Unsozialer Präsident?
Macron plant spürbare Einschnitte. Gegner nennen ihn „neoliberal“
Paris Ein „Präsident der Reichen“sei er, „neoliberal“und ohne soziales Gewissen – so lautet ein oft wiederholter Vorwurf der Linken an Präsident Emmanuel Macron. Die Maßnahmen für den Haushalt 2019, die sein Premierminister Édouard Philippe nun skizzierte, dürften diesen Ruf noch verstärken. Denn es drohen Einschnitte bei den Sozialleistungen und eine Kürzung bei staatlichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie von 4500 Beamtenstellen im nächsten und 10 000 im übernächsten Jahr. Allerdings werden bei Polizei, Gendarmerie und Justiz tausende neue Posten geschaffen.
Seinen europäischen Partnern hat Macron einen kontinuierlichen Abbau des Defizits versprochen. Da die Regierung ihre Wachstumsaussichten 2019 von 1,9 Prozent aufgrund einer gebremsten Konjunktur zurückschrauben musste, setzt sie den Rotstift stärker an. So sollen die Wohnhilfe für Bedürftige, das Kindergeld und die Renten künftig nur um 0,3 Prozent ansteigen, also deutlich weniger als die Inflation. An sie gekoppelt bleiben andere Hilfsleistungen wie das Aufstockungsgeld für Geringverdiener.
Ab Mittwoch empfängt Premier Philippe die Sozialpartner, um über neue Regeln für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei der Arbeitslosenversicherung zu verhandeln. Philippe ließ durchklingen, dass er die Anreize für die Wiederaufnahme eines Jobs nicht für stark genug hält. Auch die Höchstgrenze ist umstritten: Vorherige Spitzenverdiener können nach Jobverlust zwei Jahre lang bis zu 6200 Euro pro Monat beziehen – mehr als in jedem anderen EU-Land.
Außerdem plant die Regierung, dass Angestellte keine Abgaben mehr auf Überstunden zahlen, um diese attraktiver zu machen. Auf diese Weise hatte bereits der konservative Ex-Präsident Nicolas Sarkozy versucht, die 35-Stunden-Woche aufzuweichen, ohne sie abzuschaffen. Auch Macron weiß, dass der Aufschrei bei einer Abschaffung gewaltig wäre. immer vorausgesetzt, es wird kein Schaden angerichtet und nichts verschmutzt. Ausnahmen gibt es in Naturschutzgebieten. Dort müssen die Ausflügler auf den Wegen bleiben. Das allgemeine Betretungsrecht des Waldes gilt nur für Fußgänger. Fahrradfahrer dürfen nur in den Wald, wenn die Wege dazu geeignet sind und die Einfahrt nicht verboten wird. Ab einer Breite von mindestens zwei Metern spricht im Regelfall nichts dagegen. Radler dürfen nur von den Wegen abweichen, wenn – zum Beispiel für