Wald in Blaustein darf bleiben
Natur Verwaltungsgericht gibt Umweltschützern recht und verhindert Rodungen für Baugebiet
Sigmaringen/Blaustein Die geplante Rodung zwischen dem Leubeweg und der Ulmer Straße in Blaustein ist verhindert. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat per Beschluss dem Eilantrag des BUND BadenWürttemberg stattgegeben, wie eine Sprecherin der Umweltschützer mitteilt. Die Stadt Blaustein könnte allerdings eine Waldumwandlungsgenehmigung einholen. Dann wären die Rodungen erlaubt. Zumindest in diesem Jahr werden die Bäume aber nicht gefällt – das wäre nur bis Ende März erlaubt. „So schnell gibt es keine Genehmigung“, sagte BUND-Landesgeschäftsführerin Sylvia Pilarsky-Grosch. Sie gehe davon aus, dass die Stadt Blaustein neu abwäge, ob dort wirklich ein Wohngebiet entstehen solle. „Sie müssen überlegen, ob sie aus einem Wald ein Baugebiet machen wollen“, kommentiert die Umweltaktivistin.
Die Bäume sollten für ein neues Wohngebiet noch im Februar gerodet werden. Die Begründung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen gibt dem BUND Recht und kommt zu dem Schluss, dass es sich bei dem Baumbestand „mit großer Wahrscheinlichkeit“um Wald handelt.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, kurz BUND, hatte in seinem Eilantrag dargelegt, dass die im Bebauungsplan als Baugebiet vorgesehene Fläche als Wald anzusehen ist. Das Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag statt und hat die von der Stadt Blaustein kurzfristig geplanten Rodungsarbeiten untersagt.
Der Gerichtsbeschluss zeige deutlich, dass Planungsverfahren, bei denen Umweltbelange nicht sorgfältig geprüft und berücksichtigt werden, vor Gericht keinen Bestand haben, so Sylvia PilarskyGrosch. Gerlinde Gröschel-Jungwirth, Vorsitzende BUND Blaustein, sagt: „Die Stadt Blaustein kann froh sein, denn dieser Wald hat sehr positiven Einfluss auf das Stadtklima.“