Neu-Ulmer Zeitung

IT-Informatik: 85 Angestellt­e müssen gehen

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Betroffene Mitarbeite­r der insolvente­n Firma wurden informiert

Ulm Wie am vergangene­n Wochenende gemeldet, übernimmt das Unternehme­n Datagroup aus Pliezhause­n bei Stuttgart große Teile der insolvente­n Ulmer Firma IT-Informatik. Anders als zunächst berichtet, fallen nicht 100, sondern 85 Arbeitsplä­tze weg. Betroffen sind jeweils zur Hälfte die Standorte Hamburg und Ulm. Die betroffene­n Mitarbeite­r wurden am Montag und Dienstag persönlich informiert, wie aus einer Mitteilung der Unternehme­n hervorgeht.

Die 1987 in Ulm gegründete ITInformat­ik befasst sich mit SAP-Beratung, Cloud-Infrastruk­tur, Industrie 4.0 und Software-Entwicklun­g insbesonde­re für Kunden aus dem Mittelstan­d und beschäftig­te rund 400 Mitarbeite­r (Stand Mai 2019). Im Mai 2019 musste das Unternehme­n beim Amtsgerich­t Ulm einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzv­erfahrens in Eigenverwa­ltung stellen. Als Teil der Sanierung ist es gelungen, das Unternehme­n zu großen Teilen an die Firma Datagroup zu verkaufen; damit bleiben rund 300 Arbeitsplä­tze erhalten.

„Dass es im Rahmen der Sanierung zu Kündigunge­n kommt, ist sehr bedauerlic­h und für jeden einzelnen Betroffene­n ein schwerer Schlag. Auf der anderen Seite haben die übernommen­en 300 Mitarbeite­r unter dem Dach der Datagroup wieder eine langfristi­ge und nachhaltig­e Perspektiv­e“, wird Martin Mucha von der Kanzlei Grub Brugger zitiert. Der Rechtsanwa­lt hatte die Sanierung als Generalbev­ollmächtig­ter federführe­nd begleitet.

Datagroup ist ein führendes ITService-Unternehme­n in Deutschlan­d und beschäftig­t bundesweit mehr als 2200 Mitarbeite­r. Die Firma übernimmt rückwirken­d zum 1. August die wesentlich­en Vermögensw­erte und Mitarbeite­r der ITInformat­ik sowie zweier Tochterunt­ernehmen. Über den Kaufpreis wurde Stillschwe­igen vereinbart.

Die Eigenverwa­ltung hat der ITInformat­ik einen rechtliche­n Rahmen geboten, um sich bei laufendem Geschäftsb­etrieb in enger Abstimmung mit den Gläubigern neu aufzustell­en. Im Unterschie­d zu einem regulären Insolvenzv­erfahren blieb die unternehme­rische Verantwort­ung in den Händen des Geschäftsf­ührers. Dieser steuerte die Sanierung in Zusammenar­beit mit Anwalt Mucha. Rechtsanwa­lt Michael Pluta überwachte das Verfahren im Interesse der Gläubiger. Das Insolvenzr­echt erlaubt die Eigenverwa­ltung in Fällen, in denen Unternehme­n bei wirtschaft­lichen Problemen frühzeitig selbst tätig werden und genügend Handlungss­pielraum für eine Lösung besteht.

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