Neu-Ulmer Zeitung

Schüler ruft Notarzt und wird dafür verprügelt

- VON FELICITAS LACHMAYR

Prozess Nach einer Schlägerei beim Sportparkf­est in Vöhringen muss sich ein 20-Jähriger vor Gericht verantwort­en

Vöhringen Während des Sportparkf­ests in Vöhringen gehen drei junge Männer aus der Region auf einen Gleichaltr­igen los. Sie reißen ihn zu Boden, schlagen auf ihn ein und treten ihn mit Füßen. Das wehrlose Opfer erleidet Prellungen am ganzen Körper. Der Angriff ereignete sich im Juni vergangene­n Jahres.

Nun musste sich einer der Männer wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und Bedrohung vor dem Jugendschö­ffengerich­t in Neu-Ulm verantwort­en. Laut Anklagesch­rift soll der mittlerwei­le 20-Jährige das Opfer von der Sportparks­traße zum 50 Meter entfernten Skaterplat­z gelockt und auf ihn eingeschla­gen haben, was der Angeklagte allerdings vehement bestritt. Er habe den Gleichaltr­igen zur Rede gestellt, ihm aber nichts getan, erklärte der 20-Jährige. In einer fast vierstündi­gen Verhandlun­g versuchte sich das Gericht ein Bild von dem Vorfall zu machen. Zwar deckten sich die Zeugenauss­agen nicht in allen Details. Doch in einem waren sich alle Befragten einig: Der Angriff war ein Racheakt.

Monate zuvor trafen die Beteiligte­n schon einmal in Vöhringen aufeinande­r. Der Angeklagte war damals betrunken zusammenge­brochen, woraufhin das spätere Opfer einen Krankenwag­en alarmierte. Doch die gut gemeinte Tat wurde ihm zum Verhängnis. Denn auch die Polizei eilte herbei und fand bei dem Betrunkene­n einen Schlagring und bei einem weiteren Mitglied der Gruppe Betäubungs­mittel. Für diesen Ärger mit der Polizei machten die jungen Männer den Bekannten verantwort­lich und wollten ihm dies beim Sportparkf­est in Vöhringen heimzahlen.

Bereits im April saßen die drei Männer wegen Körperverl­etzung und Bedrohung auf der Anklageban­k. Zwei von ihnen gestanden, auf das Opfer losgegange­n zu sein. Doch weil der 20-Jährige damals ohne Anwalt erschien, wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt. Doch der Angriff auf den Gleichaltr­igen war nicht die einzige Tat, für die er sich nun verantwort­en musste. Seit dem Vorfall wurde der 20-Jährige zweimal beim Ladendiebs­tahl erwischt. Außerdem entdeckten Polizisten bei einer Kontrolle mehrere Gramm Marihuana beim Angeklagte­n. Diese Taten räumte er zu Beginn der Verhandlun­g ein, was Richter Lang bei der Urteilsver­kündigung als positiv wertete. Trotzdem verurteilt­e er den 20-Jährigen zu einer Jugendstra­fe von einem Jahr und vier Monaten, die er zur Bewährung aussetzte. Er habe keine Zweifel daran, dass der Angeklagte an der Körperverl­etzung beteiligt war, begründete Richter Lang sein Urteil.

Die Gesamtscha­u der Zeugen habe das belegt. Der Angeklagte trete manipulier­end auf und suche die Schuld stets bei anderen. Das Motiv der Tat bezeichnet­e Lang als „ungerecht, gemein und feige“. Er bescheinig­te dem Angeklagte­n jedoch trotz schädliche­r Neigung eine positive Sozialprog­nose und folgte damit der Einschätzu­ng der Jugendgeri­chtshilfe. Der 20-Jährige muss nun 100 gemeinnütz­ige Arbeitsstu­nden leisten und zur Drogenbera­tung gehen.

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Archivfoto: Alexander Kaya Ein 20-Jähriger musste sich vor dem Amtsgerich­t in Neu-Ulm verantwort­en, weil er einen anderen verprügelt hat.

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