Fahrverbote sind völlig unverhältnismäßig
Zum Bericht „44 Fahrverbote an einem Tag“vom 5. Mai:
Mit Verwunderung muss sich jeder vernünftige Teilnehmer des motorisierten Straßenverkehrs bei der Lektüre dieser Polizeimeldung die Augen reiben: Innerhalb von knapp drei Stunden wurden auf der schnellstraßenmäßig ausgebauten B 10 im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 44 Kraftwagenfahrern mit Fahrverbot belegte Verstöße nachgewiesen. Nicht in Abrede gestellt werden soll, dass Raserei zu schweren Unfällen führen kann und die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Nicht in Abrede gestellt werden soll, dass Geschwindigkeitskontrollen oftmals nötig sind, um die Einhaltung der Verkehrsregeln erst zu erreichen. Nicht in Abrede gestellt werden soll, dass Verstöße gegen Verkehrsregeln auch sanktioniert werden müssen.
Dass jedoch an einer Stelle, die weder einen besonderen Gefahrenpunkt darstellt, noch ein Unfallschwerpunkt ist und zudem außerorts liegt, innerhalb kürzester Frist 44 Fahrverbote aufgrund relativ geringer Geschwindigkeitsüberschreitungen ausgesprochen werden, entbehrt jeder Verhältnismäßigkeit.
Hinter jedem Fahrverbot steht potenziell der Verlust des Arbeitsplatzes und damit die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Verkehrsteilnehmers. Die im Windschatten der Corona-Krise eingeführte Verschärfung der StVO ist durch nichts gerechtfertigt und in ihren Folgen geradezu unmäßig. Der Unterzeichner war lange Jahre selbst forensisch auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig und weiß, wovon er spricht.
Dass über Verstöße dann im Polizeibericht geradezu lustvoll und überregional berichtet und ausgeführt wird, stellt nicht nur den Unterzeichner vor die Kernfrage aus dem Standardwerk „De civitate dei“des großen Staatsphilosophen Augustinus Aurelius aus dem 5. Jahrhundert, was denn den Staat im Kern eigentlich von einer Räuberbande unterscheide.
Thomas U. Demel,
Dillingen
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