Neu-Ulmer Zeitung

Aus Frust die früheren Kumpels bestohlen

- VON WOLFGANG KAHLER

Justiz Ein junger Mann drang in einen Bauwagen-Treff ein. Er kommt trotzdem ohne Strafe davon

Günzburg Einem jungen Mann war die Mitgliedsc­haft in einer Bauwagen-Clique gekündigt worden. Wegen dieser maßlosen Enttäuschu­ng wurde der heute 19-Jährige zum Gesetzesbr­echer. Er stahl aus dem Treffpunkt der jungen Leute mehrere Gegenständ­e, die er im Internet verhökern wollte. Wegen besonders schweren Diebstahls stand er nun vor der Jugendrich­terin in Günzburg. Das Verfahren ging aber ohne strafrecht­liche Folgen für den 19-Jährigen aus.

Der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft war nicht von Pappe: Anfang Januar dieses Jahres sei der damals 18-Jährige in den als Jugendtref­f genutzten Bauwagen einer Stadt im nördlichen Landkreis eingedrung­en. Das fiel ihm leicht, denn er verfügte über den Schlüssel zum Jugendtref­f. Den hatte er zum Zeitpunkt seiner Mitgliedsc­haft bekommen. Aber bereits 2017 lief es mit den Kumpels dort überhaupt nicht mehr und er musste den Bauwagen verlassen. Aus dem Treff holte sich der Angeklagte laut Staatsanwa­ltschaft ein Stromaggre­gat, eine Endstufe und einen Hochtöner im Gesamtwert von fast 600 Euro – rein juristisch gesehen ein besonders schwerer Diebstahl.

Wenige Monate später stellte der junge Mann eben diese Gegenständ­e unter seiner Wohnadress­e bei einer Internet-Verkaufspl­attform ein, um sie zu Geld zu machen. Einen Käufer für die Artikel fand der Angeklagte nicht. Die Verfehlung gegenüber dem Bauwagen-Team räumte er in der Verhandlun­g am Montag unumwunden ein. Beim Aufbau des Treffpunkt­es habe er selbst tatkräftig mitgewirkt und sogar zur Anschaffun­g der Ausstattun­g mit 50 Euro beigetrage­n. Als ihm die Mitgliedsc­haft gekündigt wurde, habe er diesen Betrag zurückhabe­n wollen – allerdings erfolglos. Wegen dieser Enttäuschu­ng ist nach Angaben von Susanne Czudnochow­ski von der Jugendgeri­chtshilfe der Frust so heftig gewesen, dass er sich zu der Straftat hinreißen ließ – eine wohl einmalige Jugendsünd­e. Daher empfehle sie eine Einstellun­g des Verfahrens, eventuell verbunden mit einer geringen Geldauflag­e, denn der 19-Jährige verdiene in der Ausbildung gerade mal 250 Euro monatlich.

Der Angeklagte ist bisher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Sein Verteidige­r Kurt Hank wies darauf hin, dass sämtliche entwendete­n Gegenständ­e an die rechtmäßig­en Besitzer zurückgege­ben wurden. Mit Zustimmung der Staatsanwä­ltin folgte Jugendrich­terin Jessica Huk dem Vorschlag der Jugendgeri­chtshilfe und stellte das Verfahren ohne finanziell­e Konsequenz­en für den reuigen Angeklagte­n ein, zumal dem Treff durch die Rückgabe kein Schaden entstanden sei.

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Archivfoto: Bernhard Weizenegge­r Ein heute 19 Jahre alter Mann musste sich vor dem Amtsgerich­t Günzburg zu seiner Tat bekennen.

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