Städtische Einrichtungen öffnen teilweise
Neu-Ulm Im Zuge der in Bayern beschlossenen Lockerungsmaßnahmen ist vorgesehen, auch die NeuUlmer Verwaltungsdienstleistungen schrittweise zu erweitern. Vom heutigen Montag an werden die städtischen Verwaltungsdienststellen (Rathaus, Bürgerbüro/Kommunale Verkehrsüberwachung, Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung) den Publikumsverkehr wieder hochfahren.
Es gilt jedoch auch weiterhin das Gebot der Kontaktminimierung, weshalb nach wie vor alle Angelegenheiten, die telefonisch, elektronisch oder schriftlich geklärt werden können, auf diesen Wegen bearbeitet werden sollen, teilt die Stadtverwaltung mit. Ein Zutritt zu den genannten Dienststellen ist nur mit Terminvereinbarung möglich. Hierzu sind die jeweiligen städtischen Dienststellen telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren und Termine zu vereinbaren. Die Besucher müssen sich ausweisen und zudem ihre Kontaktdaten hinterlegen. Das hat die Stadt Neu-Ulm jetzt mitgeteilt.
So wie in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr wird auch in den genannten Dienstgebäuden der Stadt Neu-Ulm eine Maskenpflicht für Kunden und Besucher gelten. Für Beschäftigte der Stadtverwaltung ist keine generelle Maskenpflicht eingeführt. Es wird aber darauf geachtet, dass die geforderten Mindestabstände eingehalten werden. Zusätzlich werden in Bereichen mit Kunden- beziehungsweise Publikumsverkehr auch Plexiglasscheiben angebracht, die sowohl dem Schutz der Bürger, als auch der Verwaltungsmitarbeiter dienen sollen.