„Eingriff ins Monopol des Staates“
FDP-Politiker Thomae lehnt Kirchenasyl ab
Herr Thomae, seit der Pfarrer von Immenstadt einen Strafbefehl über 4000 Euro erhielt, weil er einem afghanischen Flüchtling Schutz vor Abschiebung gewährt hatte, wird über das Kirchenasyl diskutiert. Was ist darunter eigentlich zu verstehen?
Stephan Thomae: Das Kirchenasyl entstammt den Anfängen des Christentums, in denen Fundamente des Rechtsstaates wie Grundrechtsschutz und Gewaltenteilung nicht im heutigen Maß gewährleistet waren. Damals war die Kirche für bedrohte Menschen letzter Zufluchtsort vor Tod, Folter und Gewalt, auch aufgrund willkürlicher Entscheidungen des Staates. Spätestens seit den Fluchtbewegungen 2015 wird das „Kirchenasyl“vor dem Hintergrund der Verhinderung einer Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer diskutiert. „Kirchenasyl“ist aber kein Asyl im Rechtssinne. Vielmehr wird darunter der faktische Schutz verstanden, den kirchliche Einrichtungen abgelehnten Asylbewerbern gewähren, um sie vor der Durchsetzung der Ausreisepflicht zu schützen.
Wie ist das rechtlich zu bewerten? Thomae: Ein solches Vorgehen ist unserer Rechtsordnung systemfremd. Es stellt die Hoheitsgewalt des Staates in Frage. Ein Verhindern von Abschiebungen ist letztlich die Vereitelung staatlicher Vollstreckungsmaßnahmen und kann deshalb, wie im Fall des Immenstädter Pfarrers Ulrich Gampert, strafrechtlich sanktioniert werden.
Sollte der Staat das Kirchenasyl nicht respektieren?
Thomae: Die Gewährung von „Kirchenasyl“stellt die eigenen moralischen