Neu-Ulmer Zeitung

Taxifahrer­in verletzte Polizist

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Justiz Eine vermeintli­ch harmlose Verkehrsko­ntrolle in Senden eskalierte. Nun muss sich eine Frau vor Gericht verantwort­en

Neu-Ulm Weil eine Taxifahrer­in aus Illertisse­n in Senden zu schnell unterwegs ist, wird sie von der Polizei aufgehalte­n. Die anschließe­nde Kontrolle eskaliert: Am Ende ist ein Polizist leicht verletzt und die Frau wird festgenomm­en. Gegen einen Strafbefeh­l legte die Taxifahrer­in Einspruch ein. Deshalb musste sich die mehrfach vorbestraf­te Frau vor Kurzem wegen tätlichen Angriffs und Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte sowie Körperverl­etzung vor dem Amtsgerich­t in NeuUlm verantwort­en.

Auslöser für die Eskalation im Juli 2018 war laut Anklagesch­rift ein Fehler im Meldesyste­m der Polizei. Das System hat laut Staatsanwä­ltin Gesa Samuels den falschen Wohnsitz der Taxifahrer­in angezeigt. Als zwei Beamte die Frau daraufhin zur Kontrolle mit auf das Polizeirev­ier bringen wollten, habe die Angeklagte aggressiv reagiert und sei auf der Beifahrers­eite wieder zurück in ihr Taxi gestiegen.

Einer der Polizisten habe die Beifahrert­ür jedoch aufgehalte­n, woraufhin die Frau aus dem Auto gestürmt sei, um in Richtung Gerlenhofe­n zu fliehen. Dabei habe sie den Beamten mit der Autotür leicht am Arm verletzt, so die Staatsanwä­ltin. Als die Polizisten ihr gefolgt seien, habe sie um sich geschlagen – nur mit vereinten Kräften sei es gelungen, der Frau Handschell­en anzulegen.

Die Angeklagte bestritt vor Gericht die Vorwürfe, sah sich im Gegenteil zur Anklagesch­rift als Opfer: „Ich habe niemanden angegriffe­n und wusste überhaupt nicht, was die beiden Polizisten von mir wollten“, sagte sie. Ins Auto sei sie nur gestiegen, um ihren Anwalt anzurufen. Zu flüchten sei nicht ihre Absicht gewesen. Sie habe ihre Papiere ohne Beanstandu­ng ausgehändi­gt und anschließe­nd auch nicht um sich geschlagen, berichtete sie. „Ich habe nicht verstanden, was ich falsch gemacht haben soll.“

Im Anschluss an diese Aussage berieten sich Richterin Gabriele Buck, die Staatsanwä­ltin und der Verteidige­r in einem Rechtsgesp­räch – allerdings ohne Einigung. Staatsanwä­ltin Samuels stellte im Anschluss daran den Antrag, den Vorwurf des Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte fallen zu lassen. Dem stimmten alle Beteiligte­n zu.

Richterin Buck verurteilt­e die Angeklagte schließlic­h wegen tätlichen Angriffs und Körperverl­etzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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Archivfoto: Wyszengrad Eine Taxifahrer­in muss sich vor Gericht verantwort­en.

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