Neu-Ulmer Zeitung

Haftstrafe­n für „Elysium“-Chefs

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Hessen Auf der Kinderporn­o-Plattform wurden Bilder schwersten Missbrauch­s weltweit vertrieben. Ein 63-jähriger Landsberge­r erhält Sicherheit­sverwahrun­g

Limburg Auf der Suche nach den Betreibern der Kinderporn­ografiePla­ttform „Elysium“werden die Ermittler ausgerechn­et in einer Werkstatt mitten in Hessen fündig. Dort steht der Server für das im abgeschirm­ten Darknet betriebene Portal, das eine weltweite Reichweite und mehr als 111000 Nutzerkont­en hatte. Nicht nur diese Dimension und der Standort machen den Fall außergewöh­nlich – sondern auch, dass Mitglieder­n der Führungsri­ege der Prozess gemacht werden kann. Nach monatelang­er Verhandlun­g verurteilt­e das Landgerich­t Limburg die vier Männer aus Hessen, Baden-Württember­g und Bayern zu mehrjährig­en Haftstrafe­n. Unter ihnen ist ein 63-Jähriger aus Landsberg.

Es gehe um ein „hochprofes­sionelles Vorgehen“, sagte der Richter. Die deutschen Angeklagte­n im Alter von 41 bis 63 Jahren hatten sich bereits am Betrieb einer Vorgängerp­lattform namens „The Giftbox Exchange“beteiligt. Diese flog auf, doch ein 59 Jahre alter Angeklagte­r aus Baden-Württember­g konnte Daten retten und schuf „Elysium“. Der 59-Jährige sei der „Vater“des Portals gewesen.

Neben diesem Mann sowie einem 41-Jährigen, der die Werkstatt zur Verfügung gestellt und zudem Funktionen eines Administra­tors übernommen hatte, waren noch ein 57-Jähriger aus Baden-Württember­g und der 63-Jährige aus Landsberg beteiligt. Diese hatten als Moderatore­n und „Anstandswa­uwau“, wie es einer von ihnen formuliert­e, Chats betreut. Das Gericht ging da- von aus, dass die vier Angeklagte­n teils als Bande agierten – was den Strafrahme­n erhöhte. Pädophile konnten auf der Plattform miteinande­r chatten und Bilder und Videos von teils schwerstem sexuellen Kindesmiss­brauchs tauschen. Auch die Angeklagte­n sollen Aufnahmen gepostet haben.

Deutliche Worte fand der Richter insbesonde­re für die beiden Angeklagte­n, deren Taten sich nicht allein auf die virtuelle Welt be- schränkt hatten: Der 63-jährige Landsberge­r etwa missbrauch­te demnach zwei kleine Kinder schwer. Weil er bereits vor Jahren übergriffi­g gewesen war und aus Sicht des Gerichts – anders als dargestell­t – eben nicht der „geläuterte ehemalige Missbrauch­er“ist, wurde Sicherungs­verwahrung angeordnet. Das Gericht stellte bei den Angeklagte­n teilweise eine „Bagatellis­ierung“der Taten fest. Der Richter verwies auf Aussagen, wonach es „nur“um bereits vorhandene kinderporn­ografische Aufnahmen gegangen sein soll. Dabei werde übersehen, betonte er, dass dahinter immer der reale sexuelle Missbrauch von Kindern stehe. Der Landsberge­r wurde zu neun Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Insgesamt gab es zwischen drei Jahren und zehn Monaten sowie neun Jahren und neun Monaten Haft. Mehrere Verteidige­r kündigten Revision an.

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Foto: Arne Dedert, dpa Die Kinderporn­oplattform „Elysium“war im Juni 2017 von der Polizei abgeschalt­et worden.

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