Geglückter Auftakt
Der Auftakt des Runden Tisches zum Bienen-Volksbegehren ist überraschend gut geglückt. Artenschützer und Bauernverband, die sich im Vorfeld heftig bekämpft hatten, reden miteinander und finden auch noch freundliche Worte füreinander. Der Ministerpräsident schwärmt gar von einem neuen Gesellschaftsvertrag zu Artenschutz und Landwirtschaft. Und alle beteuern, dass man nach gemeinsamen Lösungen suchen wolle.
Die vielen Probleme freilich, die es im Detail zu überwinden gilt, kamen bei der ersten Pressekonferenz nur in Nebensätzen vor. Die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft etwa kann der Freistaat Bayern nicht ändern. Wie Landwirte, die Leistungen für den Artenschutz erbringen, in Zukunft gefördert werden könnten, ist zum Beispiel noch völlig offen. Nach den Regeln der EU, die hier das Sagen hat, können nur freiwillige Leistungen gefördert werden. Für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, wie sie im Gesetzentwurf des Volksbegehrens vorgesehen sind, darf dagegen kein Geld gezahlt werden. Das kann vor allem kleine Bauern hart treffen.
Noch offen ist auch, wie die Mobilisierung der Gesellschaft für mehr Artenschutz dauerhaft befördert werden soll. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens kann, wenn man es ernst meint, nur der erste Schritt sein. Es ist ein großer Schritt. Dahinter zurückzufallen, können sich die Regierungsparteien nicht leisten. Aus der politischen Defensive aber kommen sie nur, wenn sie echten Gestaltungswillen beweisen. Dazu wird ein grundsätzliches Umdenken nötig sein.