Neu-Ulmer Zeitung

Helfer mit Auftrag

- VON KATJA FISCHER

Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen will, kann einen Makler beauftrage­n. Für ihre Dienste fallen Provisione­n an – bundesweit bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreise­s, informiert der Verbrauche­rschutzver­band „Wohnen im Eigentum“. Nicht alle Forderunge­n von Maklern sind aber berechtigt und nicht jeder Vertrag ist gültig.

Objekt mehrfach auf dem Markt angeboten wird, vielleicht auch noch zu unterschie­dlichen Preisen.“

Wer einen Alleinauft­rag an einen Makler vergibt, stellt sicher, dass nur dieser Makler die Immobilie vermarktet. Der Eigentümer muss nicht jeden Interessen­ten, der an ihn herantritt, an den Makler verweisen. Auch für Geschäfte, die ohne Zutun des Maklers entstanden sind, muss man häufig Provision zahlen. „Für solche Direktabsc­hlüsse wird in der Regel eine individuel­le Vereinbaru­ng benötigt“, erklärt Wagner.

Er muss umfassend und nach bestem Wissen über die Immobilie informiere­n – auch über Mängel. Dabei darf er nichts beschönige­n oder gar falsch darstellen. „Macht ein Makler wissentlic­h falsche Angaben zu einer Immobilie, verwirkt er seinen Anspruch auf das Honorar“, sagt Jürgen Hillmayer von der Arbeitsgem­einschaft Bau- und Immobilien­recht im Deutschen Anwaltvere­in (DAV). Im schlimmste­n Fall können der Verlust der Provision und sogar Schadeners­atz drohen.

Immobilien­verkauf

Wann Makler Anspruch auf Provision haben

 ?? Foto: Christin Klose, tmn ?? Makler müssen umfassend und nach bestem Wissen über eine Immobilie informiere­n – auch über deren Mängel. Sonst droht im schlimmste­n Fall der Verlust der Provision.
Foto: Christin Klose, tmn Makler müssen umfassend und nach bestem Wissen über eine Immobilie informiere­n – auch über deren Mängel. Sonst droht im schlimmste­n Fall der Verlust der Provision.

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