Frau erstickt fast an Kondom
Prozess Ein 46-Jähriger attackierte seine Ex-Partnerin im Streit. Wie der brutale Angriff verlief und welche Strafe der Mann erhalten hat
Landsberg Als der 46-jährige Mann im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung ein Päckchen Kondome liegen sah, brannten bei ihm alle Sicherungen durch: Wutentbrannt riss er die Verpackung auf, entnahm ein „Verhüterli“, stürmte auf seine damalige Partnerin zu, würgte sie mit der einen Hand – und stopfte ihr mit der anderen Hand eines der Kondome derart brutal in den Rachen, dass sie beinahe erstickt sein soll. Das war im Januar 2017. Jetzt musste sich der Mann aus dem Kosovo wegen dieses Falls und zwei weiterer vor dem Amtsgericht Landsberg verantworten.
Vorsätzliche Körperverletzung in drei Fällen lautete die Anklage, die von Staatsanwalt Konstantin Huber vorgetragen wurde. Die ihm zur Last gelegten Taten – verübt zwischen Januar 2017 und 21. Februar 2018 – gab der Angeklagte nach mehreren Beratungsgesprächen hinter verschlossenen Türen zu. Richter Alexander Kessler stellte dem Mann bei einem Geständnis eine Geldstrafe von maximal 100 Tagessätzen zu je 60 Euro und wenigstens 80 Tagessätzen zu 60 Euro in Aussicht. Hierbei sei der vom Angeklagten vorgesehene Täter-Opfer-Ausgleich in Höhe von 1000 Euro bereits berücksichtigt.
„Man(n) schlägt eine Frau nicht“, prangerte Kessler die Straftaten des 46-Jährigen an. Zwölf Jahre lebte er mit der früheren Partnerin in einer „On-Off-Beziehung“zusammen. Das heißt: Zeitweise war er da, zeitweise nicht. Endgültig verlassen hat er die gemeinsame Wohnung in einer Gemeinde am Ammersee am 22. Februar 2018. Seither gibt es keinen Kontakt mehr zu seiner 41 Jahre alten Expartnerin. Denn er und sie haben „die Schnauze voll“, wie sie übereinstimmend vor Gericht erklärten. Am Tag vor dem Auszug soll es nach einem verbalen Streit ein letztes Mal Handgreiflichkeiten zwischen dem Paar gegeben haben.
Ein weiteres Mal war es im März 2017 zu erheblichen Unstimmigkeiten gekommen. Da soll die Frau mehrere Schläge mit der flachen Hand oder mit der Faust ins Gesicht und Tritte gegen die Oberschenkel bekommen haben. Nennenswerte Verletzungen wurden von der Frau, die vor Gericht als Zeugin und Nebenklägerin auftrat, nicht ins Feld geführt. Bei einem kurzen Rückblick auf ihr Zusammensein mit dem Mann wies sie daraufhin, dass sie sich von ihm ausgenutzt gefühlt habe. Doch was war mit den Kondomen, die ihren Ex so auf die Palme gebracht hatten? Er sei davon ausgegangen, dass sie einen anderen Mann habe, sagte er. Sie will die Kondome für ihren 15-jährigen Sohn und seine Freundin gekauft haben, lautete ihre Erklärung vor Gericht.
Das Urteil bewegte sich in dem Strafrahmen, den der Richter bei einem Geständnis in Aussicht gestellt hatte: 90 Tagessätze zu je 60 Euro wurden festgelegt. Damit waren auch der Vertreter der Nebenklage, Rechtsanwalt Hans-Georg Speidel, und Rechtsanwalt Marcus Becker – er verteidigte den Angeklagten – einverstanden.