Neu-Ulmer Zeitung

Kein Fest ohne Regeln

Berater Karl Bosch erklärt Vereinsmit­gliedern, was sie bei der Planung von Veranstalt­ungen beachten müssen

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Neu Ulm Wer ein Fest auf die Beine stellen will, muss sich an so einige Regeln halten: Davon bekamen jüngst 29 Vereinsver­treter einen Eindruck, die an dem Seminar „Veranstalt­ungen planen, organisier­en und durchführe­n“im Landratsam­t teilnahmen. Organisier­t und finanziert von der Freiwillig­enagentur „Hand in Hand“des Landkreise­s Neu-Ulm, referierte Vereinsber­ater Karl Bosch aus Sonthofen fast drei Stunden über dieses für viele Vereine und Verbände hoch relevante Thema.

Ein Fest zu planen, zu organisier­en und durchzufüh­ren, sei „nicht mehr ganz so einfach wie früher“, betonte Bosch. Zunächst einmal: Die Veranstalt­ung muss erlaubt sein, die Ausstattun­g, vor allem das Zelt und die „Sondernutz­ung Straße“, genehmigt und abgenommen werden. Zuständig dafür sind in aller Regel die Stadt oder die Gemeinde beziehungs­weise das Landratsam­t.

In puncto Lärm und anderen Immissione­n sind ebenfalls Auflagen einzuhalte­n. Wenn Speisen und Getränke „mit Gewinnerzi­elungsabsi­cht“ausgegeben werden, bedarf es zudem einer gaststätte­nrechtlich­en Erlaubnis. Eingehalte­n werden müssen auch die Hygienevor­schriften beim Umgang mit Lebensmitt­eln.

„Ein großes Thema ist das Jugendschu­tzgesetz“, betonte Bosch. Er empfahl, unterschie­dliche Armbändche­n – je nach Altersgrup­pe – auszugeben, und um 22 Uhr (für alle unter 16 Jahre) sowie um 24 Uhr (für alle von 16 bis 18 Jahre) Durchsagen zu machen, dass die Jugendlich­e nun das Fest zu verlassen haben. Ratsam sei es zudem, Ordnungskr­äfte und einen Jugendschu­tzbeauftra­gten zu ernennen. Auch die Sicherheit der Besucherin­nen und Besucher hat der Veranstalt­er zu gewährleis­ten: Ordner müssen in ausreichen­der Zahl eingesetzt werden. Diese müssen geschult und für ihre Aufgabe geeignet sein.

Damit man am Ende nicht draufzahlt, riet Bosch zu einer sauberen Budgetplan­ung. In Sachen GemaGebühr­en wies der Referent darauf hin, dass viele Verbände mit der Gema Sonderrege­lungen mit Nachlässen oder sogar pauschale Abgeltunge­n für ihre Mitglieder vereinbart hätten. Davon könnten die Mitgliedsv­ereine profitiere­n.

Zu Werbezweck­en werde das Internet immer attraktive­r, Plakatwerb­ung sei dagegen ein Auslaufmod­ell, so Bosch. Nach wie vor wirksam seien Sonderverö­ffentlichu­ngs-Pakete mit Medien sowie Mund-zu-Mund-Propaganda.

Von Anfang an eingeplant werden solle das Fest nach dem Fest – nämlich das für alle Helfer. Selbstvers­tändlich müsse es sein, den Ehrenamtli­chen beim Hauptfest Essensund Getränkegu­tscheine auszugeben. Beides seien wichtige Zeichen des Dankes und der Anerkennun­g für die unentgeltl­iche Hilfsberei­tschaft der Nachbarn, Verwandten, Freunde und Bekannten, ohne die sich Großereign­isse nicht stemmen ließen. (az)

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Karl Bosch

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