Gewerbegebiet West nimmt Form an
Holzheimer Gemeinderat schafft Grundlagen für eine Betriebsverlagerung
Holzheim Einstimmig und ohne Diskussion hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung den Bebauungsplan „Gewerbegebiet West“beschlossen, ebenso eine diesem angepasste Änderung des Flächennutzungsplans. Damit soll dem bislang im Ortsteil Neuhausen angesiedelten Autohaus Weiß die Erweiterung an einem neuen Standort ermöglicht werden.
Thomas Häußler vom Neu-Ulmer Planungsbüro Zint und Häußler unterstrich: „Kernziel ist die Schaffung eines gut in die Landschaft eingegrünten Gewerbegebietes.“Dem soll mit verschiedenen Maßnahmen Rechnung getragen werden, unter anderem mit einer intensiven Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern an der Nordseite. Häußler ergänzte: „In Verbindung mit der verbleibenden Grünfläche im nordwestlichen Bereich und dem vorhandenen Bewuchs erhalten wir damit einen sehr ansprechenden Übergang zur Landschaft.“Zudem müsse nach einer Vorgabe der Naturschutzbehörde der Baumbestand entlang der Staatsstraße erhalten bleiben.
Gegenüber der unlängst erfolgten Vorberatung des Plans beinhaltet die jetzt beschlossene, endgültige Fassung bezogen auf die Erschließung keine wesentliche Änderung, wie Häußler sagte. Demnach soll die Zufahrt über den in diesem Bereich auf fünf Meter verbreiterten Tännelesackerweg erfolgen, der dort von der Staatsstraße abzweigt.
Mit der davor platzierten Verkehrsinsel gebe es „keine Kollision“, betonte der Planer und berichtete: „Wir haben die Zufahrtsbereiche intensiv überprüft, auch mit Schleppkurven.“Insofern sei auch für Sattelzüge die Einfahrt in das Gewerbegebiet problemlos möglich.
Ferner sind Häußler zufolge die baulichen Vorgaben mit dem potenziellen Bauherrn abgestimmt worden. Auf dieser Basis soll die zulässige Gebäudehöhe auf zehn Meter festgelegt werden. Möglich seien Gebäude mit mehr als 50 Metern Länge, die auch eine Betriebsleiterwohnung enthalten könnten.
Insgesamt weist der Bebauungsplan eine Fläche von rund 8300 Quadratmetern aus. Davon entfallen ungefähr 5500 Quadratmeter auf das Gewerbegebiet, etwas mehr als 2000 Quadratmeter auf Grünflächen. Unabhängig von der vorgesehenen Nutzung durch das Autohaus werden im Geltungsbereich Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke sowie Vergnügungsstätten ausgeschlossen.
Demnächst soll der Bebauungsplan samt geändertem Flächennutzungsplan öffentlich ausgelegt werden. Auch die sogenannten Träger öffentlicher Belange will die Gemeinde frühzeitig beteiligen.