Nach Streit: Stadt erlaubt mehr Wahlplakate
Verordnung In Senden können Parteien ab sofort auf zusätzlichen Flächen um Ämter werben
Senden Es gibt ihrer Meinung nach zu wenige Wahlplakate in Senden – deswegen haben CSU-Bezirksverband und SPD-Bezirk in Schwaben kurz vor der Landtagswahl im vergangenen Herbst vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gegen die Stadt geklagt. Diese hatte in ihrer Plakatierungsverordnung geregelt, dass auf jeder der kommunalen Wände nur ein Plakat pro Partei oder Gruppierung erlaubt ist. Damit hatte jeder gleich viel Platz für Wahlwerbung bekommen.
Doch das war laut Verwaltungsgericht gesetzlich nicht haltbar, damit haben die Parteien Recht bekommen. Die Stadt musste nachbessern und stellte provisorische Flächen für zusätzliche Plakate zur Verfügung. Auch ein Versuch der Stadt, beim Verwaltungsgerichtshof in München dagegen vorzugehen, blieb erfolglos (wir berichteten).
Das Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts stand immer noch im Raum – und die Europawahl steht vor der Tür. Deswegen hat der Stadtrat dieses Thema im Hinblick auf kommende Wahlen nun erneut behandelt. Im Ergebnis hat das Gremium mehrheitlich eine neue Verordnung beschlossen, die rechtlich haltbar ist.
Zum einen werden wie bisher die 20 fest verbauten Tafeln der Stadt für die Wahlwerbung freigegeben, was 240 Plakaten entspricht. Zudem kommen Bauzäune als Fläche hinzu. Diese hatte die Stadt Senden noch kurz vor der Bezirks- und Landtagswahl im Herbst 2018 provisorisch aufgestellt. Auf die Bauzäune, die zu Dreiecken zusammengesetzt werden, passen 234 Plakate. Doch selbst dieser Zusatz wäre nicht genug und damit rechtlich nicht haltbar, da die Plätze nicht ausreichen. Der Stadtrat hat sich deswegen dafür ausgesprochen, zusätzlich eine Plakatierung entlang ausgewählter Straßen in Senden zu erlauben. Geeignet dafür wären: Hauptstraße zwischen Kemptener Straße und Bahnlinie, Ulmer Straße, Bachstraße/Lange Straße, Uffholtzer Straße, Dahlienstraße und Grundweg.
Dieses „Wildplakatieren“, wie es die Stadt in der Sitzungsvorlage nennt, wollten Räte und Verwaltung durch die neue Plakatierungsverordnung eigentlich vermeiden. Doch da dieser Weg der einzige rechtlich haltbare sei, wolle man diesen auch gehen, fasste Stadtrat Bernd Bachmann (SPD) zusammen.