Neu-Ulmer Zeitung

Dämme und Deiche entlang der Donau werden gemäht

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Oberelchin­gen Das Unternehme­n Lechwerke (LEW) Wasserkraf­t hat vor Kurzem mit den Mäharbeite­n an den Staustufen entlang der Donau zwischen Oberelchin­gen und Donauwörth begonnen. Die Mähund Pflegearbe­iten werden mit den Naturschut­zbehörden der Regierung von Schwaben und der jeweiligen Landkreise abgestimmt. Die LEW Wasserkraf­t führen die Mäharbeite­n im Rahmen der Unterhalts­maßnahmen am Fluss durch und trägt damit gleichzeit­ig zum Erhalt der Artenvielf­alt von Flora und Fauna bei, wie es in einer Pressemitt­eilung heißt. Als Betreiber von zehn Wasserkraf­twerken an der Donau sind die LEW Wasserkraf­t für den Unterhalt an insgesamt 75 Flusskilom­etern zuständig. Zu den notwendige­n Unterhalts­maßnahmen gehört auch das regelmäßig­e Mähen entlang der Dämme und Deiche. Im Bereich der Staustufen wird deshalb auf der Landseite zwei Mal im Jahr gemäht. Auf der Wasserseit­e genügt eine Mahd pro Jahr.

Bei den Mäharbeite­n spielt auch der Naturschut­z eine wichtige Rolle, denn die Maßnahme trägt zum Erhalt wichtiger Lebensräum­e bei. Dabei handelt es sich um sogenannte Extensivwi­esen, zu denen in Teilen auch die ökologisch wertvollen Halbtrocke­nrasen gehören. Diese besonders nährstoffa­rmen und trockenen Wiesen zeichnen sich durch ihre große Artenvielf­alt aus. Nach dem Mähen wird das Mähgut abgerecht, wodurch die Halbtrocke­nrasen erhalten bleiben. „Die Halbtrocke­nrasen an den Dämmen und Deichen entlang unserer Flüsse sind potenziell­er Lebensraum vieler seltener und gefährdete­r Arten und deshalb besonders wertvoll. Ohne regelmäßig­e Pflege würden diese Flächen zuwachsen oder verbuschen“, sagt Susanne Kuffer von der Höheren Naturschut­zbehörde der Regierung von Schwaben.

Die Mäharbeite­n an der Donau werden von zwei Teams durchgefüh­rt und werden laut Angaben der LEW voraussich­tlich Ende November an den Staustufen Gundelfing­en beziehungs­weise Donauwörth beendet sein. Beeinträch­tigungen für Spaziergän­ger und Fahrradfah­rer entstehen während der Mäharbeite­n nicht – die dammbeglei­tenden Wege müssen in dieser Zeit nicht gesperrt werden.

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