Das sind die am meisten umstrittenen Punkte
Runder Tisch II Die Regierungsparteien zeigen sich zwar kompromissbereit. Einige Forderungen des Volksbegehrens aber werden massiv kritisiert
München Das erfolgreiche Volksbegehren „Rettet die Bienen!“fordert eine Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes in einer ganzen Reihe von Bestimmungen. Das sind die wichtigsten Knackpunkte: Landwirte nicht zum Ökolandbau zwingen könne. Die Befürworter setzen auf einen weiteren Bewusstseinswandel beim Verbraucher. Scheitern wird der Runde Tisch bei diesem Thema allerdings vermutlich nicht. Es handle sich, wie es aus den Reihen der Regierungsparteien heißt, schließlich „nur um Zielvorgaben.“ weniger eiweißreich sei. In den Reihen der Initiatoren des Volksbegehrens gibt es hier eine gewisse Bereitschaft zum Kompromiss.
Sehr umstritten ist im Gesetzentwurf des Volksbegehrens auch die Bestimmung, Streuobstwiesen ab 2500 Quadratmetern Fläche und ab 50 Metern Abstand von Höfen zu gesetzlich geschützten Biotopen zu erklären. Dies könnte nach Ansicht von Kritikern dazu führen, dass Landwirte diese Streuobstwiesen auf längere Sicht nicht mehr bewirtschaften können, weil zum Beispiel alte Bäume nicht mehr durch neue ersetzt werden könnten.
Vehementer Widerstand ist gegen die Forderung des Volksbegehrens zu erwarten, „arten- und strukturreiches Dauergrünland“zum Biotop zu erklären. Diese Flächen, so sagen Kritiker, seien nur deshalb artenund strukturreich, weil sie seit Generationen als Grünland bewirtschaftet werden. Hier zeichnet sich wie bei den Streuobstwiesen bisher kein Kompromiss ab. auch bei CSU und Freien Wählern. Ein Problem müsse dabei aber noch gelöst werden. Sobald Gewässerrandstreifen gesetzlich vorgeschrieben sind, dürfen Landwirte, die ihren Grund dafür zur Verfügung stellen, nach EU-Recht nicht mehr finanziell unterstützt werden. Hier wird nach einem finanziellen Ausgleich gesucht.
Um Geld, möglicherweise sogar um sehr viel Geld, geht es auch bei der Forderung des Volksbegehrens an den Freistaat, ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope zu schaffen, „das bis zum Jahr 2023 mindestens 10 Prozent Offenland und bis zum Jahr 2027 mindestens 13 Prozent Offenland der Landesfläche umfasst.“Um dies tatsächlich flächendeckend in allen Landesteilen Bayerns zu erreichen, wären vielleicht sogar Enteignungen nicht ausgeschlossen, heißt es in der CSU.