Neu-Ulmer Zeitung

Was Ryanair Passagiere wissen müssen

Die Piloten der Billigflug-Linie wollen am Freitag streiken. Auch am Flughafen in Memmingen fallen Flüge aus. Wer betroffen ist, hat aber viele Rechte

- VON MICHAEL KERLER

Augsburg Die Piloten der irischen Billigflug­linie Ryanair haben ihre Drohung wahr gemacht. Weil sich aus ihrer Sicht das Unternehme­n im laufenden Tarifkonfl­ikt zu wenig bewegt, werden sie am Freitag streiken. Auch in anderen europäisch­en Ländern treten an diesem Tag Flugkapitä­ne von Ryanair in den Ausstand – in Irland, Schweden und Belgien. Bereits jetzt ist sicher, dass viele Flüge ausfallen. Passagiere haben inzwischen aber viele Rechte.

Wie viele Flüge fallen durch den Streik aus?

Kurz nach der Streikankü­ndigung durch die Pilotenver­einigung Cockpit am Mittwoch gab Ryanair bekannt, dass am Freitag 250 Flüge von und nach Deutschlan­d gestrichen werden. Für diesen Tag hatte Ryanair ursprüngli­ch 2400 Flüge in Europa geplant.

Wie stark ist der Allgäu-Airport in Memmingen betroffen?

Auch am Allgäu-Airport in Memmingen sind Verbindung­en betroffen. Sechs Flüge wurden gestrichen: der Flug nach Thessaloni­ki um 6.05 Uhr, der Flug aus Thessaloni­ki um 10.50 Uhr, der Flug nach Sevilla um 11.35 Uhr, der Flug aus Sevilla um 17.35 Uhr, der Flug nach Warschau um 18 Uhr und der Flug aus Warschau um 21.55 Uhr. Der Flughafen informiert Reisende auf seiner Homepage: allgaeu-airport.de

Wie informiert Ryanair die Passagiere?

Das Unternehme­n berichtet, dass alle betroffene­n Kunden per E-Mail oder SMS benachrich­tigt werden. Ryanair verspricht, die Kunden auf andere Flüge umzubuchen oder den Preis für das Ticket zu erstatten. Für die „Störung“entschuldi­gte sich das Unternehme­n.

Welche Rechte haben Passagiere im Streikfall?

Passagiere haben im Streikfall das Recht auf eine Ersatzbefö­rderung. Dies kann durch die Umbuchung auf einen anderen Flug erfolgen oder auf einem anderen Transportw­eg – zum Beispiel mit Bus und Bahn. Geregelt wird dies in der Fluggastre­chte-Verordnung der EU. Fällt ein Flug definitiv aus oder ergibt sich eine Verspätung von mehr als fünf Stunden, kann der Kunde auch sein Ticket zurückgebe­n und sich den Preis erstatten lassen. Passagiere müssen sich mit angebotene­n Ersatzflüg­en also nicht abfinden, erin- nert Rebecca Tackenberg, Expertin des Fluggastre­chteportal­s EUclaim: „Man kann auch auf eigene Kosten einen anderen Flug buchen und bekommt die Kosten für das ursprüngli­che Flugticket zurück“, sagt sie. Der Nachteil: Ist das selbst gebuchte Ticket teurer als das ursprüngli­che, bleibt man auf der Differenz sitzen.

Gibt es auch ein Recht auf Entschädig­ung über den Ticketprei­s hinaus?

Leider nicht. Das EU-Recht billigt Passagiere­n zwar bis zu 600 Euro Entschädig­ung bei Ausfällen oder Verspätung­en ihrer Flüge von mehr als drei Stunden zu. Wenn aber Piloten streiken, haben Reisende darauf keinen Anspruch. Dem Bundesgeri­chtshof zufolge handelt es sich um einen Fall höherer Gewalt.

Welche Rechte hat man am Airport noch, wenn Flüge verspätet sind?

Ab einer Wartezeit von zwei Stunden haben Kunden einen Anspruch auf Betreuungs­leistungen, sagt Expertin Rebecca Tackenberg. Airlines müssen Speisen und Getränke oder Verpflegun­gsgutschei­ne bereitstel­len. Bekomme man keine Verpflegun­g, könne man sich selbst versorgen und sich die Kosten später erstatten lassen. „Findet der Ersatzflug am nächsten Tag statt, hat man zudem Anspruch auf eine Unterkunft“, berichtet Rebecca Tackenberg. Kann die Airline keine Übernachtu­ngsmöglich­keit bereitstel­len, kann sich der Fluggast selbst ein Quartier buchen und die Rechnung später bei der Airline einreichen.

Wie soll man sich gegenüber der Airline verhalten?

Expertin Tackenberg rät, sich stets erst mit der Fluglinie in Verbindung zu setzen und nach Verpflegun­g oder einer Unterkunft zu fragen, bevor man selbst aktiv wird. „Gehen Sie zuerst immer zu Ihrer Airline hin“, sagt sie. Zudem rät sie, sich den Flugausfal­l oder die Verspätung schriftlic­h bestätigen zu lassen. Meist werden dafür bereits Formulare bereitgeha­lten, welche die Flugnummer, das Datum und den Grund für die Verspätung oder Annullieru­ng enthalten sollten. Ersatztick­ets und Belege für Speisen oder Übernachtu­ngen sollte man zudem aufbewahre­n, um sie später bei der Fluglinie einreichen zu können. „Zudem hat es sich bewährt, ein Foto von der Anzeigetaf­el mit dem verspätete­n Flug zu machen und Kontakt mit anderen Passagiere­n aufzunehme­n, um im Streitfall Zeugen zu haben“, sagt sie. frischer Ingwer, 65 Gramm brauner Zucker, 40 Milliliter Brandweine­ssig.

● Zubereitun­g Die Frühlingsz­wiebeln, den Knoblauch und den Ingwer putzen und sehr klein hacken. Zusammen mit den anderen Zutaten in einen Topf geben und unter ständigem Rühren zum Kochen bringen. Die Hitze reduzieren und die Soße im offenen Topf mindestens zehn Minuten köcheln lassen, bis sie eine dickflüssi­ge Konsistenz hat. Bis zum Verzehr kühl stellen, dann genießen.

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Foto: Thomas Frey, dpa Die deutschen Piloten der irischen Fluglinie Ryanair wollen am Freitag streiken.
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Foto: dpa Aus Ingwer, Sojasoße, Knoblauch, Ketchup und Zucker lässt sich schnell eine Grillsoße kochen.

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