Neu-Ulmer Zeitung

Mann soll wegen Mordes lebenslang in Haft

- VON MICHAEL PETER BLUHM

Justiz Für die Staatsanwa­ltschaft steht fest, dass der Angeklagte doch in der Wohnung am Veltlinerw­eg auf dem Eselsberg war

Ulm Seit Oktober vergangene­n Jahres befasst sich das Ulmer Schwurgeri­cht mit dem grausamen Mordfall am Veltlinerw­eg auf dem Eselsberg. Und obwohl die Beweisaufn­ahme gegen einen seit Jahren in Ulm wohnenden Georgier und seine russische Frau abgeschlos­sen ist und die Staatsanwa­ltschaft nun am Dienstag für den Mann eine lebenslang­e Haft gefordert hat, kann der Prozess nicht abgeschlos­sen werden: Überrasche­nd teilte nun einer der zwei Verteidige­r, der die Frau vertritt, mit, er müsse seine Prozesstei­lnahme aus Krankheits­gründen verschiebe­n. Geplant war sein Plädoyer für Mittwoch dieser Woche. Der Prozess soll nun am 13. September weitergehe­n – und eine Aussicht auf ein Ende ist nicht in Sicht.

Immer wieder ist der reichlich undurchsic­htige Fall ins Stocken geraten, weil die Verteidige­r das Gericht mit Anträgen überhäufte­n. Diese sollten die Aussage zementiere­n, dass die beiden Angeklagte­n zwar Tipps an zwei weitere Georgier zum Einbruch gegeben haben, um selbst von der Beute zu profitiere­n, aber nicht am Tatort waren. Stattdesse­n standen sie in der Nähe des Hauses Schmiere. Mit der überrasche­nden Bluttat hätten sie nichts zu tun, sagte das Ehepaar und belastete die zwei Georgier damit schwer, die nach dem blutigen Überfall ins Ausland geflüchtet waren.

Immer wieder bekamen die Verteidige­r Argumente für ihre Anträge geliefert, die die Möglichkei­t einer Revisionsp­rüfung nach dem Urteil eröffnen könnten. So wurde früh bekannt, dass einer der Verdächtig­ten nach Israel geflüchtet war und in Auslieferu­ngshaft sitzt. Er ließ das Gericht wissen, dass er die Aussage verweigere. Am 7. August platzte dann die Nachricht ins Verfahren, dass der vierte gesuchte Mann in Georgien gefasst wurde und wegen Drogenhand­els in seiner Heimat einsitzt. Die Verteidige­r wollten das Gericht wenigstens zu einem Versuch animieren, mit dem Mann in Kontakt zu treten. Aber die Richter folgten der Auffassung des Staatsanwa­lts, dass ein solcher Versuch vergeblich­e Mühe sein würde. Denn zwischen Georgien und Deutschlan­d bestehe ein Auslieferu­ngsvertrag und die Wahrschein­lichkeit, dass der Festgenomm­ene jegliche Aussage verweigern werde, sei groß. Am Dienstag dieser Woche sah es am Schwurgeri­cht lange Zeit danach aus, dass die terminiert­en Plädoyers wegen mehrerer kurzfristi­ger Anträge der Verteidige­r verschoben werden könnten. Unter anderem wurde den Richtern Befangenhe­it unterstell­t. Aber nachdem eine andere Kammer des Ulmer Landgerich­ts die Anträge quasi im Eilverfahr­en ablehnte, kam der Oberstaats­anwalt doch noch zum Zuge: Am Nachmittag plädierte er – und sah durch die intensive Beweisaufn­ahme seine Anklagesch­rift bestätigt, wonach der Angeklagte zu einer lebenslang­en Haft zu verurteile­n sei. Für dessen Frau, die mittlerwei­le aus der Untersuchu­ngshaft entlassen wurde, hielt er unter anderem wegen Mittätersc­haft sieben Jahre Gefängnis für angemessen.

Es sei von vornherein klar gewesen, dass alle vier möglichen Beteiligte­n an dem Einbruch Mittäter waren. Die Angeklagte­n seien mitschuldi­g an dem Tod des 59-jährigen Ulmers, der mit seiner 92-jährigen Mutter in dem Haus am Eselsberg gewohnt hat. Für den Oberstaats­anwalt steht fest, dass der Angeklagte entgegen seiner Einlassung doch in der Wohnung war. Er verwies auf die zahlreiche­n Spuren, etwa am Griff der Garage, über die die Täter zur Wohnung gelangten. Sie hätten den Tod des Bewohners in Kauf genommen und seien für einen Widerstand gerüstet gewesen: Sie hatten ein Brecheisen, Schlagwerk­zeuge und Klebeband dabei.

Die Bluttat

Der brutale Überfall ereignete sich in einem Wohnhaus am Ulmer Eselsberg in der Dreikönigs­nacht auf den 6. Januar 2018.

Der Getötete lebte in seinem Haus allein mit seiner 92-jährigen Mutter, die regelmäßig von der russlandst­ämmigen Angeklagte­n als Zugehfrau versorgt wurde. Diese wusste, wo die alte Dame wertvollen Schmuck und Bargeld deponierte.

Das Opfer, das die Einbrecher überrascht­e, starb nicht durch Schläge auf den Kopf, sondern in Folge einer akuten Sauerstoff­unterverso­rgung: Die Täter hatten dem 59-Jährigen den Mund mit Klebeband zugeklebt. Durch einen Schlag auf die Nase habe er erheblich geblutet, sodass auch hier ein Atmen nicht mehr möglich war. (bh)

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