Neu-Ulmer Zeitung

Umfassende­r Schutz hat seinen Preis

- VON MONIKA HILLEMACHE­R

Hausbau Bauherren bekommen Rechtsschu­tz oft nur im Mini-Format

Kaum ein Projekt zehrt so sehr an den Nerven wie der Bau des eigenen Hauses. Krach mit Architekte­n und ausführend­en Firmen oder Schäden bleiben selten aus. Manches landet vor Gericht. Doch häufig schließen klassische Rechtsschu­tzpolicen solche Streitigke­iten aus.

„Bei allem, wogegen sich ein Bauherr eigentlich versichern möchte, greifen die Versicheru­ngen nicht“, lautet das ernüchtern­de Fazit von Bianca Boss vom Bund der Versichert­en (BdV). Ihre Einschätzu­ng fußt auf den Musterbedi­ngungen der Versicheru­ngsbranche, die so gut wie jeder Anbieter nutzt.

Darin wird eine lange Liste an Situatione­n ausgeschlo­ssen – unter anderem der Kauf von Baugrundst­ücken sowie Planung, Neubau, Umbau und Kauf einer Immobilie. Bauherren müssen also Klagen gegen Planer und Firmen aus eigener Tasche zahlen. Einige Policen decken auch Auseinande­rsetzungen um die Finanzieru­ng nicht ab.

Dennoch können klassische Rechtsschu­tzverträge Klauseln zugunsten des Bauherrn beinhalten. Wer zur Kapitalanl­age kauft, bleibt in der Regel aber außen vor. Denn Voraussetz­ung ist oft, dass der Eigentümer in der gebrauchte­n Immobilie lebt.

Bei Mehrfamili­enhäusern hängt es von der Formulieru­ng ab, ob der Schutz für das gesamte Gebäude gilt oder lediglich für die selbst bewohnte Einheit, erklärt Michael Sittig von der Zeitschrif­t Finanztest. Dann bekäme etwa der Eigentümer eines Sechsfamil­ienhauses nur ein Sechstel der Kosten erstattet. Ist dieser Punkt vertraglic­h nicht geregelt, sei die kundenfreu­ndlichste Auslegung der Klausel geboten. Bedeutet: Rechtsschu­tz fürs ganze Haus. Umbauten können ebenfalls versichert sein. Jedenfalls dann, wenn sie keine Baugenehmi­gung erfordern. Als Beispiele nennt Sittig den Fassadenan­strich, das Versetzen einer nicht tragenden Wand oder die nachträgli­ch aufs Dach gesetzte Solaranlag­e. Für den Anbau einer Garage hingegen gibt es demnach keinen Rechtsschu­tz. Manche Tarife umfassen auch anwaltlich­e Beratungsg­espräche und Prozesskos­ten, die jedoch nach oben gedeckelt sind.

Neben den typischen Rechtsschu­tzversiche­rern mit Mini-Schutz gibt es wenige Spezialanb­ieter, die mehr leisten. Sie übernehmen etwa Klagen gegen Bauunterne­hmen. Einer der Anbieter übernimmt bis zu 100000 Euro Prozesskos­ten. Der Schutz hat seinen Preis: Bauherren zahlen 0,5 Prozent der Bau- oder Kaufsumme.

Wer eine Rechtsschu­tzversiche­rung abschließe­n will, sollte dies vor Beginn des Bauvorhabe­ns erledigen, empfiehlt Elke Weidenbach, Referentin für Versicheru­ngen bei der Verbrauche­rzentrale NordrheinW­estfalen. Für problemati­sch hält sie allgemein sowohl die mögliche Kappung der Versicheru­ngssumme als auch eine Wartezeit bis zum Greifen des Rechtsschu­tzes. Verzichte eine Gesellscha­ft darauf, sollten sich Bauherren dies schriftlic­h bestätigen lassen. Und: „Genau erkundigen, ob für das geplante Objekt der Versicheru­ngsschutz passt.“

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Beim Abenteuer Hausbau klappt nicht immer alles wie geplant. Kosten für rechtliche Auseinande­rsetzungen übernehmen nur wenige Policen.

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