Weg frei für ein neues Baugebiet
Platz für sechs Gebäude in Roth
Pfaffenhofen Am Nordrand des Ortsteils Roth soll ein neues Wohngebiet mit sechs Gebäuden entstehen. Einen Bebauungsplan dazu hat der Marktgemeinderat jetzt auf den Weg gebracht.
Das derzeit noch ackerbaulich genutzte Areal grenzt unmittelbar an die letzte Bauzeile des Holderwegs an und soll über diesen auch erschlossen werden. Wie Landschaftsarchitekt Ferdinand Kaiser vom Krumbacher Planungsbüro Kling Consult dem Gremium erläuterte, beabsichtigt der Grundstückseigentümer die Erschließung über eine Privatstraße in eigener Regie. Sie soll mit einer Wendeplatte abschließen, viereinhalb Meter breit werden und einen Parkstreifen von zwei Metern erhalten. „Üppig, aber durchaus sinnvoll“, befand Kaiser. Vorgesehen seien sechs Baugrundstücke mit einer Größe von jeweils 650 bis zu 700 Quadratmetern.
Dem Planer zufolge soll im Bebauungsplan ein allgemeines Wohngebiet ohne Ausnahmen ausgewiesen werden. Zulässig sein sollen Gebäude mit maximal zwei Vollgeschosse, begrenzt auf eine Höhe von neuneinhalb Metern. Dabei will man den Bauwilligen verschiedene Dachformen ermöglichen, zudem Garagen oder Carports auch außerhalb der Baugrenzen.
Gewisse Einschränkungen erfordere aber, so Kaiser weiter, die über den Planungsbereich verlaufende 120-KV-Stromleitung. Daraus resultiere auch der „Knick“im äußersten Baufenster an der Westseite. Nicht anfreunden mochte sich jedoch Maximilian Spleiß (FWG) mit dem für die Abgrenzung zur freien Landschaft vorgesehenen Grünsteifen: „Da wären Parkplätze sinnvoller“, meinte Spleiß, „alle Familien haben zwei bis drei Autos und dazu kommen noch die Besucher“. Planer Kaiser indes stellte fest: „Ohne Eingrünung gibt es für das Wohngebiet keine Genehmigung.“
Die Pflege des Grüngürtels sei Aufgabe des Eigentümers, ein Bebauungsplan greife nicht in das Nachbarschaftsrecht ein, versuchte Ferdinand Kaiser Befürchtungen von Franz Winter (CSU) auszuräumen. Der sorgte sich um den betroffenen Landwirt bei der Bewirtschaftung der angrenzenden Ackerfläche.
Nicht beantworten konnte der Planungsfachmann die Frage von Andreas Wöhrle (FWG), ob Verkehrsflächen und Grünstreifen im Gemeinschaftseigentum der Anlieger bleiben sollen. „Das kann nur auf privater Ebene geregelt und nicht im Bebauungsplan festgelegt werden“, sagte Kaiser.
Das Gremium billigte die geplanten Festlegungen einstimmig. Nun soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren verabschiedet werden. (pth)