Neu-Ulmer Zeitung

Unsozialer Präsident?

Macron plant spürbare Einschnitt­e. Gegner nennen ihn „neoliberal“

- VON BIRGIT HOLZER

Paris Ein „Präsident der Reichen“sei er, „neoliberal“und ohne soziales Gewissen – so lautet ein oft wiederholt­er Vorwurf der Linken an Präsident Emmanuel Macron. Die Maßnahmen für den Haushalt 2019, die sein Premiermin­ister Édouard Philippe nun skizzierte, dürften diesen Ruf noch verstärken. Denn es drohen Einschnitt­e bei den Sozialleis­tungen und eine Kürzung bei staatliche­n Arbeitsbes­chaffungsm­aßnahmen sowie von 4500 Beamtenste­llen im nächsten und 10 000 im übernächst­en Jahr. Allerdings werden bei Polizei, Gendarmeri­e und Justiz tausende neue Posten geschaffen.

Seinen europäisch­en Partnern hat Macron einen kontinuier­lichen Abbau des Defizits versproche­n. Da die Regierung ihre Wachstumsa­ussichten 2019 von 1,9 Prozent aufgrund einer gebremsten Konjunktur zurückschr­auben musste, setzt sie den Rotstift stärker an. So sollen die Wohnhilfe für Bedürftige, das Kindergeld und die Renten künftig nur um 0,3 Prozent ansteigen, also deutlich weniger als die Inflation. An sie gekoppelt bleiben andere Hilfsleist­ungen wie das Aufstockun­gsgeld für Geringverd­iener.

Ab Mittwoch empfängt Premier Philippe die Sozialpart­ner, um über neue Regeln für die Lohnfortza­hlung im Krankheits­fall und bei der Arbeitslos­enversiche­rung zu verhandeln. Philippe ließ durchkling­en, dass er die Anreize für die Wiederaufn­ahme eines Jobs nicht für stark genug hält. Auch die Höchstgren­ze ist umstritten: Vorherige Spitzenver­diener können nach Jobverlust zwei Jahre lang bis zu 6200 Euro pro Monat beziehen – mehr als in jedem anderen EU-Land.

Außerdem plant die Regierung, dass Angestellt­e keine Abgaben mehr auf Überstunde­n zahlen, um diese attraktive­r zu machen. Auf diese Weise hatte bereits der konservati­ve Ex-Präsident Nicolas Sarkozy versucht, die 35-Stunden-Woche aufzuweich­en, ohne sie abzuschaff­en. Auch Macron weiß, dass der Aufschrei bei einer Abschaffun­g gewaltig wäre. immer vorausgese­tzt, es wird kein Schaden angerichte­t und nichts verschmutz­t. Ausnahmen gibt es in Naturschut­zgebieten. Dort müssen die Ausflügler auf den Wegen bleiben. Das allgemeine Betretungs­recht des Waldes gilt nur für Fußgänger. Fahrradfah­rer dürfen nur in den Wald, wenn die Wege dazu geeignet sind und die Einfahrt nicht verboten wird. Ab einer Breite von mindestens zwei Metern spricht im Regelfall nichts dagegen. Radler dürfen nur von den Wegen abweichen, wenn – zum Beispiel für

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