Obdachloser stahl nachts Nudeln und Prosecco
Prozess Ein 29-Jähriger brach mehrmals in eine Pizzeria ein und bediente sich im Kühlraum. Jetzt muss er ins Gefängnis
Neu-Ulm Nudeln, Prosecco oder Gemüse: Die Beute, die ein 29-Jähriger bei seinen nächtlichen Diebstählen in einer Pizzeria im nördlichen Landkreis gemacht hat, war nicht besonders spektakulär. Doch für die sechs angeklagten Taten im vergangenen Herbst muss er nun einen hohen Preis bezahlen: Amtsrichter Thomas Mayer verurteilte den Mann, der derzeit in einer Obdachlosenunterkunft in Neu-Ulm lebt, wegen mehrfachen Diebstahl gestern zu einer Haftstrafe von acht Monaten.
Der Angeklagte, der ohne Verteidiger zum Prozess erschienen war, gestand die sechs ihm vorgeworfenen Tat ohne Einschränkung. Demnach hatte er bemerkt, dass eine Strebe am Tor beim Seiteneingang der Pizzeria nicht richtig festgeschweißt war. Diese hebelte er bei seinen nächtlichen Diebestouren auf, zwängte sich durch die entstandene Lücke und bediente sich anschließend im Kühlraum. Seine Beute seien Nudeln, „Fleischprodukte, sämtliches Gemüse“oder auch Bier und Wein gewesen. „Was ich brauchen konnte zum Kochen und zum Trinken.“Laut Anklage hatte der 29-Jährige bei fünf Diebstählen Lebensmittel im Wert von etwa 50 Euro, bei einer Tat im Wert von rund 100 Euro gemacht.
Der Inhaber, der als Zeuge vor Gericht aussagte, bemerkte jedoch schnell, dass sich jemand im Kühlraum zu schaffen machte. Getränke seien besonders häufig verschwunden – egal ob Cola, Fanta, Bier, Lambrusco oder Prosecco. „Ich habe zuerst gedacht, es ist vielleicht der Putzmann“, berichtete der Mann. Er setzte sich mit der Kripo in Verbindung, installierte eine Kamera. So kam man dem Angeklagten schließlich auf die Schliche.
Dieser bekräftigte vor Gericht, es sei sein Ziel, so bald wieder möglich „aus dem Nuißlheim wieder rauszukommen“, wo er seit April vergangenen Jahres wohnt. Er habe bereits einen Job als Zeitarbeiter, den er am folgenden Tag beginnen werde, berichtete er dem Gericht zuversichtlich. „Ich komme schnell wieder in einen strukturierten Alltag rein“, sagte der 29-Jährige, der bereits dreimal eine Ausbildung abgebrochen hat.
Dass er das letzte Mal ganz normal zur Arbeit gegangen ist, ist lange her – knapp fünf Jahre. Dazwischen hat er nämlich bereits längere Zeit im Gefängnis verbracht, unter anderem weil eine Bewährungsstrafe wegen mehrfachen Diebstahl widerrufen worden war. Schulden hat der junge Mann ebenfalls zuhauf: Etwa 50000 Euro – und fast die komplette Summe bei der Stadt Ulm, weil er den Unterhalt für seine beiden Kinder nicht zahlen konnte.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine neunmonatige Haftstrafe sowie die Einziehung von Wertersatz in Höhe des Beuteschadens von 350 Euro. Bei letzterem Punkt schloss sich Richter Mayer an, befand allerdings eine Haftstrafe von acht Monaten für ausreichend. Zur Bewährung könne diese jedoch nicht mehr ausgesetzt werden – schon allein wegen der zahlreichen Vorstrafen, so Mayer bei der Urteilsbegründung. Die Rückfallgeschwindigkeit war ebenfalls groß: „Sie sind erst letztes Jahr aus der Haft entlassen worden.“Auch, dass er nun als Zeitarbeiter bei einer Firma beginnen wolle, reiche für eine positive Sozialprognose nicht aus. „Das gibt uns zu wenig Sicherheit, um daraus Hoffnung schöpfen zu können, dass sie keine Straftaten mehr begehen werden“, fasste Mayer zusammen.