40-Jähriger schläft mit 13-jährigem Mädchen
Justiz Ein Mann muss sich wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes vor Gericht verantworten
Neu-Ulm Ein junges Mädchen verguckt sich in einen Mann, der dreimal so alt ist wie es selbst. Das könnte als jugendliche Schwärmerei abgetan werden – würde es nicht zum Geschlechtsverkehr zwischen den beiden kommen. Denn das gibt der Geschichte einen sehr bitteren Beigeschmack. So geschehen im südlichen Landkreis Neu-Ulm.
Warum sich eine damals 13-Jährige auf den um einiges älteren Mann eingelassen hatte, konnte am Donnerstagvormittag im Schöffengericht Neu-Ulm nicht ganz geklärt werden. Fest stand aber – auch wegen des Geständnisses des Mannes – dass sich der heute 40-Jährige mit dem einvernehmlichen Sex des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes schuldig gemacht hat. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Kennengelernt hatten sich das Mädchen und die Thekenkraft aus Schleswig-Holstein über die Eltern des Kindes. Durch Computerspiele war es zum Kontakt zwischen den Eltern und dem 40-Jährigen gekommen. Später besuchte der Mann die Familie, wurde zum Geburtstag des Vaters eingeladen. Das war im März vergangenen Jahres. Es floss Alkohol, der damals noch 39-Jährige übernachtete bei der Familie auf der Wohnzimmer-Couch. Und genau dort sei es zum Beischlaf zwischen ihm und dem Mädchen gekommen – nachts gegen 2 Uhr, während die Eltern schliefen. Schon davor tauschten der Mann und das Kind per Messengerdienst Whatsapp Nachrichten aus, die 13-Jährige gestand dem zu jener Zeit ledigen Schleswig-Holsteiner ihre Liebe. „Es kam so, ich mochte sie ja auch“, sagte der Mann im Gerichtssaal sichtlich um Fassung ringend. Unter Tränen meinte er: „Dass es so passiert, habe ich nicht gewollt.“Die beiden hätten sich über den Nachrichtendienst zum Geschlechtsverkehr verabredet, das Mädchen habe eingewilligt, sei zur Couch gekommen. Dann habe er angefangen die 13-Jährige zu streicheln und zu küssen. „Hat sie das geduldet?“, wollte der Vorsitzende Richter Bernhard Lang wissen. „Ja, aber als wir Geschlechtsverkehr hatten, tat es ihr weh und das wollte ich ja auch nicht“, so der Angeklagte schluchzend. Er habe den
Sex daraufhin sofort beendet. Weinend sagte er, der
Beischlaf mit dem Kind sei der größte Fehler seines Lebens gewesen. Er habe das Alter des Mädchens gekannt und sich dennoch hinreißen lassen zu der Tat – damit „absolute Scheiße gebaut“. Dem Mädchen blieb aufgrund des umfangreichen und laut Richter äußerst ernsthaften Geständnisses eine Aussage erspart. Seine Mutter war als Zeugin geladen. Sie hatte erst einige Monate nach der Tat, die sich im März 2018 ereignete, durch einen Chatverlauf auf dem Handy ihrer Tochter von dem Vorfall erfahren – und sei geschockt gewesen. Seitdem habe die Familie keinen Kontakt mehr zu dem einstigen Freund der Eltern. Eine Entschuldigung und eine angebotene Schadensersatzzahlung von dem 40-Jährigen wollte sie im Gerichtssaal nicht annehmen. „Kein Geld hebt das auf“, sagte die Mutter. Ihr Kind wolle nicht über das Geschehene sprechen, im Moment tue es sich in der Schule schwer. Der Vorfall – im Übrigen das erste Mal des Mädchens – sei der Tochter „sehr peinlich und unangenehm“gewesen.
Zugunsten des Angeklagten sprach sein emotionales Geständnis, negativ fiel er durch sein Vorstrafenregister auf: 2015 war er unter anderem wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Mit dem Strafmaß von zwei Jahren blieb Richter Lang zwischen den Forderungen des Verteidigers (ein Jahr und sechs Monate mit Therapieauflage) und der Staatsanwältin (zwei Jahre und acht Monate).