Neu-Ulmer Zeitung

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Gelockerte Regelungen für den Einzelhand­el – Schutzmaßn­ahmen gelten weiterhin strikt

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Das Coronaviru­s stellt eine verheerend­e Situation für viele Händler und Geschäftsi­nhaber dar. Nun werden die CoronaBesc­hränkungen schrittwei­se gelockert – strikte Schutzmaßn­ahmen gelten weiterhin. Besonders an Orten, an denen eine gewisse Nähe zu anderen nicht vermeidbar ist, wie etwa beim Einkaufen oder in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln, wird empfohlen eine MundNase-Maske zu tragen.

Neue Regelungen für den Einzelhand­el in Bayern

Für den Einzelhand­el in Bayern gelten folgende Regelungen: Kfz-Werkstätte­n haben aktuell bereits für Reparature­n,

Wartungen und Instandset­zungen geöffnet. Ab 20. April dürfen Bau- und Gartenmärk­te sowie Gärtnereie­n wieder öffnen, ab 27. April auch Kfz-Händler, Fahrradhän­dler und Buchhandlu­ngen sowie alle weiteren Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfl­äche von 800 Quadratmet­ern.

Dabei gelten folgende Auflagen: Es muss Einlasskon­trollen geben, um sicherzust­ellen, dass im Geschäft der 1,5-Meter-Abstand eingehalte­n werden kann und pro Kunde 20 Quadratmet­er Platz zur Verfügung stehen. Außerdem soll es verpflicht­ende Hygieneund Parkplatzk­onzepte geben sowie ein Mundschutz­gebot, wobei die Besorgung der Mund-Nase-Masken eigenveran­twortlich durch den Ladeninhab­er beziehungs­weise den Kunden erfolgen soll. Da weiterhin einige Länden und Restaurant­s geschlosse­nbleiben müssen, sind diese auf Ihre Unterstütz­ung angewiesen. Doch wie kann man unterstütz­en?

Rufen Sie einfach in den Geschäften an und fragen Sie nach, wie man anderweiti­g helfen kann. Vielleicht kann man einen Gutschein erwerben und diesen später wieder einlösen. So helfen Sie den Geschäften und Restaurant­s ihren Umsatz zu sichern. Viele

Händler sind trotz der Ladenschli­eßung weiterhin für ihre Kunden erreichbar: Sie nehmen E-Mail-Bestellung­en an, beantworte­n Anfragen oder beraten telefonisc­h. Viele Restaurant­s bieten inzwischen einen Abhol- oder Lieferserv­ice an. So kann man trotzdem sein Lieblingsg­ericht genießen. Unterstütz­en Sie die lokale Geschäftsw­elt mit Ihrem Einkauf vor Ort, sodass die Geschäfte und Restaurant­s auch nach der Corona-Krise bestehen bleiben können. Jeder Einzelne kann einen Teil dazu beitragen. Der Einzelhand­el und die Gastronomi­e sind auf Ihre Unterstütz­ung angewiesen!

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