Neu-Ulmer Zeitung

40-Jähriger schläft mit 13-jährigem Mädchen

- VON FELICITAS MACKETANZ

Justiz Ein Mann muss sich wegen schweren sexuellen Missbrauch­s eines Kindes vor Gericht verantwort­en

Neu-Ulm Ein junges Mädchen verguckt sich in einen Mann, der dreimal so alt ist wie es selbst. Das könnte als jugendlich­e Schwärmere­i abgetan werden – würde es nicht zum Geschlecht­sverkehr zwischen den beiden kommen. Denn das gibt der Geschichte einen sehr bitteren Beigeschma­ck. So geschehen im südlichen Landkreis Neu-Ulm.

Warum sich eine damals 13-Jährige auf den um einiges älteren Mann eingelasse­n hatte, konnte am Donnerstag­vormittag im Schöffenge­richt Neu-Ulm nicht ganz geklärt werden. Fest stand aber – auch wegen des Geständnis­ses des Mannes – dass sich der heute 40-Jährige mit dem einvernehm­lichen Sex des schweren sexuellen Missbrauch­s eines Kindes schuldig gemacht hat. Er wurde zu einer Bewährungs­strafe von zwei Jahren verurteilt.

Kennengele­rnt hatten sich das Mädchen und die Thekenkraf­t aus Schleswig-Holstein über die Eltern des Kindes. Durch Computersp­iele war es zum Kontakt zwischen den Eltern und dem 40-Jährigen gekommen. Später besuchte der Mann die Familie, wurde zum Geburtstag des Vaters eingeladen. Das war im März vergangene­n Jahres. Es floss Alkohol, der damals noch 39-Jährige übernachte­te bei der Familie auf der Wohnzimmer-Couch. Und genau dort sei es zum Beischlaf zwischen ihm und dem Mädchen gekommen – nachts gegen 2 Uhr, während die Eltern schliefen. Schon davor tauschten der Mann und das Kind per Messengerd­ienst Whatsapp Nachrichte­n aus, die 13-Jährige gestand dem zu jener Zeit ledigen Schleswig-Holsteiner ihre Liebe. „Es kam so, ich mochte sie ja auch“, sagte der Mann im Gerichtssa­al sichtlich um Fassung ringend. Unter Tränen meinte er: „Dass es so passiert, habe ich nicht gewollt.“Die beiden hätten sich über den Nachrichte­ndienst zum Geschlecht­sverkehr verabredet, das Mädchen habe eingewilli­gt, sei zur Couch gekommen. Dann habe er angefangen die 13-Jährige zu streicheln und zu küssen. „Hat sie das geduldet?“, wollte der Vorsitzend­e Richter Bernhard Lang wissen. „Ja, aber als wir Geschlecht­sverkehr hatten, tat es ihr weh und das wollte ich ja auch nicht“, so der Angeklagte schluchzen­d. Er habe den

Sex daraufhin sofort beendet. Weinend sagte er, der

Beischlaf mit dem Kind sei der größte Fehler seines Lebens gewesen. Er habe das Alter des Mädchens gekannt und sich dennoch hinreißen lassen zu der Tat – damit „absolute Scheiße gebaut“. Dem Mädchen blieb aufgrund des umfangreic­hen und laut Richter äußerst ernsthafte­n Geständnis­ses eine Aussage erspart. Seine Mutter war als Zeugin geladen. Sie hatte erst einige Monate nach der Tat, die sich im März 2018 ereignete, durch einen Chatverlau­f auf dem Handy ihrer Tochter von dem Vorfall erfahren – und sei geschockt gewesen. Seitdem habe die Familie keinen Kontakt mehr zu dem einstigen Freund der Eltern. Eine Entschuldi­gung und eine angebotene Schadenser­satzzahlun­g von dem 40-Jährigen wollte sie im Gerichtssa­al nicht annehmen. „Kein Geld hebt das auf“, sagte die Mutter. Ihr Kind wolle nicht über das Geschehene sprechen, im Moment tue es sich in der Schule schwer. Der Vorfall – im Übrigen das erste Mal des Mädchens – sei der Tochter „sehr peinlich und unangenehm“gewesen.

Zugunsten des Angeklagte­n sprach sein emotionale­s Geständnis, negativ fiel er durch sein Vorstrafen­register auf: 2015 war er unter anderem wegen Verbreitun­g kinderporn­ografische­r Schriften zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Mit dem Strafmaß von zwei Jahren blieb Richter Lang zwischen den Forderunge­n des Verteidige­rs (ein Jahr und sechs Monate mit Therapieau­flage) und der Staatsanwä­ltin (zwei Jahre und acht Monate).

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Foto: Alexander Kaya

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