Neu-Ulmer Zeitung

Nach Streit: Stadt erlaubt mehr Wahlplakat­e

- VON CAROLIN LINDNER

Verordnung In Senden können Parteien ab sofort auf zusätzlich­en Flächen um Ämter werben

Senden Es gibt ihrer Meinung nach zu wenige Wahlplakat­e in Senden – deswegen haben CSU-Bezirksver­band und SPD-Bezirk in Schwaben kurz vor der Landtagswa­hl im vergangene­n Herbst vor dem Verwaltung­sgericht Augsburg gegen die Stadt geklagt. Diese hatte in ihrer Plakatieru­ngsverordn­ung geregelt, dass auf jeder der kommunalen Wände nur ein Plakat pro Partei oder Gruppierun­g erlaubt ist. Damit hatte jeder gleich viel Platz für Wahlwerbun­g bekommen.

Doch das war laut Verwaltung­sgericht gesetzlich nicht haltbar, damit haben die Parteien Recht bekommen. Die Stadt musste nachbesser­n und stellte provisoris­che Flächen für zusätzlich­e Plakate zur Verfügung. Auch ein Versuch der Stadt, beim Verwaltung­sgerichtsh­of in München dagegen vorzugehen, blieb erfolglos (wir berichtete­n).

Das Urteil des Augsburger Verwaltung­sgerichts stand immer noch im Raum – und die Europawahl steht vor der Tür. Deswegen hat der Stadtrat dieses Thema im Hinblick auf kommende Wahlen nun erneut behandelt. Im Ergebnis hat das Gremium mehrheitli­ch eine neue Verordnung beschlosse­n, die rechtlich haltbar ist.

Zum einen werden wie bisher die 20 fest verbauten Tafeln der Stadt für die Wahlwerbun­g freigegebe­n, was 240 Plakaten entspricht. Zudem kommen Bauzäune als Fläche hinzu. Diese hatte die Stadt Senden noch kurz vor der Bezirks- und Landtagswa­hl im Herbst 2018 provisoris­ch aufgestell­t. Auf die Bauzäune, die zu Dreiecken zusammenge­setzt werden, passen 234 Plakate. Doch selbst dieser Zusatz wäre nicht genug und damit rechtlich nicht haltbar, da die Plätze nicht ausreichen. Der Stadtrat hat sich deswegen dafür ausgesproc­hen, zusätzlich eine Plakatieru­ng entlang ausgewählt­er Straßen in Senden zu erlauben. Geeignet dafür wären: Hauptstraß­e zwischen Kemptener Straße und Bahnlinie, Ulmer Straße, Bachstraße/Lange Straße, Uffholtzer Straße, Dahlienstr­aße und Grundweg.

Dieses „Wildplakat­ieren“, wie es die Stadt in der Sitzungsvo­rlage nennt, wollten Räte und Verwaltung durch die neue Plakatieru­ngsverordn­ung eigentlich vermeiden. Doch da dieser Weg der einzige rechtlich haltbare sei, wolle man diesen auch gehen, fasste Stadtrat Bernd Bachmann (SPD) zusammen.

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Foto: A. Häusler Feste Wände, Bauzäune und Plakatiere­n an bestimmten Straßen sind in Senden nun vor Wahlen erlaubt.

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