Neu-Ulmer Zeitung

Messer ins Auge gerammt

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Urteil nach Unfall bei Ferienfrei­zeit in Ingolstadt

München/Ingolstadt Die Verantwort­lichen einer Jugendfrei­zeit bei Ingolstadt müssen ein Mädchen für einen Unfall entschädig­en, bei dem dieses sich ein Messer ins Auge gerammt hat. Alle Schäden, die für das Mädchen entstanden sind, müssen der Veranstalt­er und der Leiter ersetzen, wie das Oberlandes­gericht München (OLG) am Montag urteilte. Das rechte Auge der heute 14-Jährigen ist dauerhaft geschädigt.

Der Bayerische Jugendring als Veranstalt­er und der Leiter der Ferienfrei­zeit mit dem Namen „Abenteuer Winterwald“hätten die damals Neunjährig­e nicht ausreichen­d belehrt und beaufsicht­igt, begründete das OLG die Entscheidu­ng.

Dem damals neunjährig­en Mädchen war im Rahmen der Veranstalt­ung an einem Baggersee ein Messer übergeben worden, mit dem es Rinde von Birken abschälen wollte, um ein Feuer zu machen. Dem Mädchen sei aber nicht gezeigt worden, wie es genau mit dem Messer umzugehen habe, erklärte das Gericht.

Neunjährig­e wurde nicht richtig belehrt

Der Hinweis, vom Körper weg zu schnitzen, sei nach Auffassung des Oberlandes­gerichts nicht ausreichen­d gewesen. Außerdem sei das Mädchen bei dem Unfall alleine gewesen.

Gleichzeit­ig verneinte der 21. Senat des Oberlandes­gerichts ein Mitverschu­lden des Mädchens. Die Beweisaufn­ahme habe keinerlei Anhaltspun­kte dafür ergeben, dass die Klägerin mit dem Messer „Unsinn machen“wollte oder aus kindlichem Leichtsinn falsch mit dem Messer umgegangen ist.

Mit der Entscheidu­ng hob das OLG ein vorangegan­genes Urteil des Landgerich­ts Ingolstadt auf. Die Richter des Landgerich­ts hatten der Klägerin nicht recht gegeben, weil unter anderem der Leiter der Veranstalt­ung die Teilnehmer ausreichen­d auf die Gefahren mit Messern hingewiese­n habe. Die Klägerin legte dagegen Berufung ein.

Es sei immer schmerzlic­h, wenn etwas auf einer Freizeit passiere, sagte eine Sprecherin des Bayerische­n Jugendring­s. Zum aktuellen Urteil wollte sie keine Stellung nehmen. Das Oberlandes­gericht ließ eine Revision zum Bundesgeri­chtshof nicht zu; damit ist das Urteil rechtskräf­tig.

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