Parkplatznot im Villenviertel
Verkehr Anwohner beklagen, dass vor allem Berufspendler ihnen den Straßenrand streitig machen
Neu-Ulm Im Villenviertel in NeuUlm werden die Parkplätze knapp. In dem Quartier zwischen Donau und Schützenstraße parken nicht nur Anwohner, sondern auch Auswärtige. Vor allem Berufspendler stellen dort gerne ihr Auto ab und laufen nach Ulm rüber. Anwohner beklagen, dass sie oft keinen Parkplatz für das eigene Fahrzeug finden. Zumal die Stellplätze am alten Donaubad weggefallen sind. Um Abhilfe für die Bewohner des Viertels zu schaffen, beantragte die CSU-Fraktion im Neu-Ulmer Stadtrat, die Einführung eines Anwohnerparkausweises in der Villenstraße, Arthur-Benz-Straße und Bootshausstraße zu prüfen.
„Es ist zu beobachten, dass sich die Parksituation verschlechtert“, sagte Thomas Ott (CSU) im Technischen Ausschuss öffentlicher Lebensraum und Verkehr. Denn viele Autofahrer von außerhalb versuchten, im Villenviertel kostenlos zu parken. „Das ist den Anwohnern nicht zuzumuten.“
So schnell wird es mit der Parkraumbewirtschaftung allerdings nichts. „Einen Anspruch auf einen öffentlichen Parkplatz in unmittelbarer Wohnnähe gibt es nicht“, betonte die Stadtverwaltung. Bevor über ein Bewohnerparken entschieden wird, wollen die Verkehrsfachleute die Situation im Viertel erst genauer untersuchen. Tobias Frieß, Leiter des Fachbereichs Öffentlicher Lebensraum und Verkehr, kündigte eine Erhebung des Parkplatzangebots im Villenviertel an. Dann könne darüber beraten werden, welche Art von Parkraumbewirtschaftung dort möglich sei.
Mit weiteren Anträgen zum Parken in Neu-Ulm war die CSU-Fraktion teilweise erfolgreich. In der Schwabenstraße, wo zunehmend Lastwagen Probleme bereiten, wird die Stadt an der Internationalen Schule ein partielles Parkverbot für Lkw über 3,5 Tonnen anordnen. Für ein solches Verbot an der Ringstraße zwischen Wiblinger Steig und Allgäuer Ring sieht die Verwaltung dagegen keine Grundlage. Da die Fahrspuren der Ringstraße ausreichend breit seien, führe ein Parken von Lastwagen nicht zu einer Verkehrsbehinderung auf der verbleibenden Spur.