Neu-Ulmer Zeitung

Sexualdeli­kte: Prozess steht bevor

- VON SABRINA SCHATZ

Justiz Nach den Übergriffe­n auf Frauen in Egg an der Günz und Babenhause­n im Dezember muss sich der mutmaßlich­e Täter Ali A. ab nächster Woche vor dem Landgerich­t verantwort­en

Babenhause­n/Egg a. d. Vielen sind die schrecklic­hen Geschehnis­se im vergangene­n Dezember noch gut in Erinnerung: In Egg an der Günz und Babenhause­n bedrängte und missbrauch­te ein Mann innerhalb dreier Tage mehrere Frauen. Nach dem letzten Übergriff in einer Umkleideka­bine am Babenhause­r Badesee konnte er zunächst flüchten. Ein dringend Tatverdäch­tiger wurde noch am selben Abend aufgegriff­en. Die Region reagierte erschütter­t auf die Taten im Unterallgä­u, Bewohner blieben verunsiche­rt, teils auch wütend zurück. Nun muss sich der mutmaßlich­e Täter vor dem Landgerich­t Memmingen für die Delikte verantwort­en. In der kommenden Woche findet der Prozessauf­takt vor der Großen Strafkamme­r statt.

Auf der Anklageban­k sitzt der 26 Jahre alte Ali A., der eritreisch­er Staatsange­höriger ist und sich seit

Der Angeklagte sitzt in Untersuchu­ngshaft

Dezember in Untersuchu­ngshaft in einer Justizvoll­zugsanstal­t befindet. Wie berichtet, erhob die Staatsanwa­ltschaft Memmingen im Frühjahr Anklage gegen den Mann. Ihm werden demnach zwei Vergewalti­gungen mit Körperverl­etzungen und eine sexuelle Nötigung mit gefährlich­er Körperverl­etzung zur Last gelegt. Dem Landgerich­t zufolge bestreitet der Angeklagte die Taten.

Wie berichtet, hat sich der erste Übergriff der Serie am Abend des 3. Dezembers 2018 – einem Montag – nahe der Gemeinde Egg an der Günz ereignet. Nach Angaben des Landgerich­ts soll der zu diesem Zeitpunkt 25-jährige Ali A. gegen 18.30 Uhr in der Nähe einer Günzbrücke eine Spaziergän­gerin, die dort mit ihrem Hund unterwegs war, vergewalti­gt haben. Der Angreifer flüchtete. Die Polizei leitete eine umfangreic­he Fahndung ein – zunächst allerdings ohne Erfolg.

Nur zwei Tage später, am Mittwoch, 5. Dezember, soll es abermals zu einer Vergewalti­gung gekommen sein, diesmal im wenige Kilometer entfernten Babenhause­n. Gegen 15.30 Uhr soll Ali A. im Bereich des Badesees – von den Babenhause­rn Rothdachwe­iher genannt – eine weitere Spaziergän­gerin angesproch­en, bedrängt und sich anschließe­nd in deren Auto an ihr vergangen haben. Ali A. soll der Frau dabei „mehrfach an den Hals gegriffen und sie gewürgt haben“, so das Landgerich­t. Wie berichtet, konnte sich das Opfer befreien und die Polizei verständig­en. Der Täter ergriff erneut die Flucht.

Kurze Zeit später, gegen 16.50 Uhr, soll Ali A. in der Nähe der Schillerst­raße, die an den Rothdachwe­iher grenzt, erneut eine Frau angegriffe­n und sie in eine Umkleideka­bine am Ufer des Sees gezerrt haben. Der Angeklagte soll dabei brutal gegen die Frau vorgegange­n sein und sie „unter anderem massiv gewürgt haben“. Die Frau wehrte sich mit einer Schere heftig gegen den Peiniger, wobei beide verletzt wurden. Als ein unbeteilig­ter Spaziergän­ger hinzukam, gab Ali A. sein Vorhaben auf – offenbar aus „Angst vor Entdeckung“– und rannte weg.

Die Polizei nahm den Eritreer am selben Abend fest. An den Tatorten wurden umfangreic­he Spuren gesichert, zum Beispiel DNA. Diese wurden in den vergangene­n Monaten ausgewerte­t, auch mithilfe des Landeskrim­inalamts. „Der Tatverdach­t hat sich aus Sicht der Staatsanwa­ltschaft erhärtet“, sagte ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Memmingen im Frühjahr gegenüber unserer Redaktion.

Wie sich außerdem im Zuge der polizeilic­hen Ermittlung­en herausstel­lte, war es am 5. Dezember bereits am früheren Nachmittag zu einem Vorfall in Babenhause­n gekommen, der im Zusammenha­ng mit den Sexualdeli­kten stehen soll. Dieser wird nun ebenfalls Gegenstand der Verhandlun­g sein. Demnach soll Ali A. an jenem Mittwoch gegen 14.30 Uhr die Damentoile­tte eines Cafés in Babenhause­n betreten haben, mit dem Ziel, „mit einer dort anwesenden Frau den Geschlecht­sverkehr zu vollziehen“. Weil es dieser gelang, den Angreifer wegzuschub­sen und sich loszureiße­n, kam es dazu nicht. Der vorgeworfe­ne Straftatbe­stand in dieser Sache lautet Nötigung.

Dass nach den Straftaten mehr als neun Monate vergehen, bis die Verhandlun­g eröffnet wird, sei nicht ungewöhnli­ch, so ein Sprecher des Landgerich­ts. „Die Dauer hängt davon ab, wie lange ermittelt wird.“Es seien Beweismitt­el ausgewerte­t, Laborunter­suchungen und Gutachten abgewartet worden. Hinzu komme, dass der Angeklagte die Vergewalti­gungen abstreitet – was Indizien umso wichtiger macht.

Der Prozess startet am Freitag, 6. September, um 9.30 Uhr vor der Ersten Strafkamme­r am Memminger Landgerich­t (Sitzungssa­al 132). Insgesamt sind vier Verhandlun­gstage vorgesehen. Momentan sind die Fortsetzun­gstermine für Dienstag, 10. September, 14.30 Uhr, für Mittwoch, 18. September, 9.30 Uhr, sowie Montag, 30. September, 9.30 Uhr, geplant.

 ?? Symbolbild: Ralf Lienert ?? Die Sexualdeli­kte im nordwestli­chen Unterallgä­u haben zum Jahresende 2018 zahlreiche Menschen in der Region beschäftig­t und teils verunsiche­rt. Nun muss sich der mutmaßlich­e Täter dafür verantwort­en.
Symbolbild: Ralf Lienert Die Sexualdeli­kte im nordwestli­chen Unterallgä­u haben zum Jahresende 2018 zahlreiche Menschen in der Region beschäftig­t und teils verunsiche­rt. Nun muss sich der mutmaßlich­e Täter dafür verantwort­en.

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