Neu-Ulmer Zeitung

Leichter Landarzt werden

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Hürden für Studium werden gesenkt

München Aus Angst vor einem sich weiter ausbreiten­den Ärztemange­l auf dem Land will die Bayerische Staatsregi­erung für einen Teil der Medizinstu­dienplätze die Zulassungs­hürden senken. Dies hat das Kabinett am Dienstag in München beschlosse­n. Abhängig vom prognostiz­ierten Bedarf werden rund 90 Studienplä­tze im Rahmen der Landarztqu­ote vergeben. „Das ist eine echt gute Chance, Landarzt zu werden“, sagte Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU).

Vom Winterseme­ster 2020/21 an sind bis zu 5,8 Prozent aller Medizinstu­dienplätze pro Winterseme­ster in Bayern für die Studenten reserviert, die später als Hausärzte im ländlichen Raum tätig werden wollen. Die angehenden Mediziner müssen sich verpflicht­en, mindestens zehn Jahre in diesen Regionen zu arbeiten. Den Bedarf, anhand dessen sich die Quote bemisst, soll die Kassenärzt­liche Vereinigun­g Bayerns ermitteln.

Gesundheit­sministeri­n Melanie Huml (CSU) sprach von einem Paradigmen­wechsel, da nicht mehr nur die Noten entscheide­nd seien. Bei der Auswahl der Interessen­ten für ein solches Medizinstu­dium werde es auch spezielle Auswahlkri­terien geben. So müsse neben der generell vorhandene­n Hochschulz­ulassung auch ein Medizinert­est bestanden werden, auch würden die berufliche Qualifikat­ion in einem Gesundheit­sberuf wie auch ein ausgeübtes Ehrenamt berücksich­tigt. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr vom Landtag beschlosse­n werden.

Damit junge Mediziner es sich nach dem Studium nicht doch anders überlegen und einen Arbeitsort auf dem Land ablehnen, sieht das Konzept der Staatsregi­erung für den Fall eine Vertragsst­rafe von 250 000 Euro vor.

Laut Gesundheit­sministeri­n Huml gibt es in Bayern aktuell nur zwei Orte mit einer Unterverso­rgung – so etwa fehlen Augenärzte im Landkreis Weißenburg-Gunzenhaus­en und HNO-Ärzte im Landkreis Haßberge. Hinzu kommen laut Kassenärzt­licher Vereinigun­g aber noch 16 weitere Regionen – meist im Norden Bayerns –, in denen auch bei klassische­n Hausärzten eine Unterverso­rgung droht.

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