Sexualdelikte: Prozess steht bevor
Justiz Nach den Übergriffen auf Frauen in Egg an der Günz und Babenhausen im Dezember muss sich der mutmaßliche Täter Ali A. ab nächster Woche vor dem Landgericht verantworten
Babenhausen/Egg a. d. Vielen sind die schrecklichen Geschehnisse im vergangenen Dezember noch gut in Erinnerung: In Egg an der Günz und Babenhausen bedrängte und missbrauchte ein Mann innerhalb dreier Tage mehrere Frauen. Nach dem letzten Übergriff in einer Umkleidekabine am Babenhauser Badesee konnte er zunächst flüchten. Ein dringend Tatverdächtiger wurde noch am selben Abend aufgegriffen. Die Region reagierte erschüttert auf die Taten im Unterallgäu, Bewohner blieben verunsichert, teils auch wütend zurück. Nun muss sich der mutmaßliche Täter vor dem Landgericht Memmingen für die Delikte verantworten. In der kommenden Woche findet der Prozessauftakt vor der Großen Strafkammer statt.
Auf der Anklagebank sitzt der 26 Jahre alte Ali A., der eritreischer Staatsangehöriger ist und sich seit
Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft
Dezember in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt befindet. Wie berichtet, erhob die Staatsanwaltschaft Memmingen im Frühjahr Anklage gegen den Mann. Ihm werden demnach zwei Vergewaltigungen mit Körperverletzungen und eine sexuelle Nötigung mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Dem Landgericht zufolge bestreitet der Angeklagte die Taten.
Wie berichtet, hat sich der erste Übergriff der Serie am Abend des 3. Dezembers 2018 – einem Montag – nahe der Gemeinde Egg an der Günz ereignet. Nach Angaben des Landgerichts soll der zu diesem Zeitpunkt 25-jährige Ali A. gegen 18.30 Uhr in der Nähe einer Günzbrücke eine Spaziergängerin, die dort mit ihrem Hund unterwegs war, vergewaltigt haben. Der Angreifer flüchtete. Die Polizei leitete eine umfangreiche Fahndung ein – zunächst allerdings ohne Erfolg.
Nur zwei Tage später, am Mittwoch, 5. Dezember, soll es abermals zu einer Vergewaltigung gekommen sein, diesmal im wenige Kilometer entfernten Babenhausen. Gegen 15.30 Uhr soll Ali A. im Bereich des Badesees – von den Babenhausern Rothdachweiher genannt – eine weitere Spaziergängerin angesprochen, bedrängt und sich anschließend in deren Auto an ihr vergangen haben. Ali A. soll der Frau dabei „mehrfach an den Hals gegriffen und sie gewürgt haben“, so das Landgericht. Wie berichtet, konnte sich das Opfer befreien und die Polizei verständigen. Der Täter ergriff erneut die Flucht.
Kurze Zeit später, gegen 16.50 Uhr, soll Ali A. in der Nähe der Schillerstraße, die an den Rothdachweiher grenzt, erneut eine Frau angegriffen und sie in eine Umkleidekabine am Ufer des Sees gezerrt haben. Der Angeklagte soll dabei brutal gegen die Frau vorgegangen sein und sie „unter anderem massiv gewürgt haben“. Die Frau wehrte sich mit einer Schere heftig gegen den Peiniger, wobei beide verletzt wurden. Als ein unbeteiligter Spaziergänger hinzukam, gab Ali A. sein Vorhaben auf – offenbar aus „Angst vor Entdeckung“– und rannte weg.
Die Polizei nahm den Eritreer am selben Abend fest. An den Tatorten wurden umfangreiche Spuren gesichert, zum Beispiel DNA. Diese wurden in den vergangenen Monaten ausgewertet, auch mithilfe des Landeskriminalamts. „Der Tatverdacht hat sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft erhärtet“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Memmingen im Frühjahr gegenüber unserer Redaktion.
Wie sich außerdem im Zuge der polizeilichen Ermittlungen herausstellte, war es am 5. Dezember bereits am früheren Nachmittag zu einem Vorfall in Babenhausen gekommen, der im Zusammenhang mit den Sexualdelikten stehen soll. Dieser wird nun ebenfalls Gegenstand der Verhandlung sein. Demnach soll Ali A. an jenem Mittwoch gegen 14.30 Uhr die Damentoilette eines Cafés in Babenhausen betreten haben, mit dem Ziel, „mit einer dort anwesenden Frau den Geschlechtsverkehr zu vollziehen“. Weil es dieser gelang, den Angreifer wegzuschubsen und sich loszureißen, kam es dazu nicht. Der vorgeworfene Straftatbestand in dieser Sache lautet Nötigung.
Dass nach den Straftaten mehr als neun Monate vergehen, bis die Verhandlung eröffnet wird, sei nicht ungewöhnlich, so ein Sprecher des Landgerichts. „Die Dauer hängt davon ab, wie lange ermittelt wird.“Es seien Beweismittel ausgewertet, Laboruntersuchungen und Gutachten abgewartet worden. Hinzu komme, dass der Angeklagte die Vergewaltigungen abstreitet – was Indizien umso wichtiger macht.
Der Prozess startet am Freitag, 6. September, um 9.30 Uhr vor der Ersten Strafkammer am Memminger Landgericht (Sitzungssaal 132). Insgesamt sind vier Verhandlungstage vorgesehen. Momentan sind die Fortsetzungstermine für Dienstag, 10. September, 14.30 Uhr, für Mittwoch, 18. September, 9.30 Uhr, sowie Montag, 30. September, 9.30 Uhr, geplant.