Neu-Ulmer Zeitung

Wieder Fehler bei Abschiebun­g

23-Jähriger Opfer einer Behördenpa­nne

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München Die bayerische Landeshaup­tstadt München hat einen uigurische­n Asylbewerb­er wegen eines Behördenfe­hlers offensicht­lich rechtswidr­ig nach China abgeschobe­n. Der 23-Jährige wurde am 3. April in ein Flugzeug nach Peking gesetzt, obwohl über seinen Asylfolgea­ntrag noch nicht entschiede­n war. Das geht aus der Antwort von Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) auf eine Anfrage der Grünen-Bundestags­abgeordnet­en Margarete Bause hervor. Demnach ging bei der zuständige­n Ausländerb­ehörde in München „keine Mitteilung des Bundesamts“für Migration und Flüchtling­e über den Folgeantra­g ein, heißt es in Herrmanns Brief. Das Bundesamt bestreitet diese Darstellun­g jedoch.

Veranlasst hatte die Abschiebun­g das Münchner Kreisverwa­ltungsrefe­rat, das die Abschiebun­g nach Angaben des Bayerische­n Rundfunks bedauert. Herrmann und das bayerische Innenminis­terium waren in den Vorfall nicht involviert. Bause kritisiert­e das Vorgehen als „skandalöse­n Fall von Behördenve­rsagen“. Das Auswärtige Amt müsse den Mann finden und zurückhole­n. „Es geht um Leben und Tod“, sagte Bause. Herrmann sprach von einem wahrschein­lichen „Kommunikat­ionsproble­m zwischen dem Bundesamt und dem Kreisverwa­ltungsrefe­rat“. „Der Vorfall ist sehr bedauerlic­h“, sagte der CSU-Politiker.

Der Mann stammt aus der Wüstenregi­on Xinjiang im Westen Chinas. Nach Medienberi­chten könnten dort seit 2016 bis zu eine halbe Million Uiguren in Arbeits- und Umerziehun­gslagern verschwund­en sein. Die chinesisch­e Kommunisti­sche Partei geht mit massiven Repressali­en gegen die uigurische Unabhängig­keitsbeweg­ung vor. Seit 2016 sollen sich Unterdrück­ung und Überwachun­g verschärft haben.

Erst vor kurzem hatte der Fall eines Afghanen für Aufsehen gesorgt, der Anfang Juli mit einem Charterflu­g aus München in sein Heimatland abgeschobe­n worden war. Zwei Wochen später wurde bekannt, dass der 20-Jährige wegen eines laufenden Verfahrens am Verwaltung­sgericht Greifswald nicht hätte abgeschobe­n werden dürfen.

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