Neu-Ulmer Zeitung

Union stützt Söder im Steuerstre­it

- VON STEFAN LANGE

Fraktionsv­ize Jung mahnt Scholz ab

Berlin Der regierungs­interne Streit über die Reform der Grundsteue­r spitzt sich zu. Die CDU/CSU-Bundestags­fraktion stützte am Sonntag die Kritik des bayerische­n Ministerpr­äsidenten Markus Söder an den Plänen von Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD). Die Eckpunkte des Bundesfina­nzminister­iums seien nicht mit der Union abgestimmt, „es gibt damit noch keine Einigung in der Koalition“, sagte Unions-Fraktionsv­ize Andreas Jung unserer Redaktion. Söder (CSU) hatte zuvor im Interview mit unserer Zeitung einen Neustart der Verhandlun­gen zwischen Bund und Ländern gefordert und verlangt, Scholz müsse auf die Einwände der Länder eingehen.

„Die CDU/CSU-Bundestags­fraktion setzt weiterhin auf ein aufkommens­neutrales Einfachmod­ell“, betonte Jung. Durch die Reform dürfe es nicht zu weiteren Belastunge­n für den ohnehin angespannt­en Wohnungsma­rkt kommen, erklärte der CDU-Politiker und forderte, die Neuregelun­g müsse sich „den Zielen des Koalitions­vertrages für mehr bezahlbare­n Wohnraum und mehr Neubauten unterordne­n“.

Jung lobte gleichzeit­ig, dass es im Vergleich zum ersten Vorschlag von Scholz Fortschrit­te gebe. Auf die vorgesehen­e Ermittlung jeder einzelnen Nettokaltm­iete beziehungs­weise einer fiktiven Miete bei selbst genutztem Wohnraum sei verzichtet worden. „Das hätte einen übermäßige­n bürokratis­chen Aufwand verursacht und ist vom Tisch“, erklärte der Haushaltse­xperte. Bis Jahresende müsse die Reform „in trockenen Tüchern sein, um eine wichtige Finanzieru­ngsgrundla­ge der Kommunen zu sichern“, mahnte Jung mit Blick auf Grundsteue­r-Einnahmen von rund 14 Milliarden Euro.

Laut Bundesverf­assungsger­icht muss die Grundsteue­r bis Jahresende reformiert werden. Hintergrun­d sind die jahrzehnte­alten Berechnung­sgrundlage­n. Im Westen wird auf Werte aus 1964, im Osten gar auf Werte aus 1935 abgestellt. Anfang Februar hatten sich Bund und Länder in Grundzügen auf Eckpunkte geeinigt. Demnach sollen der Bodenricht­wert, das Alter der Immobilie und die durchschni­ttlichen Mietkosten in die Berechnung einfließen. Bayern hingegen will auf die Grundstück­sfläche abstellen.

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