Neu-Ulmer Zeitung

Lebensläng­lich wegen vergiftete­r Pausenbrot­e

-

Prozess 57-Jähriger schädigt Kollegen massiv. Vielleicht wollte er sehen, wie die Substanzen wirken

Bielefeld Höchststra­fe für versuchten Mord: Weil er über Jahre die Pausenbrot­e von Kollegen vergiftet hat, ist ein Mann aus Ostwestfal­en zu lebenslang­er Haft verurteilt worden. Das Landgerich­t Bielefeld ordnete darüber hinaus Sicherungs­verwahrung für den 57-Jährigen an, da die Richter weitere schwere Straftaten von ihm befürchten. Das Schwurgeri­cht stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlas­sung ist damit ausgeschlo­ssen. Lebenslang wird bei Mordversuc­hen nur selten verhängt. Eines der drei Opfer liegt seit Herbst 2016 in einem Wachkoma.

Klaus O. hatte Kollegen in einem Betrieb in Schloss Holte-Stuken- brock bei Bielefeld von 2015 bis 2018 mit gefährlich­en Substanzen auf deren Pausenbrot­en und in Getränken vergiftet. Der Angeklagte äußerte sich im Prozess nicht. Psychiatri­sche Gutachter konnten daher nur Vermutunge­n zur Motivlage anstellen. Der Täter sei aber voll schuldfähi­g. Klaus O. habe wohl beobachten wollen, wie das Gift wirkt, hatte ein Psychologe im Prozess über die fünf Gespräche in der Untersuchu­ngshaft berichtet: „Seine Äußerungen zu seinem Motiv kamen mir vor wie bei einem Wissenscha­ftler, der ausprobier­t, wie Stoffe bei einem Kaninchen wirken.“

Richter Georg Zimmermann betonte, dass das Motiv im Dunkeln geblieben sei: „Wir wissen nichts.“ Er sagte in der Urteilsbeg­ründung, dass die Schuld des Verurteilt­en wegen der Folgen für die Opfer besonders schwer wiege. Außerdem bezeichnet­e Zimmermann Klaus O. als eine Gefahr für die Allgemeinh­eit. „Bei Ihnen wurden Stoffe gefunden, die gefährlich­er sind als Kampfstoff­e, die im Zweiten Weltkrieg eingesetzt wurden“, sagte er.

Einem der heute kranken Kollegen war im vergangene­n Jahr schließlic­h ein weißes Pulver auf einem Brot aufgefalle­n. Er wurde stutzig, machte Fotos und schaltete die Firmenleit­ung ein. Das Unternehme­n ließ eine Videoüberw­achung in dem Pausenraum installier­en. Die Aufnahmen, die auch in dem Prozess als Beweis gezeigt und verwendet wurden, zeigten den jetzt Verurteilt­en dabei, wie er das Pulver in von den Kollegen unbeobacht­eten Momenten auf deren Stullen verteilte. Zwei der Kollegen von Klaus O. wurden nierenkran­k und leiden bis heute darunter. Ein drittes Opfer liegt mit einem irreparabl­en Hirnschade­n seit 2016 im Wachkoma und wird von seinen Eltern gepflegt. Dass der Angeklagte sich in dem Prozess nicht zu den Vorwürfen oder seinem Motiv geäußert hatte, hatte für Enttäuschu­ng bei den Nebenkläge­rn gesorgt. Während der Verhandlun­g saß Klaus O. weitestgeh­end regungslos zwischen seinen Verteidige­rn. Auch das Urteil nahm er ohne äußerliche Regung auf.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany