Autobahnlärm: Was hilft am besten?
Der Landkreis kann kein Tempolimit verhängen
Landkreis Entscheiden können Kreisräte viel, allerdings sollten sie sich sinnigerweise auf das beschränken, wofür sie zuständig sind: „Wir können hier auch den Weltfrieden beschließen, aber das würde nichts nützen.“Mit diesen Worten kommentierte Landrat Thorsten Freudenberger (CSU) im Wirtschaftsund Verkehrsausschuss einen Antrag der Grünen, wonach der Landkreis sich aus Gründen des Lärmschutzes für ein Tempolimit von 130 Stundenkilometern an der A7 und der B 28 einsetzen solle. Da dies aber zu den Bundesangelegenheiten zählt, kann der Kreis im Prinzip nichts machen. Das erinnerte Freudenberger an einen Vorstoß in Zeiten der Friedensbewegung, als sich die Stadt Vöhringen mit dem Antrag konfrontiert sah, sie solle aus der NATO austreten – was ihre Kompetenzen eindeutig überstieg.
Was das Tempolimit betrifft, so wäre das ohnehin nicht bei allen Ausschussmitgliedern auf Gegenliebe gestoßen, etwa bei Herbert Pressl (CSU). Er meint, eine Begrenzung auf Tempo 130 würde wenig ändern, denn Sportauspuffanlagen röhrten ja auch bei 110 Stundenkilometern. Dass es tatsächlich ein geschwindigkeitsbedingtes Lärmproblem gibt, findet auch der Landrat. Etwa bei Altenstadt und Illertissen, wenn die Fahrer von Motorrädern und Sportwagen vor allem nachts mal eben aufdrehen, „um zu schauen, was geht“. Es könne nicht angehen, dass Menschen wegen des Krachs „senkrecht im Bett stehen“. Er fordert drastische Kontrollen.
Dennoch lief der Antrag der Grünen nicht völlig ins Leere, denn er erhält noch einen weiteren Wunsch: Der Landkreis solle sich dafür einsetzen, dass die Forderung der Gemeinden nach mehr Lärmschutz entlang der A7 unterstützt werde. Dafür fand sich eine klare Mehrheit. Das könnte im Rahmen des geplanten Autobahnausbaus geschehen.
Der Vorschlag des Grünen Franz Schmid, zeitweilige Tempolimits aus Gründen des Lärmschutzes zu beantragen, wie es sie auf verschiedenen Autobahnabschnitten etwa der A96 bei München gibt, läuft nach den Worten von Andreas Reimann, Leiter des Fachbereichs Verkehr, ins Leere. Solche Tempobeschränkungen zum Lärmschutz gelten dem Gesetzgeber als „nachrangig“. Das heißt: Zunächst müsse versucht werden, durch Schallschutzbauten wie etwa entsprechende Wände oder Wälle für mehr Ruhe zu sorgen. Dass im Zuge der A7-Verbreiterung entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, dafür will sich der Landkreis nun einsetzen. Das beschloss der Ausschuss mit deutlicher Mehrheit.