftsf­ührer

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