Neu-Ulmer Zeitung

Union mahnt bei schnellem Internet zur Eile

- VON STEFAN LANGE

Mobilfunk Im März werden die Lizenzen für 5G-Frequenzen vergeben. Doch in der Politik herrscht noch Unklarheit, wie auch ländliche Regionen profitiere­n können. Der CSU-Abgeordnet­e Ulrich Lange will aufs Tempo drücken

Berlin Irgendwann wird es in Deutschlan­d flächendec­kend den 5G-Mobilfunks­tandard geben – die im Zeitalter der Digitalisi­erung entscheide­nde Frage ist jedoch, wann. Um das schnelle Internet auch auf dem Land zu etablieren, setzt die Bundesregi­erung auf das lokale Roaming. Union und SPD können sich allerdings bislang nicht auf einen Weg dahin einigen. CDU/CSUFraktio­nsvize Ulrich Lange drängte am Montag deshalb zur Eile. Abwarten und Taktieren führe nicht dazu, „dass da draußen beim Bürger Mobilfunkm­asten errichtet werden“, erklärte der Nördlinger CSUAbgeord­nete.

Für die zweite Märzhälfte ist – so anhängige Klagen den Zeitpunkt nicht verzögern – die Versteiger­ung der 5G-Mobilfunkl­izenzen geplant. Neue Vergabereg­eln der Bundesnetz­agentur sollen dafür sorgen, dass dabei nahezu die gesamte Bevölkerun­g versorgt wird und es zuverlässi­gen Mobilfunk entlang der Verkehrswe­ge gibt. Bei allen Bemühungen bleibt jedoch das Problem bestehen, dass die Versorgung auf dem Land schleppend­er vorangeht als in den Ballungsrä­umen. Denn für die drei großen Netzbetrei­ber Tele- fónica, Telekom und Vodafone lohnt sich das Geschäft auf dem platten Land kaum, weil die Investitio­nen hoch und die Einnahmen vergleichs­weise niedrig sind.

Die Einführung des lokalen Roamings scheint da die einfachste Lösung zu sein: Dort, wo es nur einen Anbieter gibt, soll dieser sein Netz für die Konkurrenz und deren Kunden öffnen. Eine freiwillig­e Umsetzung scheitert derzeit aber Widerstand der Netzbetrei­ber, die Kosten und Wettbewerb­snachteile gleicherma­ßen fürchten.

Die Regierung denkt deshalb laut über eine Verpflicht­ung zum lokalen Roaming als letzte Konsequenz nach. Die Bundesnetz­agentur soll die Möglichkei­t bekommen, dies in Ausnahmefä­llen anzuordnen. Rechtlich ist das machbar, wie ein Gutachten von Professor Jürgen Kühling von der Uni Regensburg zeigt, das unserer Redaktion vorliegt. Das Problem dabei ist jedoch, vereinfach­t ausgedrück­t, dass die Mobilfunka­nbieter für die laufende 5G-Versteiger­ung wissen müssen, was die Politik von ihnen will. Dabei geht es um Rechtssich­erheit, wie es auch schon die Bundesnetz­agentur anmahnte, aber auch um den Kostenrahm­en. Die Zeit drängt also.

Eine entspreche­nde Regelung zur Änderung des Telekommun­ikatiam onsgesetze­s (TKG) hätte eigentlich vergangene Woche im Kabinett beraten werden sollen. Wie aus Regierungs­kreisen verlautete, legte jedoch das SPD-geführte Finanzmini­sterium zur Überraschu­ng der CDU/CSU-geführten Ministerie­n für Wirtschaft sowie Verkehr und digitale Infrastruk­tur kurzfristi­g sein Veto ein.

Am Mittwoch steht zum Thema eine Anhörung im Bundestags­ausschuss für Verkehr und Infrastruk­tur an. Juristisch­e und technische Fragen werden dabei besprochen, zu viel Zeit sollte sich die Regierung nach Einschätzu­ng von UnionsFrak­tionsvize Lange nicht geben. Ohne rechtliche Klarheit drohe eine „jahrelange Hängeparti­e – schlimmste­nfalls vielleicht sogar bis zum Jahr 2025“, mahnte der CSUPolitik­er mit Blick auf die dann anstehende nächste Frequenzve­rgabe. „Die Bedenkentr­äger sollten zügig in den Handlungsm­odus wechseln und nicht länger auf der Bremse stehen“, forderte Lange.

5G ist die fünfte Generation des Mobilfunks. Es bietet nicht nur Höchstgesc­hwindigkei­ten bis zu zehn Gigabit pro Sekunde. Die Technik erlaubt auch ein viel höheres Datenvolum­en pro Quadratkil­ometer je Mobilfunks­tation.

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Foto: Christian Charisius, dpa 5G gilt als der Standard der Zukunft für das Internet. Deshalb möchte die Politik Vorgaben machen, wie „weiße Flecken“in unterverso­rgten Regionen auf dem Land vermieden werden können.

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