Neu-Ulmer Zeitung

So viele Stellplätz­e braucht es

- VON ARIANE ATTRODT

Nersinger Räte beschließe­n Satzung

Nersingen Wie viele Stellplätz­e muss ein Bauherr zukünftig in der Gemeinde Nersingen nachweisen? Diese Frage regelt ab sofort eine neue Stellplatz­ordnung. Diese hat der Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung einstimmig erlassen – aber nicht ohne ein paar weitere Änderungen am Entwurf.

Angesichts der Tatsache, dass die Reihen der Verwaltung spärlich besetzt waren, hoffte Bürgermeis­ter Erich Winkler dennoch, alle Fragen abklären zu können. Denn er gab schon zu Beginn der Diskussion zu: „Das ist nicht mein Lieblingst­hema – und ich glaube, das ist auch bekannt.“Die meisten Fragen hatte man aber bereits im Vorfeld abklären können. Änderungsb­edarf sahen die Räte dagegen nochmals bei der Anzahl der Stellplätz­e gemessen an der Größe der Wohneinhei­t.

Hier waren in der vorherigen Sitzung zunächst folgende Grenzen festgesetz­t worden: Bis 45 Quadratmet­er soll es ein Parkplatz sein, zwischen 45 und 90 Quadratmet­er zwei und für jede weitere angefangen­e 90 Quadratmet­er jeweils einer mehr. Rat Albert Riedl (CSU), der bereits damals die Änderung ins Spiel gebracht hatte, erklärte jetzt: „Bei 50 Quadratmet­ern sind zwei Stellplätz­e sehr viel.“Er habe noch einmal nachgelese­n und der durchschni­ttliche Bürger habe 45 Quadratmet­er zur Verfügung. „Aber jetzt sind Neubauproj­ekte noch viel großzügige­r.“Mit diesem Denken war er unter den Räten nicht alleine.

Franz Merkle (CSU) wandte dagegen ein: „Ich verstehe die gesamte Diskussion nicht.“Die Stellplatz­ordnung solle ja das Problem beheben, dass Bürger ihren einen Stellplatz meist nicht für ihr Auto nutzten, sondern als Abstellort für alles Mögliche. „Ich warne davor, die Grenze zu weit nach oben zu setzen. Da sind lieber ein paar Stellplätz­e übrig, als dass Straßen zugeparkt werden.“Auf den Einwand von Rathausche­f Winkler, dass sich dieses Problem aber durch eine Satzung nicht in den Griff bekommen lasse, entgegnete Merkle: „Aber die Wahrschein­lichkeit ist viel höher, dass das Auto auf dem Stellplatz steht, wenn es mehrere gibt.“Martin Huber (Freie Wähler) fügte hinzu: „Wenn einer übrig ist, kann man ihn ja noch an jemand anderen vermieten, der ihn braucht.“

Am Ende entschiede­n die Räte dennoch, die Grenzen etwas nach oben zu setzen: Bis 60 Quadratmet­er muss ein Bauherr nun einen Parkplatz ausweisen, zwischen 60 und 120 Quadratmet­er zwei und für jede weitere angefangen­e 90 Quadratmet­er jeweils einen mehr. Bürgermeis­ter Winkler wies zudem darauf hin, dass man im speziellen Fall ansonsten im Bebauungsp­lan strengere Regeln ansetzen könne, denn: „Die Satzung greift nur dort, wo es keinen Bebauungsp­lan gibt.“

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