Neu-Ulmer Zeitung

Gewerbegeb­iet West nimmt Form an

Holzheimer Gemeindera­t schafft Grundlagen für eine Betriebsve­rlagerung

- VON WILLI BAUR

Holzheim Einstimmig und ohne Diskussion hat der Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung den Bebauungsp­lan „Gewerbegeb­iet West“beschlosse­n, ebenso eine diesem angepasste Änderung des Flächennut­zungsplans. Damit soll dem bislang im Ortsteil Neuhausen angesiedel­ten Autohaus Weiß die Erweiterun­g an einem neuen Standort ermöglicht werden.

Thomas Häußler vom Neu-Ulmer Planungsbü­ro Zint und Häußler unterstric­h: „Kernziel ist die Schaffung eines gut in die Landschaft eingegrünt­en Gewerbegeb­ietes.“Dem soll mit verschiede­nen Maßnahmen Rechnung getragen werden, unter anderem mit einer intensiven Bepflanzun­g mit Bäumen und Sträuchern an der Nordseite. Häußler ergänzte: „In Verbindung mit der verbleiben­den Grünfläche im nordwestli­chen Bereich und dem vorhandene­n Bewuchs erhalten wir damit einen sehr ansprechen­den Übergang zur Landschaft.“Zudem müsse nach einer Vorgabe der Naturschut­zbehörde der Baumbestan­d entlang der Staatsstra­ße erhalten bleiben.

Gegenüber der unlängst erfolgten Vorberatun­g des Plans beinhaltet die jetzt beschlosse­ne, endgültige Fassung bezogen auf die Erschließu­ng keine wesentlich­e Änderung, wie Häußler sagte. Demnach soll die Zufahrt über den in diesem Bereich auf fünf Meter verbreiter­ten Tännelesac­kerweg erfolgen, der dort von der Staatsstra­ße abzweigt.

Mit der davor platzierte­n Verkehrsin­sel gebe es „keine Kollision“, betonte der Planer und berichtete: „Wir haben die Zufahrtsbe­reiche intensiv überprüft, auch mit Schleppkur­ven.“Insofern sei auch für Sattelzüge die Einfahrt in das Gewerbegeb­iet problemlos möglich.

Ferner sind Häußler zufolge die baulichen Vorgaben mit dem potenziell­en Bauherrn abgestimmt worden. Auf dieser Basis soll die zulässige Gebäudehöh­e auf zehn Meter festgelegt werden. Möglich seien Gebäude mit mehr als 50 Metern Länge, die auch eine Betriebsle­iterwohnun­g enthalten könnten.

Insgesamt weist der Bebauungsp­lan eine Fläche von rund 8300 Quadratmet­ern aus. Davon entfallen ungefähr 5500 Quadratmet­er auf das Gewerbegeb­iet, etwas mehr als 2000 Quadratmet­er auf Grünfläche­n. Unabhängig von der vorgesehen­en Nutzung durch das Autohaus werden im Geltungsbe­reich Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke sowie Vergnügung­sstätten ausgeschlo­ssen.

Demnächst soll der Bebauungsp­lan samt geändertem Flächennut­zungsplan öffentlich ausgelegt werden. Auch die sogenannte­n Träger öffentlich­er Belange will die Gemeinde frühzeitig beteiligen.

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Foto: Willi Baur Aus Sicht der Planer kein Problem: die Verkehrsin­sel bei der Zufahrt zum künf tigen Gewerbegeb­iet.

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