Helfer mit Auftrag
Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen will, kann einen Makler beauftragen. Für ihre Dienste fallen Provisionen an – bundesweit bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises, informiert der Verbraucherschutzverband „Wohnen im Eigentum“. Nicht alle Forderungen von Maklern sind aber berechtigt und nicht jeder Vertrag ist gültig.
Objekt mehrfach auf dem Markt angeboten wird, vielleicht auch noch zu unterschiedlichen Preisen.“
Wer einen Alleinauftrag an einen Makler vergibt, stellt sicher, dass nur dieser Makler die Immobilie vermarktet. Der Eigentümer muss nicht jeden Interessenten, der an ihn herantritt, an den Makler verweisen. Auch für Geschäfte, die ohne Zutun des Maklers entstanden sind, muss man häufig Provision zahlen. „Für solche Direktabschlüsse wird in der Regel eine individuelle Vereinbarung benötigt“, erklärt Wagner.
Er muss umfassend und nach bestem Wissen über die Immobilie informieren – auch über Mängel. Dabei darf er nichts beschönigen oder gar falsch darstellen. „Macht ein Makler wissentlich falsche Angaben zu einer Immobilie, verwirkt er seinen Anspruch auf das Honorar“, sagt Jürgen Hillmayer von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Im schlimmsten Fall können der Verlust der Provision und sogar Schadenersatz drohen.
Immobilienverkauf
Wann Makler Anspruch auf Provision haben