Nur ohne Kopftuch in die Schule?
Rechtlich erscheint ein Verbot möglich
Berlin Der Tübinger Verfassungsrechtler Martin Nettesheim hält ein Kopftuchverbot für Mädchen an Schulen bis zu einem bestimmten Alter rechtlich für möglich. Im Auftrag der Frauenrechte-Organisation Terre des Femmes hat der Jurist ein Gutachten erstellt. Ein Kopftuchverbot würde demnach nicht im Konflikt stehen mit der Religionsfreiheit im Grundgesetz und auch nicht mit dem grundgesetzlich geschützten Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder.
Ein Kopftuchverbot an Schulen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ließe sich rechtfertigen und wäre verhältnismäßig, schreibt der Verfassungsrechtler. Das Kopftuch sei ständig sichtbarer Ausweis der Religionszugehörigkeit. „Derartige Bekleidung“führe zu Segmentierung und Trennung, lasse gerade bei jungen Menschen Vorstellungen von Unterschiedlichkeit aufkommen und führe gegebenenfalls auch zur sozialen Ausgrenzung.
Für Nettesheim geht es in der Schule auch um „Erziehung zur Freiheit“. Eine Beschneidung der Religionsfreiheit sähe er bei einem Kopftuchverbot für Mädchen bis 14 Jahren nicht. Nettesheim verweist auf die sogenannte religiöse Unmündigkeit. Kinder bis zu einem bestimmten Alter hätten noch nicht die Reife, „in Glaubens- und Weltanschauungsfragen selbstbestimmt entscheiden zu können“.
Terre des Femmes fühlt sich durch das Gutachten bestätigt. Dadurch werde nun erstmalig festgestellt, dass ein solches Verbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist, sagte