Neu-Ulmer Zeitung

Gekauft wie gesehen

-

Beim Immobilien­erwerb gilt im Allgemeine­n die Faustregel „gekauft wie gesehen“. Doch es gibt Ausnahmen: Mitunter kann sich der Verkäufer nicht einmal auf einen Gewährleis­tungsaussc­hluss berufen. Wann der Käufer dazu berechtigt ist, vom Kaufvertra­g zurückzutr­eten, erläutert Schwäbisch-Hall-Rechtsexpe­rte Dr. Christoph von Klitzing am Beispiel zweier aktueller Urteile. auf den bereits seit 15 Jahren andauernde­n massiven Schädlings­befall. Dem Verkäufer dagegen sei das Ausmaß des Problems bekannt gewesen: Ihn trifft eine Aufklärung­spflicht. Daher habe er dem Käufer den Befall arglistig verschwieg­en. ist: Nach Ansicht der Richter dürfe sich der Käufer darauf verlassen, dass die Immobilie dem technische­n Standard des vereinbart­en Baujahrs entspricht. Die Abweichung um zwei Jahre sei auch keine unerheblic­he Beeinträch­tigung, da sie auf jeden Fall Auswirkung­en auf den Verkehrswe­rt des Grundstück­s habe. Auch in diesem Fall habe der Verkäufer bei Verschweig­en des wahren Baujahrs arglistig gehandelt, als der Käufer mehrfach das Baujahr erfragt und der Verkäufer daraufhin das falsche Baujahr bestätigt habe (Az. 22 U 82/16).

„Seit einem Grundsatzu­rteil des BGH von 1996 geht die Rechtsprec­hung davon aus, dass der Verkäufer einer Immobilie verpflicht­et ist, sämtliche Umstände, die für die Kaufentsch­eidung eine wichtige Rolle spielen, vollständi­g wahrheitsg­emäß offenzuleg­en“, sagt Rechtsexpe­rte von Klitzing. „Die entscheide­nde Frage ist: Hätte der Käufer seine Entscheidu­ng exakt genauso getroffen, wenn ihm die später entdeckten Umstände bereits bei Vertragsab­schluss bekannt gewesen wären? Lautet die Antwort ,wohl kaum’ oder ,zumindest nicht zum selben Preis’, hat er gute Chancen, nachträgli­ch aus dem Kaufvertra­g herauszuko­mmen.“

Recht Gute Gründe für den Rücktritt vom Immobilien­kauf

 ?? Fotos: Alexstar, Photograph­ee.eu; beide stock.adobe.com ?? Den Traum vom Eigenheim hegen viele. Wenn nach dem Kauf daraus allerdings ein Albtraum wird, gibt es unter Umständen Möglichkei­ten, vom Vertrag zurückzutr­eten.
Fotos: Alexstar, Photograph­ee.eu; beide stock.adobe.com Den Traum vom Eigenheim hegen viele. Wenn nach dem Kauf daraus allerdings ein Albtraum wird, gibt es unter Umständen Möglichkei­ten, vom Vertrag zurückzutr­eten.
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany