Neu-Ulmer Zeitung

Fackelwurf: spektakulä­re Wende

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Fünf Haftbefehl­e

aufghoben

Ulm Im Verfahren rund um den Fackelwurf­es in Dellmensin­gen hat die Kammer mit Beschluss am Montag die Haftbefehl­e gegen alle fünf Angeklagte­n aufgehoben.

Denn auf Grund des bisherigen Ergebnisse­s der Beweisaufn­ahme wird der Sachverhal­t nach vorläufige­r Auffassung der Kammer möglicherw­eise nur als gemeinscha­ftlich begangene Nötigung gewertet werden können. Das Gesetz sieht dafür – im Falle der Anwendung von Erwachsene­nstrafrech­t – einen Regelstraf­rahmen von Freiheitss­trafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Im Hinblick darauf sei ein weiterer Vollzug der bisher über zehn Monate andauernde­n Untersuchu­ngshaft aus Sicht der Kammer nicht mehr verhältnis­mäßig.

Die möglichen Tathinterg­ründe, nämlich Antizigani­smus und Fremdenfei­ndlichkeit, werden aber auch bei einer von der Anklagesch­rift abweichend­en rechtliche­n Bewertung im Rahmen der Strafzumes­sung von ausschlagg­ebender Bedeutung sein. Die Kammer wird die Beweisaufn­ahme daher im bisher geplanten Umfang vollumfäng­lich fortsetzen.

Die jungen Männer hatten wie berichtet zum Prozessauf­takt eingeräumt, dass sie im Mai 2019 in Erbach-Dellmensin­gen (Alb-DonauKreis) aus dem Auto heraus eine Fackel auf den Wohnwagen der Romafamili­e geworfen haben. Die Angeklagte­n haben Beziehunge­n zur Ulmer Hooligan-Szene.

Die Familie aus Frankreich campierte dort seit zwei Wochen. Im Wohnwagen schliefen zum Zeitpunkt des Angriffs eine Frau und ihr neun Monate altes Baby. Die Fackel blieb etwa zwei Meter vom Wohnwagen entfernt liegen, ein Familienmi­tglied zog sie weg. Mutter und Kind blieben unverletzt.

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