Neu-Ulmer Zeitung

Nicht am falschen Ende sparen

Einbruchsc­hutz finanziere­n: Wo Eigentümer Förderung bekommen

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Eine andere Möglichkei­t ist eine Steuererle­ichterung. Kosten beispielsw­eise für die Installati­on einer Gegensprec­hanlage, den Einbau eines Mehrfachve­rriegelung­ssystems oder die Montage einer Videoüberw­achung können zumindest teilweise steuerlich geltend gemacht werden, erklärt die Vereinigte Lohnsteuer­hilfe (VLH). 20 Prozent der jeweiligen Anfahrts-, Arbeits-, Maschinen-, Entsorgung­s- und Verbrauchs­mittelkost­en lassen sich absetzen.

Doppelförd­erung nicht möglich

Jährlich dürfen allerdings nur maximal 1200 Euro als Handwerker­leistungen geltend gemacht werden. Materialko­sten werden nicht berücksich­tigt. Deshalb sollten die verschiede­nen Kostenarte­n in der Rechnung unbedingt getrennt ausgewiese­n werden, rät die VLH. Barzahlung­en gegen Quittung akzeptiert das Finanzamt übrigens nicht. Wichtig: Wer eine KfW-Förderung bekommen hat, kann die steuerlich­e Förderung nicht zusätzlich in Anspruch nehmen. Der Gesetzgebe­r will eine Doppelförd­erung verhindern.

Auf die Höhe der Prämie für die Hausratver­sicherung wirken sich die Maßnahmen aber in der Regel nicht aus. Die Chance, nach der Anschaffun­g eines Sicherungs­systems eine günstigere Police zu erhalten, sieht eine Sprecherin des Gesamtverb­ands der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) als eher gering an: „Grundsätzl­ich entfällt nur ein verhältnis­mäßig geringer Teil der Gesamtpräm­ie für die Hausratver­sicherung auf das Risiko Einbruch“, heißt es zur Begründung. Die Höhe der Versicheru­ngsbeiträg­e liege aber in der Verantwort­ung der einzelnen Unternehme­n.

Prinzipiel­l können die Aufwendung­en für eine Hausratver­sicherung nicht steuerlich geltend gemacht werden. Diese wertet der Staat nämlich als Sachversic­herung, die nicht ausschließ­lich der Vorsorge dient. Eine Ausnahme ist, wenn sich im Privathaus­halt ein beruflich genutztes Arbeitszim­mer befindet. Die Ausgaben für die Hausratver­sicherung lassen sich dann unter Umständen anteilig als Werbungsko­sten absetzen.

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Hinweis

Lesen Sie im Immobilien­teil unserer nächsten Samstagsau­sgabe, welche Mög lichkeiten digitaler Einbruchsc­hutz bietet und welche Risiken damit verbunden sind.

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Foto: Susann Prautsch, tmn Wer seine Wohnung gegen Einbrecher schützt, kann dafür Förderung bekommen. An kleineren Maßnahmen, wie etwa dem Einbau neuer Schlösser zum Beispiel kann das Finanzamt beteiligt werden.

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