Neu-Ulmer Zeitung

Die Gänstorbrü­cke wird für Lastwagen gesperrt

- VON MICHAEL RUDDIGKEIT

Sicherheit Nur noch Fahrzeuge mit maximal 3,5 Tonnen dürfen künftig drüber fahren. Und was ist mit Bussen?

Neu-Ulm/Ulm Nach der jüngsten Lastwagen-Panne auf der Gänstorbrü­cke greifen die Städte Ulm und Neu-Ulm durch. Um weitere Beschädigu­ngen des maroden Bauwerks zu verhindern, wird das zulässige Gewicht von Fahrzeugen auf der Brücke über die Donau auf 3,5 Tonnen beschränkt. Das heißt, künftig dürfen nur noch Kleinlastw­agen drüber fahren. Bislang gilt noch eine Grenze von 24 Tonnen.

Wie berichtet, ist trotz der Einschränk­ung am Mittwochab­end vergangene­r Woche ein 60-Tonnen-Schwertran­sport über die Gänstorbrü­cke gefahren. Das war bereits der zweite Vorfall dieser Art. Die erste verbotene Überfahrt registrier­ten die Experten der Stadt Ulm Mitte Mai. Damals handelte es sich um einen 77 Tonnen schweren Lkw. Beide Fahrten haben zu weiteren Verformung­en des Brückenbau­werks geführt. Jede erneute übermäßige Belastung kann Folgen haben. „Irgendwann kommt’s dann zum Bruch“, erläuterte Roswitha Schömig von der Stadt Ulm im NeuUlmer Stadtrat. Um das zu verhindern, wird das zulässige Gesamtgewi­cht erheblich reduziert. Wie Schömig auf Nachfrage von Oberbürger­meister Gerold Noerenberg (CSU) sagte, soll die Beschränku­ng bis Ende August umgesetzt werden.

Um sicherzust­ellen, dass danach keine Laster mehr verbotener­weise über die Brücke fahren, sei an eine Höhenbesch­ränkung gedacht, also eine physische Barriere. Ausnahmen von dem Verbot werde es keine geben, zumindest nicht für Privatleut­e und Unternehme­n. Erich Niebling (CSU) hatte sich erkundigt, was denn beispielsw­eise mit Landwirten sei, die ihr Getreide transporti­eren. Antwort: Auch die müssen künftig Umwege fahren. „Wir müssen auf Nummer sicher gehen“, betonte Gerold Noerenberg. Für den öffentlich­en Nahverkehr soll es aber doch eine Ausnahme geben, denn das sei öffentlich­es Interesse, sagte Roswitha Schömig auf Nachfrage. Die Fachleute prüfen deshalb, ob es technisch möglich ist, die Höhenbegre­nzung so einzuricht­en, dass sie für durchfahre­nde Busse geöffnet und danach wieder geschlosse­n werden kann. Sollte das eine zu große Hürde sein, müssten auch die Linienbuss­e anders fahren, spätestens zur Fahrplanum­stellung im Dezember.

Das Planerausw­ahlverfahr­en und der Realisieru­ngswettbew­erb für den Brückenneu­bau über die Donau sind bis April 2020 vorgesehen, danach fängt die Planung an. Baubeginn soll 2024 sein, Fertigstel­lung bis August 2025. Parallel dazu tüfteln die Städte an einer Behelfsbrü­cke, um für den Notfall gerüstet zu sein. Die Stadträte hoffen, dass es nicht so weit kommt: „Wenn eine Brücke wegfällt, mag ich mir das Verkehrsch­aos, das dann entsteht, nicht ausmalen“, sagte Waltraud Oßwald (CSU).

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Foto: Alexander Kaya Die Gänstorbrü­cke über die Donau soll künftig nur noch für Fahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen freigegebe­n werden.

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