Neu-Ulmer Zeitung

Unglück im Urlaub: Wann hilft der Staat?

Pass weg, Geld weg, Gesundheit weg: Konsularis­che Hilfe für Reisende ist keine Selbstvers­tändlichke­it

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Für viele Reisende ist es ein Horrorszen­ario: Man befindet sich im Urlaub in Thailand oder den USA – und jemand klaut den Pass! Man steht ohne Ausweis da und darf das Land nicht mehr verlassen. Laut der FUR-Reiseanaly­se führten im vergangene­n Jahr 72 Prozent aller Urlaube ins Ausland, so viele wie nie zuvor. Wenn dort etwas schiefgeht, können die deutschen Auslandsve­rtretungen sogenannte konsularis­che Hilfe leisten.

Nach Angaben des Auswärtige­n Amtes (AA) geschieht das jedes Jahr in rund 65 000 bis 70 000 Fällen. Die Betreuung deutscher Reisender ist dabei mitunter eine Herausford­erung. Vor allem in touristisc­h beliebten Zielen haben die Botschafte­n und Konsulate viel zu tun. In welchem Rahmen die Mitarbeite­r vor Ort tatsächlic­h helfen dürfen, ist im Konsularge­setz geregelt. Internatio­nales Recht und die Gesetze des jeweiligen Staates sind ebenfalls zu beachten. Konsularis­che Hilfe könne man als „Hilfe zur Selbsthilf­e“verstehen, ordnet der Reiserecht­s- Paul Degott aus Hannover ein.

Wenn ein Reisender seinen Pass verliert oder dieser gestohlen wurde, kann die deutsche Auslandsve­rtretung ein Ersatzdoku­ment ausstellen. Damit wird Reisenden die Rückkehr nach Deutschlan­d ermöglicht. Hilfreich dafür sind digitale Passkopien, die zum Beispiel im E-Mail-Postfach hinterlegt wurden. Die Vertretung­en können laut Konsularge­setz jedoch keinen Ersatz für Führersche­ine oder Personalau­sweise ausstellen. Diese müssen nach der Rückkehr bei den örtlichen Behörden beantragt werden.

Wenn Reisende nach einem Diebstahl mittellos ohne Geld dastehen, können Botschafte­n und Konsulate allerdings helfen. Die Mitarbeite­r vermitteln dann Kontaktmög­lichkeiten nach Hause. Die Ortskenntn­isse der Vertretung­en helfen auch dabei, den Reisenden Mittel und Wege zu schnellen Überweisun­gen aufzuzeige­n, damit sie wieder an Geld kommen. In Ländern, in denen dies nicht möglich darf Geld von der „Legationsk­asse des Bundes“an die Auslandsve­rtretung überwiesen werden, was ein bis zwei Tage dauert.

Wer jetzt darauf hofft, dass eine Botschaft Hotelschul­den, Bußgelder oder einen Krankenhau­sbesuch bezahlt, der irrt. Wer seine Reise wegen Geldverlus­t nicht mehr fortsetzen kann, darf ebenfalls nicht auf Hilfe hoffen: Die deutschen Botschafte­n und Konsulate können die Weiterreis­e nicht bezahlen und nur in Ausnahmefä­llen finanziell­e Hilfe leisten. Laut Degott kommt es hier auf Land und Botschaft an. Wichtig: Das Geld müssen Urlauber in jedem Fall zurückzahl­en. Auch im Krankheits­fall dürfen nur Kontakte zu Fachperson­al vermittelt werden, aber keine Zahlungen fließen.

Werden Reisende im Ausland festgenomm­en oder in ein Gerichtsve­rfahren verwickelt, dürfen die Auslandsve­rtretungen per Gesetz ebenfalls nur in bestimmtem Maße helfen. Sie können zum Beispiel nicht in laufende Gerichtsve­rfahren eingreifen oder ausländiex­perte schen Behörden Weisungen erteilen. Aber sie dürfen den Betroffene­n Anwälte oder Übersetzer vor Ort vermitteln, Angehörige verständig­en und die Inhaftiert­en besuchen. Bei Vermissten­fällen können Konsularbe­amte die örtliche Polizei einschalte­n und die Angehörige­n dabei beraten, welche Möglichkei­ten es gibt, nach den Personen zu suchen. Die Kosten von Such- und Rettungsak­tionen werden aber nicht übernommen.

Sterben Reisende im Ausland, werden deren Angehörige auf Veranlassu­ng der Auslandsve­rtretungen benachrich­tigt. Auch hier können die Mitarbeite­r Kontakte vor Ort vermitteln, z.B. Bestattung­sinstitute, die dabei helfen, alle Formalität­en zu erledigen. Die Kosten für eine Überführun­g nach Deutschlan­d übernehmen die Auslandsve­rtretungen laut Konsularge­setz nicht.

Im Katastroph­enfall oder bei Unruhen im Reiseland helfen die Auslandsve­rtretungen bei der Ausreise aus den betroffene­n Gebieten. Botschafte­n organisier­ten regelmäist, ßig Evakuierun­gen, so Degott. „Die Botschafte­n konsultier­en hierzu die Krisenvors­orgeliste, in die sich Reisende eintragen können, und kontaktier­en Reisende in der Region.“Bei einer Evakuierun­g müssen Individual­reisende entscheide­n, ob sie teilnehmen wollen oder nicht – die Maßnahme ist freiwillig und muss selbst bezahlt werden.

Wer mit einem Reiseveran­stalter unterwegs ist, bekommt auch ohne konsularis­che Hilfe Unterstütz­ung in Notfällen. Bei Naturkatas­trophen und Aufständen ist der Veranstalt­er in der Pflicht, den Reisenden zurückzubr­ingen – ohne Mehrkosten. Oft haben die Veranstalt­er eigene Strukturen, um Reisenden in kleineren Notlagen zu helfen, wie Edwin Doldi, Sicherheit­smanager des Reiseveran­stalters Studiosus, erklärt. In die Krisenvors­orgeliste des Auswärtige­n Amtes („Elefand“) können sich Urlauber auch bei Kurzreisen freiwillig eintragen. Die Liste dient dazu, dass Reisende bei einer Krise oder Ausnahmesi­tuation schnell kontaktier­t werden können. Leicht zu finden ist dieses Hotel für Autofahrer nicht. Der beste Hinweis sind das Small Luxury Schild und die vollgepark­te Einfahrt. Auf den ersten Blick wirkt das Haus wie eine schöne Privatvill­a. Und so soll es auch sein, wenn es nach dem Besitzer Peter Hütter geht. Ein

„home away from home“wollte der Sinsheimer Unternehme­r schaffen, ein Hotel, in dem sich die Gäste zu Hause fühlen können. Gerade mal 25 Suiten sind in der Jugendstil­villa untergebra­cht. Denn jeder Gast soll das Gefühl haben, willkommen zu sein, wenn er sich in einem der hellen Ledersesse­l an der Rezeption niederläss­t. Der Blick geht von hier aus in einen Salon, der als Lobby dient und mit seinen dunklen Möbeln, den Ledersesse­ln und den Bildern an den Wänden auch nach England gepasst hätte. An fein gedeckten Tischen wird hier gefrühstüc­kt. Für das

Design des

Hauses zeichnet der italienisc­he Architekt Michele

Bönan verantwort­lich. Gemeinsam mit seiner Frau

Christine, der

Schwester von Peter Hütter, hat er das

Hotel eingericht­et und dabei die Geschichte Heidelberg­s ins

Haus geholt.

Lampen, Vorhänge und Teppiche hat das Paar zum großen Teil selbst entworfen und in Italien fertigen lassen.

Ach ja, und dann gibt es für den Abend die Möglichkei­t im Neckarschi­ff Patria zu speisen, das von Sternekoch Martin Scharff betreut wird. Während die Gäste an der Heidelberg­er Stadtsilho­uette entlangsch­ippern, genießen sie ein ausgezeich­netes Menü und können sich vom gut informiert­en Sommelier den passenden Wein empfehlen lassen. Überhaupt das Personal in den Heidelberg Suites: Jung, engagiert, freundlich. Da fühlt man sich als Gast gleich bei der Ankunft zu Hause. Lilo Solcher

 ??  ?? Heidelberg Suites, Neuenheime­r Landstraße 12, 69120 Heidel berg, Tel. 06221/ 655650, www.heidelberg suites.com,DZ ab 220 Euro (inkl. Frühstück)
Heidelberg Suites, Neuenheime­r Landstraße 12, 69120 Heidel berg, Tel. 06221/ 655650, www.heidelberg suites.com,DZ ab 220 Euro (inkl. Frühstück)

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