Mann dreht Sexfilm mit Vierjähriger
Justiz Der 59-Jährige aus dem Landkreis Neu-Ulm hat das Video mit der Enkelin seiner Lebensgefährtin ins Netz gestellt
Memmingen Ein Mann aus dem südlichen Landkreis Neu-Ulm musste sich wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten. Der Staatsanwalt bezeichnete die Tat des Angeklagten als „zweifellos abstoßend“. Der Richter warf dem Mann vor, das Vertrauen, das dessen damalige Lebenspartnerin und deren Tochter in ihn gesetzt hatten, schwer missbraucht zu haben.
Im Sommer 2017 wohnte der Angeklagte mit seiner Partnerin in einer gemeinsamen Wohnung. Alle zwei Monate waren die Enkelkinder der Frau zu Besuch und durften auch über Nacht bleiben. Während einem dieser Besuche ging der Angeklagte in das Zimmer, in dem die damals vierjährige Enkelin seiner Partnerin schlief. Dort begann er, sich selbst zu befriedigen. Berührte dabei sogar das schlafende Mädchen an Händen und Gesicht. Dass dem Gericht das Vorgehen des Angeklagten in allen Details bekannt ist, hat der heute 59-Jährige selbst zu verantworten: Er filmte sich bei seiner Tat. Das Video, in dem zwar das Mädchen zu erkennen ist, aber der Mann sein Gesicht nicht zeigt, lud der Mann zwei Tage später im Internet hoch. Aufgeflogen ist der Täter, weil amerikanische Ermittler den Film im Netz entdeckten. Die Polizei konnte schließlich herausfinden, von welchem Computer aus das Video hochgeladen wurde. Die Beamten durchsuchten die Wohnung und nahmen Handys, Tablet und Laptop mit. Auf diesen fanden die Beamten neben dem besagten Video weitere 19 Bilder und 15 Filme mit kinderpornografischen Inhalten.
Die Lebensgefährtin und deren Tochter erfuhren erst im März dieses Jahres von der schwerwiegenden Tat des 59-Jährigen. Seit diesem Zeitpunkt sitzt der Mann in der Justizvollzugsanstalt Memmingen in Untersuchungshaft. Für die Partnerin und die Mutter des vierjährigen Opfers war es ein Schock. Beide sprachen als Zeuginnen vor Gericht von einem guten, fast großväterlichen Verhältnis, das der Angeklagte zu dem Mädchen und auch zu dessen Bruder hatte. Die Kinder hätten sich auf die Besuche bei der Großmutter und ihrem Partner gefreut. Noch am Sonntag vor der Verhaftung seien das Mädchen und der Bub wieder einmal bei dem Paar zu Gast gewesen. Inzwischen haben sowohl die Mutter des Mädchens als auch die Großmutter jeglichen Kontakt zu dem Angeklagten abgebrochen.
Der ließ vor Gericht durch seinen Anwalt eine Erklärung verlesen: Er könne sich nicht erklären, was ihn zu der Tat getrieben habe. Jeden Tag beschäftige er sich mit dieser Frage. Er könne sich nicht verzeihen, was er dem Mädchen und seiner Familie angetan habe. Doch er wolle die volle Verantwortung tragen. Er habe die Strafe verdient, die er in diesem Prozess erhalten werde. Während der Verhandlung sprach der Angeklagte zwar nur das Nötigste, entschuldigte sich nach der Erklärung durch den Anwalt aber noch persönlich bei den Angehörigen des Kindes.
Am Ende verurteilte der Richter den Mann zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Zugunsten des Angeklagten sprach sein Geständnis, das der Richter als ehrlich und authentisch bewertete. Es sei nicht aus taktischen Gründen ausgesprochen worden, um die Strafe zu mildern. Vor allem aber erspare der Angeklagte dadurch dem Kind eine Aussage vor Gericht. Außerdem sei der 59-Jährige nicht vorbestraft und die Zahl der bei ihm gefundenen kinderpornografischen Dateien vergleichsweise gering. Bei vielen Tätern finde man zum Teil mehrere Tausend solcher Bilder und Videos, sagte der Richter.
Das Mädchen selbst habe während der Tat wohl geschlafen. Ein Gutachter konnte das zwar nicht zweifelsfrei bestätigen, doch es gebe in dem Video keine Hinweise darauf, dass das Mädchen wach gewesen sein könnte. Auch die Mutter erklärte vor Gericht, dass die damals Vierjährige wohl wirklich nichts mitbekommen habe. Sie habe an ihrer Tochter bislang kein ungewöhnliches Verhalten oder andere Spätfolgen bemerkt.