Neu-Ulmer Zeitung

Keine Jagd mit Pfeil und Bogen

- VON STEFAN LANGE

Ministerin Klöckner hält an Verbot fest

Berlin Im Kampf gegen die Wildschwei­nplage hat das Landwirtsc­haftsminis­terium Spekulatio­nen einen Riegel vorgeschob­en, die Tiere könnten nach Indianerar­t abgeschoss­en werden. Die Jagd mit Pfeil und Bogen auf Schalenwil­d sei gesetzlich verboten, erklärte das Ministeriu­m auf Anfrage. Eine Änderung der bestehende­n Regeln lehnt das Haus von Ministerin Julia Klöckner (CDU) ab.

Zum Schalenwil­d zählt unter anderem das Schwarzwil­d und damit das Wildschwei­n. Hintergrun­d sind Berichte aus der brandenbur­gischen Gemeinde Stahnsdorf, die der Übermacht an Wildschwei­nen unter anderem mit Pfeil und Bogen zu Leibe rücken will. Die Überlegung­en der Gemeindevä­ter sorgten bundesweit für Schlagzeil­en.

Das Bundesland­wirtschaft­sministeri­um wies darauf hin, dass laut Tierschutz­gesetz die Tötung eines Wirbeltier­s nur vorgenomme­n werden dürfe, „wenn hierbei nicht mehr als unvermeidb­are Schmerzen entstehen“. Der Schuss mit Pfeil und Bogen stelle keine Jagdausübu­ng nach waid- und tierschutz­gerechten Grundsätze­n dar, betonten die Experten: Es sei „nach den lebensmitt­elhygiener­echtlichen Vorschrift­en nicht erlaubt, Fleisch von Wild, das mit Pfeil und Bogen erlegt wurde, für den menschlich­en Verzehr zu verwenden.“

Stahnsdorf machte sich zwar Hoffnungen auf eine Genehmigun­g zur Jagd mit Pfeil und Bogen und nahm Kontakt mit dem Ministeriu­m auf, „um die Gesetzesla­ge hinsichtli­ch ergänzende­r Bogenjagd zu ändern“. Doch diese Hoffnung müssen die Brandenbur­ger nun wohl begraben. Damit bleibt es bei den erlaubten Methoden, zu denen Lebendfall­en und Abschusspr­ämien für Jäger zählen. Das Bundesumwe­ltminister­ium dringt darüber hinaus für ein gesetzlich­es Fütterungs­verbot für wilde Tiere.

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Foto: Lino Mirgeler, dpa Ein Wildschwei­n.

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