Haftstrafen für „Elysium“-Chefs
Hessen Auf der Kinderporno-Plattform wurden Bilder schwersten Missbrauchs weltweit vertrieben. Ein 63-jähriger Landsberger erhält Sicherheitsverwahrung
Limburg Auf der Suche nach den Betreibern der KinderpornografiePlattform „Elysium“werden die Ermittler ausgerechnet in einer Werkstatt mitten in Hessen fündig. Dort steht der Server für das im abgeschirmten Darknet betriebene Portal, das eine weltweite Reichweite und mehr als 111000 Nutzerkonten hatte. Nicht nur diese Dimension und der Standort machen den Fall außergewöhnlich – sondern auch, dass Mitgliedern der Führungsriege der Prozess gemacht werden kann. Nach monatelanger Verhandlung verurteilte das Landgericht Limburg die vier Männer aus Hessen, Baden-Württemberg und Bayern zu mehrjährigen Haftstrafen. Unter ihnen ist ein 63-Jähriger aus Landsberg.
Es gehe um ein „hochprofessionelles Vorgehen“, sagte der Richter. Die deutschen Angeklagten im Alter von 41 bis 63 Jahren hatten sich bereits am Betrieb einer Vorgängerplattform namens „The Giftbox Exchange“beteiligt. Diese flog auf, doch ein 59 Jahre alter Angeklagter aus Baden-Württemberg konnte Daten retten und schuf „Elysium“. Der 59-Jährige sei der „Vater“des Portals gewesen.
Neben diesem Mann sowie einem 41-Jährigen, der die Werkstatt zur Verfügung gestellt und zudem Funktionen eines Administrators übernommen hatte, waren noch ein 57-Jähriger aus Baden-Württemberg und der 63-Jährige aus Landsberg beteiligt. Diese hatten als Moderatoren und „Anstandswauwau“, wie es einer von ihnen formulierte, Chats betreut. Das Gericht ging da- von aus, dass die vier Angeklagten teils als Bande agierten – was den Strafrahmen erhöhte. Pädophile konnten auf der Plattform miteinander chatten und Bilder und Videos von teils schwerstem sexuellen Kindesmissbrauchs tauschen. Auch die Angeklagten sollen Aufnahmen gepostet haben.
Deutliche Worte fand der Richter insbesondere für die beiden Angeklagten, deren Taten sich nicht allein auf die virtuelle Welt be- schränkt hatten: Der 63-jährige Landsberger etwa missbrauchte demnach zwei kleine Kinder schwer. Weil er bereits vor Jahren übergriffig gewesen war und aus Sicht des Gerichts – anders als dargestellt – eben nicht der „geläuterte ehemalige Missbraucher“ist, wurde Sicherungsverwahrung angeordnet. Das Gericht stellte bei den Angeklagten teilweise eine „Bagatellisierung“der Taten fest. Der Richter verwies auf Aussagen, wonach es „nur“um bereits vorhandene kinderpornografische Aufnahmen gegangen sein soll. Dabei werde übersehen, betonte er, dass dahinter immer der reale sexuelle Missbrauch von Kindern stehe. Der Landsberger wurde zu neun Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Insgesamt gab es zwischen drei Jahren und zehn Monaten sowie neun Jahren und neun Monaten Haft. Mehrere Verteidiger kündigten Revision an.