So viele Stellplätze braucht es
Nersinger Räte beschließen Satzung
Nersingen Wie viele Stellplätze muss ein Bauherr zukünftig in der Gemeinde Nersingen nachweisen? Diese Frage regelt ab sofort eine neue Stellplatzordnung. Diese hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig erlassen – aber nicht ohne ein paar weitere Änderungen am Entwurf.
Angesichts der Tatsache, dass die Reihen der Verwaltung spärlich besetzt waren, hoffte Bürgermeister Erich Winkler dennoch, alle Fragen abklären zu können. Denn er gab schon zu Beginn der Diskussion zu: „Das ist nicht mein Lieblingsthema – und ich glaube, das ist auch bekannt.“Die meisten Fragen hatte man aber bereits im Vorfeld abklären können. Änderungsbedarf sahen die Räte dagegen nochmals bei der Anzahl der Stellplätze gemessen an der Größe der Wohneinheit.
Hier waren in der vorherigen Sitzung zunächst folgende Grenzen festgesetzt worden: Bis 45 Quadratmeter soll es ein Parkplatz sein, zwischen 45 und 90 Quadratmeter zwei und für jede weitere angefangene 90 Quadratmeter jeweils einer mehr. Rat Albert Riedl (CSU), der bereits damals die Änderung ins Spiel gebracht hatte, erklärte jetzt: „Bei 50 Quadratmetern sind zwei Stellplätze sehr viel.“Er habe noch einmal nachgelesen und der durchschnittliche Bürger habe 45 Quadratmeter zur Verfügung. „Aber jetzt sind Neubauprojekte noch viel großzügiger.“Mit diesem Denken war er unter den Räten nicht alleine.
Franz Merkle (CSU) wandte dagegen ein: „Ich verstehe die gesamte Diskussion nicht.“Die Stellplatzordnung solle ja das Problem beheben, dass Bürger ihren einen Stellplatz meist nicht für ihr Auto nutzten, sondern als Abstellort für alles Mögliche. „Ich warne davor, die Grenze zu weit nach oben zu setzen. Da sind lieber ein paar Stellplätze übrig, als dass Straßen zugeparkt werden.“Auf den Einwand von Rathauschef Winkler, dass sich dieses Problem aber durch eine Satzung nicht in den Griff bekommen lasse, entgegnete Merkle: „Aber die Wahrscheinlichkeit ist viel höher, dass das Auto auf dem Stellplatz steht, wenn es mehrere gibt.“Martin Huber (Freie Wähler) fügte hinzu: „Wenn einer übrig ist, kann man ihn ja noch an jemand anderen vermieten, der ihn braucht.“
Am Ende entschieden die Räte dennoch, die Grenzen etwas nach oben zu setzen: Bis 60 Quadratmeter muss ein Bauherr nun einen Parkplatz ausweisen, zwischen 60 und 120 Quadratmeter zwei und für jede weitere angefangene 90 Quadratmeter jeweils einen mehr. Bürgermeister Winkler wies zudem darauf hin, dass man im speziellen Fall ansonsten im Bebauungsplan strengere Regeln ansetzen könne, denn: „Die Satzung greift nur dort, wo es keinen Bebauungsplan gibt.“