Neu-Ulmer Zeitung

Trotz Verbots über die Gänstorbrü­cke: Geldstrafe für Fahrer

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Neu-Ulm Weil er mit seinem Laster verbotener­weise über die Gänstorbrü­cke gefahren ist, hat ein Mann einen Strafbefeh­l des Amtsgerich­ts Neu-Ulm erhalten.

Laut Pressemitt­eilung des Gerichts fuhr der Angeklagte am 10. Januar mit einem Lastwagen von Neu-Ulm aus über die Brückenstr­aße und die Gänstorbrü­cke in Richtung Ulm. Dabei missachtet­e er das Befahrungs­verbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Er rammte die Höhenbegre­nzung, die hierbei beschädigt wurde, und fuhr weiter. Es entstand ein Sachschade­n von etwa 500 Euro. Weil die Brücke seit einiger Zeit per Video überwacht wird, konnte der Fahrer ausfindig gemacht werden und wurde angezeigt.

Gegen einen Strafbefeh­l des Amtsgerich­ts Neu-Ulm über 30 Tagessätze und eine Geldbuße über 102,30 Euro hat der Mann Einspruch eingelegt. Sollte der Einspruch aufrecht erhalten werden, müsste darüber in öffentlich­er Verhandlun­g entschiede­n werden. Ob es dazu kommt und wenn ja, wann, ist allerdings offen. Wie Amtsgerich­tsdirektor Thomas Mayer mitteilte, hat das bayerische Justizmini­sterium mit Schreiben vom 18. März empfohlen, wegen der Corona-Krise nach Möglichkei­t auf die Durchführu­ng von öffentlich­en und mündlichen Verhandlun­gen zu verzichten. Ausnahmen sollen für besonders wichtige Angelegenh­eiten wie etwa Haftsachen oder Strafverfa­hren mit drohender Verjährung gelten. Die Entscheidu­ng trifft das Gericht jedoch aufgrund der richterlic­hen Unabhängig­keit im Einzelfall selbst.

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