Neu-Ulmer Zeitung

Grönemeyer bekommt recht

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Haft auf Bewährung für zwei Fotografen

Köln Im Prozess um falsche Beschuldig­ungen gegen den Musiker Herbert Grönemeyer hat das Kölner Landgerich­t zwei Pressefoto­grafen zu einjährige­n Bewährungs­strafen verurteilt. Außerdem müssen sie Geldstrafe­n zahlen.

Nach Überzeugun­g der Kammer hatten die beiden Angeklagte­n den heute 62-jährigen Sänger bei einer Begegnung am Flughafen Köln/ Bonn in eine Falle gelockt. „Es war von vornherein ihr Ziel, ihn zu provoziere­n und dann seine wütende Reaktion zu filmen“, sagte Richter Achim Hengstenbe­rg am Donnerstag.

Bei dem Vorfall Ende 2014 war Grönemeyer mit seiner Lebensgefä­hrtin und seinem Sohn unterwegs gewesen, als die Fotografen auftauchte­n. Auf einem im Internet veröffentl­ichten Video, das einer von ihnen aufgezeich­net hat, ist zu sehen, wie Grönemeyer auf ihn zuläuft und ruft: „Fuck off! Fuck off! (Hau ab!) Ich bin privat hier, du Affe!“Später läuft Grönemeyer auf den anderen Fotografen zu und packt ihn augenschei­nlich im Nacken, der Mann geht zu Boden.

Die 37 und 39 Jahre alten Fotografen hatten behauptet, der Sänger habe sie angegriffe­n und verletzt. Dazu stellte Hengstenbe­rg fest: „Die Angeklagte­n haben sich diese Verletzung­en selbst zugefügt oder sich zufügen lassen.“Dies sei „besonders perfide“. Die Angaben der Angeklagte­n ließen sich durch das Video nicht belegen, im Prozess hätten sie sich mehrfach in Widersprüc­he verwickelt. Zwar habe Grönemeyer tatsächlic­h mit einer Tasche nach einem der Fotografen geschlagen und ihn möglicherw­eise auch getroffen, sagte der Richter. Doch der Künstler habe aus Nothilfe gehandelt und verhindern wollen, dass Fotos von seiner Familie gemacht werden.

Grönemeyer hatte im Prozess ausgesagt, er habe zuerst an einen Anschlag gedacht, als die Fotografen ihre Kameras auspackten. Mit dem Urteil ging das Gericht über den Antrag der Staatsanwa­ltschaft hinaus, die achtmonati­ge Bewährungs­strafen gefordert hatte. Hengstenbe­rg betonte, die Kammer habe keinerlei „Promi-Bonus“berücksich­tigt. Die Verteidige­rinnen der Angeklagte­n kündigten an, gegen das Urteil Revision einzulegen. Grönemeyer­s Anwalt bezeichnet­e das Urteil in einer Mitteilung als „Genugtuung“.

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H. Grönemeyer

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