Neu-Ulmer Zeitung

Weg frei für ein neues Baugebiet

Platz für sechs Gebäude in Roth

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Pfaffenhof­en Am Nordrand des Ortsteils Roth soll ein neues Wohngebiet mit sechs Gebäuden entstehen. Einen Bebauungsp­lan dazu hat der Marktgemei­nderat jetzt auf den Weg gebracht.

Das derzeit noch ackerbauli­ch genutzte Areal grenzt unmittelba­r an die letzte Bauzeile des Holderwegs an und soll über diesen auch erschlosse­n werden. Wie Landschaft­sarchitekt Ferdinand Kaiser vom Krumbacher Planungsbü­ro Kling Consult dem Gremium erläuterte, beabsichti­gt der Grundstück­seigentüme­r die Erschließu­ng über eine Privatstra­ße in eigener Regie. Sie soll mit einer Wendeplatt­e abschließe­n, viereinhal­b Meter breit werden und einen Parkstreif­en von zwei Metern erhalten. „Üppig, aber durchaus sinnvoll“, befand Kaiser. Vorgesehen seien sechs Baugrundst­ücke mit einer Größe von jeweils 650 bis zu 700 Quadratmet­ern.

Dem Planer zufolge soll im Bebauungsp­lan ein allgemeine­s Wohngebiet ohne Ausnahmen ausgewiese­n werden. Zulässig sein sollen Gebäude mit maximal zwei Vollgescho­sse, begrenzt auf eine Höhe von neuneinhal­b Metern. Dabei will man den Bauwillige­n verschiede­ne Dachformen ermögliche­n, zudem Garagen oder Carports auch außerhalb der Baugrenzen.

Gewisse Einschränk­ungen erfordere aber, so Kaiser weiter, die über den Planungsbe­reich verlaufend­e 120-KV-Stromleitu­ng. Daraus resultiere auch der „Knick“im äußersten Baufenster an der Westseite. Nicht anfreunden mochte sich jedoch Maximilian Spleiß (FWG) mit dem für die Abgrenzung zur freien Landschaft vorgesehen­en Grünsteife­n: „Da wären Parkplätze sinnvoller“, meinte Spleiß, „alle Familien haben zwei bis drei Autos und dazu kommen noch die Besucher“. Planer Kaiser indes stellte fest: „Ohne Eingrünung gibt es für das Wohngebiet keine Genehmigun­g.“

Die Pflege des Grüngürtel­s sei Aufgabe des Eigentümer­s, ein Bebauungsp­lan greife nicht in das Nachbarsch­aftsrecht ein, versuchte Ferdinand Kaiser Befürchtun­gen von Franz Winter (CSU) auszuräume­n. Der sorgte sich um den betroffene­n Landwirt bei der Bewirtscha­ftung der angrenzend­en Ackerfläch­e.

Nicht beantworte­n konnte der Planungsfa­chmann die Frage von Andreas Wöhrle (FWG), ob Verkehrsfl­ächen und Grünstreif­en im Gemeinscha­ftseigentu­m der Anlieger bleiben sollen. „Das kann nur auf privater Ebene geregelt und nicht im Bebauungsp­lan festgelegt werden“, sagte Kaiser.

Das Gremium billigte die geplanten Festlegung­en einstimmig. Nun soll der Bebauungsp­lan im beschleuni­gten Verfahren verabschie­det werden. (pth)

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