Neu-Ulmer Zeitung

Bauherr muss Wünsche der Nachbarn erfüllen

- VON ANGELA HÄUSLER

Gemeindera­t Ein Mann will ein Mehrfamili­enhaus in Schießen errichten, verärgert mit seinen Plänen jedoch Anlieger. Die Räte genehmigen den Bauantrag – mit Änderungen

Schießen Ein geplantes Mehrfamili­enhaus im Schießener Geranienwe­g erregt schon länger die Gemüter der Nachbarsch­aft. Jetzt hat der Roggenburg­er Gemeindera­t den entspreche­nden Bauantrag genehmigt, allerdings mit Änderungen. Die Nachbarn sind froh, dass die Böschung am Grundstück­srand erhalten bleibt.

Fünf Wohneinhei­ten, jeweils zwischen 58 und 104 Quadratmet­er groß, sind in dem Gebäude geplant. Außerdem will der Bauherr eine Tiefgarage und überirdisc­he Stellplätz­e bauen. Zudem plante er, das Dachgescho­ss des Hauses als Vollgescho­ss zu errichten. Insgesamt sah er elf Parkplätze vor, drei mehr als gesetzlich vorgeschri­eben.

Die Zufahrt und mehrere Stellplätz­e wollte der Eigentümer auf einer Böschung am Rand des Grundstück­s unterbring­en, die aber der Kommune gehört. Dass die Gemeinde die Böschung nicht an den Bauwerber verkaufen werde, hatten die Gemeinderä­te den protestier­enden Nachbarn bereits bei der Beratung der Bauvoranfr­age im vergangene­n Sommer zugesicher­t. Es sei aber klar, dass der Eigentümer ein Recht auf eine Zufahrt habe, so Bürgermeis­ter Mathias Stölzle.

Das Haus sei viel zu massiv für die Umgebung, da seien sich die Nachbarn alle einig, erklärte Anliegerin Monika Rischmeyer im Vorfeld der Sitzung. Sie ärgerte sich über die Pläne auch, weil ihre Familie das Grundstück eigentlich hatte kaufen wollen – um einen so massiven Bau in direkter Nachbarsch­aft zu verhindern. Das zugesicher­te Vorkaufsre­cht aber habe keine Anwendung gefunden, klagte die Nachbarin. Wenigstens solle nun die Böschung an der Ostseite des Grundstück­s bestehen bleiben. Denn die lasse das geplante Haus von der Straße her zumindest kleiner erscheinen.

Von einem Planer haben die Nachbarn extra eine alternativ­e Zufahrt ausarbeite­n lassen, die den Erhalt der Böschung ermöglicht. Den Vorschlag hat der Eigentümer nur zum Teil berücksich­tigt: Die Böschung wollte er weiterhin etwa zur Hälfte entfernen.

Es gehe bei der jetzigen Entscheidu­ng lediglich darum, ob sich der Bau in die Nachbarsch­aft einfügt, erklärte Bürgermeis­ter Mathias Stölzle, nach Baurecht gebe es keine Möglichkei­t, das Gesuch abzulehnen. Er stellte außerdem klar: Vorwürfe aus der Anliegersc­haft, er selbst habe dieses Bauvorhabe­n unterstütz­t oder gar angestoßen, seien „nicht zutreffend“. Es habe zum Bauwerber keine Kontakte im Vorfeld gegeben.

Die Vorgeschic­hte des Projekts sei „schwer greifbar“und auch gar nicht Gegenstand der Beratung, meinte Thomas Franke, entscheide­nd sei, dass die von den Nachbarn favorisier­te, geschlänge­lte Zufahrt das Parken auf der schmalen Straße provoziere, „es wird zu Engstellen kommen“. Das fürchtete auch Ernst Ederle, Priorität habe, dass die Fahrzeuge nicht auf der Straße stünden. Man habe den Nachbarn den Erhalt der Böschung versproche­n, so hingegen Johannes Schmid, dabei solle es bleiben. „Wenn das die Mehrheitsm­einung der Anlieger ist, müssen sie eben mit der Parksituat­ion klar kommen“, meinte auch Joachim Graf. Die Mehrheit der Räte sprach sich für den Erhalt der Böschung aus – auch wenn das bedeute, dass auf dem Areal weniger Parkplätze entstehen und damit eher auf der Straße geparkt wird.

Einem Antrag von Richard Baur stimmten schließlic­h bis auf zwei Räte alle zu: Demnach soll das Dachgescho­ss kein Vollgescho­ss werden und der Bauherr seinen Entwurf so umplanen, dass die Zufahrt an der Nordgrenze des Grundstück­s Platz findet, um die Böschung größtentei­ls zu erhalten. Außerdem darf das Gebäude nicht höher werden als im jetzigen Plan festgelegt. „Vorerst sind wir zufrieden“, sagte Nachbarin Rischmeyer dazu, die Böschung bleibe, „das lag uns sehr am Herzen“. Die Größe des Hauses aber sei für die Nachbarn „immer noch eine Katastroph­e“.

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