Was ist am Vatertag erlaubt?
Corona Die Touren mit dem Bollerwagen finden dieses Jahr unter anderen Vorzeichen statt.
Wann die Beamten der Polizei eingreifen müssen, wann nicht. Und wann es teuer wird
Landkreis/Ulm Kein Hühnerfest und keine Hocketse in Wullenstetten. Der Vatertag 2020 findet unter den Vorzeichen der Corona-Pandemie statt. Wer am Vatertag mit dem Bollerwagen losziehen will, der darf das – jedoch mit Einschränkungen. „Große Gruppenausflüge kann es dieses Jahr nicht geben“, erklärte ein Sprecher der Polizeidirektion in Kempten. Erlaubt seien auch an Christi Himmelfahrt nur Treffen mit Menschen aus maximal einem weiteren Haushalt. Nachdem es keine ausdrückliche Erklärung des Staatsministeriums zum Feiertag gebe, gelten bislang die bekannten Regeln: Der Aufenthalt mehrerer Personen im öffentlichen Raum sei so zu gestalten, dass er höchstens den Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner,
Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands umfasst.
Schwierig wird es für die Beamten, wenn Väter aus mehreren Haushalten sich mit ihrem Bollerwagen unter Einhaltung der Abstände durch den Landkreis bewegen. Der Polizeisprecher zögert, ob das ein Fall für einen Polizeieinsatz wäre. Aber vermutlich schon: „Bei klassischen Bollerwagen-Touren ist ja praktisch immer Alkohol im Spiel.“Und Bier und Co. führe zu Enthemmung, sodass mit zunehmender Alkoholisierung an Sicher
grenzender Wahrscheinlichkeit irgendwann auf die Abstandsregeln gepfiffen werde. Also müsse die Polizei einschreiten. Das Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen sei unabhängig von den anwesenden Personen untersagt. Die Regeln für Vatertagspartys im eigenen Garten seien klar gesteckt: nur die Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Leheit bensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie die Angehörigen eines weiteren Hausstandes dürfen dabei sein.
Anscheinend möglich ist nach Auskunft der Polizei ein Treffen von Angehörigen mehrerer Haushalte in Biergärten - wenn die Abstandsregeln eingehalten werden. „Die Corona-Verordnung kennt keinen Feiertag“, sagt ein Polizeisprecher aus Ulm. Und macht unmissverständlich deutlich, dass die Kontrollen am Vatertag eine schwierige Sache sind. Ob eine Bollerwagen-Tour mit Personen mehrer Haushalte eine illegale Verabredung sei, müsse „im Einzelfall“geprüft werden. Sprich: Die Polizei müsste Bollerwagen-Zug um Bollerwagen-Zug überprüfen und nachweisen. Wandern falle nicht unter die Kategorie Trainings- und Übungsbetrieb. Daher müssen sich Wanderer an Paragraf drei der Corona-Verordnung halten: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist auch in Ulm bis zum 5. Juni nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Wie in Bayern dürfen auch in Baden-Württemberg maximal zwei Haushalte plus direkte Verwandtschaft zur Vatertagsgrillparty kommen. Sonst wird‘s teuer: Laut Bußgeldkatalog können im Kreis NeuUlm für eine öffentliche Ansammlung von mehr als zwei Personen mindestens 150 Euro pro Teilnehmer fällig werden. Gar 5000 Euro Strafe hagelt es für die Durchführung einer nicht zulässigen Versammlung – also etwa Grillparty im eigenen Garten. In Ulm könnte auch teuer werden: Bis zu 1000 Euro können für die Teilnahme an einer privaten Veranstaltung, die gegen die Corona-Verordnung verstößt, in Rechnung gestellt werden.
Gruppenausflüge kann es dieses Jahr nicht geben