Aus Frust die früheren Kumpels bestohlen
Justiz Ein junger Mann drang in einen Bauwagen-Treff ein. Er kommt trotzdem ohne Strafe davon
Günzburg Einem jungen Mann war die Mitgliedschaft in einer Bauwagen-Clique gekündigt worden. Wegen dieser maßlosen Enttäuschung wurde der heute 19-Jährige zum Gesetzesbrecher. Er stahl aus dem Treffpunkt der jungen Leute mehrere Gegenstände, die er im Internet verhökern wollte. Wegen besonders schweren Diebstahls stand er nun vor der Jugendrichterin in Günzburg. Das Verfahren ging aber ohne strafrechtliche Folgen für den 19-Jährigen aus.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft war nicht von Pappe: Anfang Januar dieses Jahres sei der damals 18-Jährige in den als Jugendtreff genutzten Bauwagen einer Stadt im nördlichen Landkreis eingedrungen. Das fiel ihm leicht, denn er verfügte über den Schlüssel zum Jugendtreff. Den hatte er zum Zeitpunkt seiner Mitgliedschaft bekommen. Aber bereits 2017 lief es mit den Kumpels dort überhaupt nicht mehr und er musste den Bauwagen verlassen. Aus dem Treff holte sich der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft ein Stromaggregat, eine Endstufe und einen Hochtöner im Gesamtwert von fast 600 Euro – rein juristisch gesehen ein besonders schwerer Diebstahl.
Wenige Monate später stellte der junge Mann eben diese Gegenstände unter seiner Wohnadresse bei einer Internet-Verkaufsplattform ein, um sie zu Geld zu machen. Einen Käufer für die Artikel fand der Angeklagte nicht. Die Verfehlung gegenüber dem Bauwagen-Team räumte er in der Verhandlung am Montag unumwunden ein. Beim Aufbau des Treffpunktes habe er selbst tatkräftig mitgewirkt und sogar zur Anschaffung der Ausstattung mit 50 Euro beigetragen. Als ihm die Mitgliedschaft gekündigt wurde, habe er diesen Betrag zurückhaben wollen – allerdings erfolglos. Wegen dieser Enttäuschung ist nach Angaben von Susanne Czudnochowski von der Jugendgerichtshilfe der Frust so heftig gewesen, dass er sich zu der Straftat hinreißen ließ – eine wohl einmalige Jugendsünde. Daher empfehle sie eine Einstellung des Verfahrens, eventuell verbunden mit einer geringen Geldauflage, denn der 19-Jährige verdiene in der Ausbildung gerade mal 250 Euro monatlich.
Der Angeklagte ist bisher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Sein Verteidiger Kurt Hank wies darauf hin, dass sämtliche entwendeten Gegenstände an die rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben wurden. Mit Zustimmung der Staatsanwältin folgte Jugendrichterin Jessica Huk dem Vorschlag der Jugendgerichtshilfe und stellte das Verfahren ohne finanzielle Konsequenzen für den reuigen Angeklagten ein, zumal dem Treff durch die Rückgabe kein Schaden entstanden sei.