Fackelwurf: spektakuläre Wende
Fünf Haftbefehle
aufghoben
Ulm Im Verfahren rund um den Fackelwurfes in Dellmensingen hat die Kammer mit Beschluss am Montag die Haftbefehle gegen alle fünf Angeklagten aufgehoben.
Denn auf Grund des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme wird der Sachverhalt nach vorläufiger Auffassung der Kammer möglicherweise nur als gemeinschaftlich begangene Nötigung gewertet werden können. Das Gesetz sieht dafür – im Falle der Anwendung von Erwachsenenstrafrecht – einen Regelstrafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Im Hinblick darauf sei ein weiterer Vollzug der bisher über zehn Monate andauernden Untersuchungshaft aus Sicht der Kammer nicht mehr verhältnismäßig.
Die möglichen Tathintergründe, nämlich Antiziganismus und Fremdenfeindlichkeit, werden aber auch bei einer von der Anklageschrift abweichenden rechtlichen Bewertung im Rahmen der Strafzumessung von ausschlaggebender Bedeutung sein. Die Kammer wird die Beweisaufnahme daher im bisher geplanten Umfang vollumfänglich fortsetzen.
Die jungen Männer hatten wie berichtet zum Prozessauftakt eingeräumt, dass sie im Mai 2019 in Erbach-Dellmensingen (Alb-DonauKreis) aus dem Auto heraus eine Fackel auf den Wohnwagen der Romafamilie geworfen haben. Die Angeklagten haben Beziehungen zur Ulmer Hooligan-Szene.
Die Familie aus Frankreich campierte dort seit zwei Wochen. Im Wohnwagen schliefen zum Zeitpunkt des Angriffs eine Frau und ihr neun Monate altes Baby. Die Fackel blieb etwa zwei Meter vom Wohnwagen entfernt liegen, ein Familienmitglied zog sie weg. Mutter und Kind blieben unverletzt.