Bauherr muss Wünsche der Nachbarn erfüllen
Gemeinderat Ein Mann will ein Mehrfamilienhaus in Schießen errichten, verärgert mit seinen Plänen jedoch Anlieger. Die Räte genehmigen den Bauantrag – mit Änderungen
Schießen Ein geplantes Mehrfamilienhaus im Schießener Geranienweg erregt schon länger die Gemüter der Nachbarschaft. Jetzt hat der Roggenburger Gemeinderat den entsprechenden Bauantrag genehmigt, allerdings mit Änderungen. Die Nachbarn sind froh, dass die Böschung am Grundstücksrand erhalten bleibt.
Fünf Wohneinheiten, jeweils zwischen 58 und 104 Quadratmeter groß, sind in dem Gebäude geplant. Außerdem will der Bauherr eine Tiefgarage und überirdische Stellplätze bauen. Zudem plante er, das Dachgeschoss des Hauses als Vollgeschoss zu errichten. Insgesamt sah er elf Parkplätze vor, drei mehr als gesetzlich vorgeschrieben.
Die Zufahrt und mehrere Stellplätze wollte der Eigentümer auf einer Böschung am Rand des Grundstücks unterbringen, die aber der Kommune gehört. Dass die Gemeinde die Böschung nicht an den Bauwerber verkaufen werde, hatten die Gemeinderäte den protestierenden Nachbarn bereits bei der Beratung der Bauvoranfrage im vergangenen Sommer zugesichert. Es sei aber klar, dass der Eigentümer ein Recht auf eine Zufahrt habe, so Bürgermeister Mathias Stölzle.
Das Haus sei viel zu massiv für die Umgebung, da seien sich die Nachbarn alle einig, erklärte Anliegerin Monika Rischmeyer im Vorfeld der Sitzung. Sie ärgerte sich über die Pläne auch, weil ihre Familie das Grundstück eigentlich hatte kaufen wollen – um einen so massiven Bau in direkter Nachbarschaft zu verhindern. Das zugesicherte Vorkaufsrecht aber habe keine Anwendung gefunden, klagte die Nachbarin. Wenigstens solle nun die Böschung an der Ostseite des Grundstücks bestehen bleiben. Denn die lasse das geplante Haus von der Straße her zumindest kleiner erscheinen.
Von einem Planer haben die Nachbarn extra eine alternative Zufahrt ausarbeiten lassen, die den Erhalt der Böschung ermöglicht. Den Vorschlag hat der Eigentümer nur zum Teil berücksichtigt: Die Böschung wollte er weiterhin etwa zur Hälfte entfernen.
Es gehe bei der jetzigen Entscheidung lediglich darum, ob sich der Bau in die Nachbarschaft einfügt, erklärte Bürgermeister Mathias Stölzle, nach Baurecht gebe es keine Möglichkeit, das Gesuch abzulehnen. Er stellte außerdem klar: Vorwürfe aus der Anliegerschaft, er selbst habe dieses Bauvorhaben unterstützt oder gar angestoßen, seien „nicht zutreffend“. Es habe zum Bauwerber keine Kontakte im Vorfeld gegeben.
Die Vorgeschichte des Projekts sei „schwer greifbar“und auch gar nicht Gegenstand der Beratung, meinte Thomas Franke, entscheidend sei, dass die von den Nachbarn favorisierte, geschlängelte Zufahrt das Parken auf der schmalen Straße provoziere, „es wird zu Engstellen kommen“. Das fürchtete auch Ernst Ederle, Priorität habe, dass die Fahrzeuge nicht auf der Straße stünden. Man habe den Nachbarn den Erhalt der Böschung versprochen, so hingegen Johannes Schmid, dabei solle es bleiben. „Wenn das die Mehrheitsmeinung der Anlieger ist, müssen sie eben mit der Parksituation klar kommen“, meinte auch Joachim Graf. Die Mehrheit der Räte sprach sich für den Erhalt der Böschung aus – auch wenn das bedeute, dass auf dem Areal weniger Parkplätze entstehen und damit eher auf der Straße geparkt wird.
Einem Antrag von Richard Baur stimmten schließlich bis auf zwei Räte alle zu: Demnach soll das Dachgeschoss kein Vollgeschoss werden und der Bauherr seinen Entwurf so umplanen, dass die Zufahrt an der Nordgrenze des Grundstücks Platz findet, um die Böschung größtenteils zu erhalten. Außerdem darf das Gebäude nicht höher werden als im jetzigen Plan festgelegt. „Vorerst sind wir zufrieden“, sagte Nachbarin Rischmeyer dazu, die Böschung bleibe, „das lag uns sehr am Herzen“. Die Größe des Hauses aber sei für die Nachbarn „immer noch eine Katastrophe“.