Neu-Ulmer Zeitung

Was bedeutet der Vermerk „SSSS“auf der Bordkarte?

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Manch ein USA Reisender findet auf seiner Bordkarte ein seltsames Kür zel: SSSS. Der Vermerk steht für Se condary Security Screening Se lection. Den Reisenden erwartet dann eine zusätzlich­e Kontrolle bei der Einreise. Er sollte sich auf eine lange Prozedur einstellen. Ein besonderes Merkmal der Kontrollen seien persönli che Befragunge­n durch Sicherheit­s personal, erläutert der Luftverkeh­rsex perte Cord Schellenbe­rg aus Ham burg. Die Befragunge­n sind vor den Abflug am Check in Schalter oder auch am Boarding Gate möglich. Häu figer werden SSSS Passagiere nach der Landung in den USA in abge schirmten Räumen befragt. Grund sätzlich bekommen den Vermerk Pas sagiere, die irgendwie verdächtig sind. „Aufgrund welcher Maßstäbe die US Behörden zusätzlich­e Kontrollen speziell ausgewählt­er Fluggäste anord nen, ist nicht bekannt“, sagt Schel lenberg. Denn das könnte potenziell verdächtig­e Reisende warnen und somit dem Sinn der Kontrollen wider sprechen. Laut dem Experten spie len wohl mehrere Faktoren eine Rolle: der Name, die Reisegewoh­nheiten, vorbestell­te Mahlzeiten, Sitzplatzw­ahl, Art und Zeitpunkt der Buchung so wie Zahlungswe­ise des Tickets. Ver dächtig könnte sich etwa jemand machen, der sein Ticket bar zahlt, von einem Dritten buchen lässt und kei nen Rückflug hat. (dpa) Die Deutsche Bahn bietet in allen ICE und Intercity 2 Ruhebereic­he an. Te lefonate, laute Musik über den Kopfhö rer und Lärm sind nicht erwünscht. Viele Bahnreisen­de wählen ganz be wusst einen Sitzplatz dort, weil sie ihre Ruhe haben wollen. Doch das klappt längst nicht immer. Die Deut sche Bahn erklärt auf Anfrage, dass grundsätzl­ich ein Gebot der Rück sichtnahme gelte. Das Zugpersona­l weise Reisende bei „Verstößen“auf das Gebot hin. Konkrete Sanktions möglichkei­ten gebe es nicht. Wer ei nen Sitzplatz im Ruhebereic­h für 4,50 Euro reserviert hat, kann sich das

Geld auch nicht erstatten lassen, wenn es ihm in dem Abteil zu laut wird. Völlig danebenben­ehmen dürfen sich Fahrgäste jedoch nicht. Das schrei ben die Beförderun­gsbedingun­gen der Bahn vor. Lärmende Kinder sind da nicht berücksich­tigt. (dpa)

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