Taxifahrerin verletzte Polizist
Justiz Eine vermeintlich harmlose Verkehrskontrolle in Senden eskalierte. Nun muss sich eine Frau vor Gericht verantworten
Neu-Ulm Weil eine Taxifahrerin aus Illertissen in Senden zu schnell unterwegs ist, wird sie von der Polizei aufgehalten. Die anschließende Kontrolle eskaliert: Am Ende ist ein Polizist leicht verletzt und die Frau wird festgenommen. Gegen einen Strafbefehl legte die Taxifahrerin Einspruch ein. Deshalb musste sich die mehrfach vorbestrafte Frau vor Kurzem wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung vor dem Amtsgericht in NeuUlm verantworten.
Auslöser für die Eskalation im Juli 2018 war laut Anklageschrift ein Fehler im Meldesystem der Polizei. Das System hat laut Staatsanwältin Gesa Samuels den falschen Wohnsitz der Taxifahrerin angezeigt. Als zwei Beamte die Frau daraufhin zur Kontrolle mit auf das Polizeirevier bringen wollten, habe die Angeklagte aggressiv reagiert und sei auf der Beifahrerseite wieder zurück in ihr Taxi gestiegen.
Einer der Polizisten habe die Beifahrertür jedoch aufgehalten, woraufhin die Frau aus dem Auto gestürmt sei, um in Richtung Gerlenhofen zu fliehen. Dabei habe sie den Beamten mit der Autotür leicht am Arm verletzt, so die Staatsanwältin. Als die Polizisten ihr gefolgt seien, habe sie um sich geschlagen – nur mit vereinten Kräften sei es gelungen, der Frau Handschellen anzulegen.
Die Angeklagte bestritt vor Gericht die Vorwürfe, sah sich im Gegenteil zur Anklageschrift als Opfer: „Ich habe niemanden angegriffen und wusste überhaupt nicht, was die beiden Polizisten von mir wollten“, sagte sie. Ins Auto sei sie nur gestiegen, um ihren Anwalt anzurufen. Zu flüchten sei nicht ihre Absicht gewesen. Sie habe ihre Papiere ohne Beanstandung ausgehändigt und anschließend auch nicht um sich geschlagen, berichtete sie. „Ich habe nicht verstanden, was ich falsch gemacht haben soll.“
Im Anschluss an diese Aussage berieten sich Richterin Gabriele Buck, die Staatsanwältin und der Verteidiger in einem Rechtsgespräch – allerdings ohne Einigung. Staatsanwältin Samuels stellte im Anschluss daran den Antrag, den Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte fallen zu lassen. Dem stimmten alle Beteiligten zu.
Richterin Buck verurteilte die Angeklagte schließlich wegen tätlichen Angriffs und Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.