Neu-Ulmer Zeitung

Autobahnlä­rm: Was hilft am besten?

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Der Landkreis kann kein Tempolimit verhängen

Landkreis Entscheide­n können Kreisräte viel, allerdings sollten sie sich sinnigerwe­ise auf das beschränke­n, wofür sie zuständig sind: „Wir können hier auch den Weltfriede­n beschließe­n, aber das würde nichts nützen.“Mit diesen Worten kommentier­te Landrat Thorsten Freudenber­ger (CSU) im Wirtschaft­sund Verkehrsau­sschuss einen Antrag der Grünen, wonach der Landkreis sich aus Gründen des Lärmschutz­es für ein Tempolimit von 130 Stundenkil­ometern an der A7 und der B 28 einsetzen solle. Da dies aber zu den Bundesange­legenheite­n zählt, kann der Kreis im Prinzip nichts machen. Das erinnerte Freudenber­ger an einen Vorstoß in Zeiten der Friedensbe­wegung, als sich die Stadt Vöhringen mit dem Antrag konfrontie­rt sah, sie solle aus der NATO austreten – was ihre Kompetenze­n eindeutig überstieg.

Was das Tempolimit betrifft, so wäre das ohnehin nicht bei allen Ausschussm­itgliedern auf Gegenliebe gestoßen, etwa bei Herbert Pressl (CSU). Er meint, eine Begrenzung auf Tempo 130 würde wenig ändern, denn Sportauspu­ffanlagen röhrten ja auch bei 110 Stundenkil­ometern. Dass es tatsächlic­h ein geschwindi­gkeitsbedi­ngtes Lärmproble­m gibt, findet auch der Landrat. Etwa bei Altenstadt und Illertisse­n, wenn die Fahrer von Motorräder­n und Sportwagen vor allem nachts mal eben aufdrehen, „um zu schauen, was geht“. Es könne nicht angehen, dass Menschen wegen des Krachs „senkrecht im Bett stehen“. Er fordert drastische Kontrollen.

Dennoch lief der Antrag der Grünen nicht völlig ins Leere, denn er erhält noch einen weiteren Wunsch: Der Landkreis solle sich dafür einsetzen, dass die Forderung der Gemeinden nach mehr Lärmschutz entlang der A7 unterstütz­t werde. Dafür fand sich eine klare Mehrheit. Das könnte im Rahmen des geplanten Autobahnau­sbaus geschehen.

Der Vorschlag des Grünen Franz Schmid, zeitweilig­e Tempolimit­s aus Gründen des Lärmschutz­es zu beantragen, wie es sie auf verschiede­nen Autobahnab­schnitten etwa der A96 bei München gibt, läuft nach den Worten von Andreas Reimann, Leiter des Fachbereic­hs Verkehr, ins Leere. Solche Tempobesch­ränkungen zum Lärmschutz gelten dem Gesetzgebe­r als „nachrangig“. Das heißt: Zunächst müsse versucht werden, durch Schallschu­tzbauten wie etwa entspreche­nde Wände oder Wälle für mehr Ruhe zu sorgen. Dass im Zuge der A7-Verbreiter­ung entspreche­nde Maßnahmen ergriffen werden, dafür will sich der Landkreis nun einsetzen. Das beschloss der Ausschuss mit deutlicher Mehrheit.

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SAMSTAG, 27. JULI 2019

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