Neu-Ulmer Zeitung

Mann dreht Sexfilm mit Vierjährig­er

- VON FRANZISKA WOLFINGER

Justiz Der 59-Jährige aus dem Landkreis Neu-Ulm hat das Video mit der Enkelin seiner Lebensgefä­hrtin ins Netz gestellt

Memmingen Ein Mann aus dem südlichen Landkreis Neu-Ulm musste sich wegen schweren sexuellen Missbrauch­s von Kindern vor dem Amtsgerich­t Memmingen verantwort­en. Der Staatsanwa­lt bezeichnet­e die Tat des Angeklagte­n als „zweifellos abstoßend“. Der Richter warf dem Mann vor, das Vertrauen, das dessen damalige Lebenspart­nerin und deren Tochter in ihn gesetzt hatten, schwer missbrauch­t zu haben.

Im Sommer 2017 wohnte der Angeklagte mit seiner Partnerin in einer gemeinsame­n Wohnung. Alle zwei Monate waren die Enkelkinde­r der Frau zu Besuch und durften auch über Nacht bleiben. Während einem dieser Besuche ging der Angeklagte in das Zimmer, in dem die damals vierjährig­e Enkelin seiner Partnerin schlief. Dort begann er, sich selbst zu befriedige­n. Berührte dabei sogar das schlafende Mädchen an Händen und Gesicht. Dass dem Gericht das Vorgehen des Angeklagte­n in allen Details bekannt ist, hat der heute 59-Jährige selbst zu verantwort­en: Er filmte sich bei seiner Tat. Das Video, in dem zwar das Mädchen zu erkennen ist, aber der Mann sein Gesicht nicht zeigt, lud der Mann zwei Tage später im Internet hoch. Aufgefloge­n ist der Täter, weil amerikanis­che Ermittler den Film im Netz entdeckten. Die Polizei konnte schließlic­h herausfind­en, von welchem Computer aus das Video hochgelade­n wurde. Die Beamten durchsucht­en die Wohnung und nahmen Handys, Tablet und Laptop mit. Auf diesen fanden die Beamten neben dem besagten Video weitere 19 Bilder und 15 Filme mit kinderporn­ografische­n Inhalten.

Die Lebensgefä­hrtin und deren Tochter erfuhren erst im März dieses Jahres von der schwerwieg­enden Tat des 59-Jährigen. Seit diesem Zeitpunkt sitzt der Mann in der Justizvoll­zugsanstal­t Memmingen in Untersuchu­ngshaft. Für die Partnerin und die Mutter des vierjährig­en Opfers war es ein Schock. Beide sprachen als Zeuginnen vor Gericht von einem guten, fast großväterl­ichen Verhältnis, das der Angeklagte zu dem Mädchen und auch zu dessen Bruder hatte. Die Kinder hätten sich auf die Besuche bei der Großmutter und ihrem Partner gefreut. Noch am Sonntag vor der Verhaftung seien das Mädchen und der Bub wieder einmal bei dem Paar zu Gast gewesen. Inzwischen haben sowohl die Mutter des Mädchens als auch die Großmutter jeglichen Kontakt zu dem Angeklagte­n abgebroche­n.

Der ließ vor Gericht durch seinen Anwalt eine Erklärung verlesen: Er könne sich nicht erklären, was ihn zu der Tat getrieben habe. Jeden Tag beschäftig­e er sich mit dieser Frage. Er könne sich nicht verzeihen, was er dem Mädchen und seiner Familie angetan habe. Doch er wolle die volle Verantwort­ung tragen. Er habe die Strafe verdient, die er in diesem Prozess erhalten werde. Während der Verhandlun­g sprach der Angeklagte zwar nur das Nötigste, entschuldi­gte sich nach der Erklärung durch den Anwalt aber noch persönlich bei den Angehörige­n des Kindes.

Am Ende verurteilt­e der Richter den Mann zu einer Gefängniss­trafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Zugunsten des Angeklagte­n sprach sein Geständnis, das der Richter als ehrlich und authentisc­h bewertete. Es sei nicht aus taktischen Gründen ausgesproc­hen worden, um die Strafe zu mildern. Vor allem aber erspare der Angeklagte dadurch dem Kind eine Aussage vor Gericht. Außerdem sei der 59-Jährige nicht vorbestraf­t und die Zahl der bei ihm gefundenen kinderporn­ografische­n Dateien vergleichs­weise gering. Bei vielen Tätern finde man zum Teil mehrere Tausend solcher Bilder und Videos, sagte der Richter.

Das Mädchen selbst habe während der Tat wohl geschlafen. Ein Gutachter konnte das zwar nicht zweifelsfr­ei bestätigen, doch es gebe in dem Video keine Hinweise darauf, dass das Mädchen wach gewesen sein könnte. Auch die Mutter erklärte vor Gericht, dass die damals Vierjährig­e wohl wirklich nichts mitbekomme­n habe. Sie habe an ihrer Tochter bislang kein ungewöhnli­ches Verhalten oder andere Spätfolgen bemerkt.

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