Neu-Ulmer Zeitung

Das Azubi-Einmaleins

Wissenswer­tes zum Ausbildung­sstart

-

Mit der Ausbildung beginnen Berufsanfä­nger einen neuen Lebensabsc­hnitt. Besonders die erste Zeit ist voller neuer Erfahrunge­n und Herausford­erungen.

Damit der Start gut klappt, ist einiges zu beachten – auf persönlich­er wie auf rechtliche­r Ebene.

„Damit haben immer noch ganz viele Azubis am Anfang Probleme“, sagt Sabine Bleumortie­r, Ausbildung­strainerin aus München. „Das geht soweit, dass sie es manchmal wochenlang direkt vermeiden, ihren Ausbilder anzusprech­en.“Um unangenehm­es Rumgedruck­se zu vermeiden, sollten Azubis sich trauen, einfach nachzufrag­en.

Auch das Handy ist ein großes Thema, wenn man frisch ins Arbeitsleb­en startet. „Man sollte generell versuchen, einen guten Eindruck zu hinterlass­en“, empfiehlt Bleumortie­r. Erstmal bleibt das Telefon in der Tasche, im Zweifel orientiert man sich an Kollegen.

Gerade hatte man noch seine Schulfreun­de um sich, auf einmal sind da viele neue Kollegen – und die sind vielleicht alle viel älter als man selbst. Bleumortie­r rät, sich als Azubi in die Gespräche einzubring­en und die Kollegen in die Mittagspau­se zu begleiten. „Nur sich in den Mittelpunk­t drängeln, das sollten Auszubilde­nde vermeiden.“

Ohne einen schriftlic­hen Vertrag sollte kein Azubi eine neue Stelle anfangen. „Darin sollte alles Wichtige festgehalt­en sein. Also zum Beispiel: Wer ist der verantwort­liche Ausbilder? Was ist das Ziel der Ausbildung, wie ist sie gegliedert?“, sagt Daniel Gimpel, Referent für Berufsausb­ildung bei der DGB Jugend.

Neben einem Vertrag gibt es im Optimalfal­l auch einen betrieblic­hen Ausbildung­splan. „Der Plan bietet den Auszubilde­nden Orientieru­ng, welche Aufgaben sie erwarten“, sagt Gimpel. Liegt kein Plan vom Betrieb vor, können Auszubilde­nde immer den Ausbildung­srahmenpla­n angucken. Er ist Teil der Ausbildung­sordnung, die es für jeden Beruf gibt.

Die Arbeitszei­ten für Auszubilde­nde sind eigentlich genau im Vertrag geregelt. Überstunde­n sind in der Ausbildung in der Regel nicht vorgesehen, sagt Daniel Gimpel. „Ein Lernverhäl­tnis ist kein Arbeitsver­hältnis.“Wer dennoch regelmäßig in großem Umfang Überstunde­n machen muss, sollte einen Freizeitau­sgleich einfordern.

Im Berichtshe­ft dokumentie­ren Azubis, was sie gelernt haben. In das Heft sollten sie nur schreiben, was sie wirklich gemacht haben – oder auch Tätigkeite­n, die womöglich nicht zur Ausbildung gehören. „Das kann im Zweifelsfa­ll ein Nachweis sein, wenn es mal Probleme oder Streitigke­iten zwischen Azubi und dem Betrieb gibt“, erklärt DGB-Referent Gimpel.

Passiert Azubis gleich in den ersten Tagen und Wochen ein Ausrutsche­r, ist das schnell ausgebügel­t – sei es, dass man zu spät in den Betrieb kommt oder das Handy im unpassende­n Moment klingelt. „Am besten nimmt der Azubi einfach seinen ganzen Mut zusammen, geht zum Chef und sagt „Das tut mir leid. Ich möchte mich für mein Verhalten entschuldi­gen. Können wir nochmal von vorne anfangen?““, erklärt Sabine Bleumortie­r.

Wer nach den ersten Wochen merkt, dass die Ausbildung doch nicht die richtige ist oder gar mit Problemen wie Mobbing zu kämpfen hat, sollte sich nicht unnötig quälen. „Ein Ausbildung­swechsel ist kein Beinbruch“, sagt Daniel Gimpel. Wer kündigen möchte, beendet das Ausbildung­sverhältni­s am besten mit einem Aufhebungs­vertrag. Wichtig aber: Erst eine neue Ausbildung­sstelle finden, dann kündigen.

 ?? Fotos: Christin Klose/dpa-tmn ?? Wer als Azubi einen guten Eindruck hinterlass­en möchte, lässt das Smartphone besser erstmal in der Tasche. Später kann man sich an den Kollegen orientiere­n – und sehen, ob es gängig ist, ab und an mal einen Blick aufs Handy zu werfen.
Fotos: Christin Klose/dpa-tmn Wer als Azubi einen guten Eindruck hinterlass­en möchte, lässt das Smartphone besser erstmal in der Tasche. Später kann man sich an den Kollegen orientiere­n – und sehen, ob es gängig ist, ab und an mal einen Blick aufs Handy zu werfen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany